Körperverletzung

Lehrling überfuhr Freund mit Gabelstapler

Vorarlberg
19.02.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Alkohol und Übermut. Eine gefährliche Mischung, die für das Opfer im Spital und einen 19-jährigen Lehrling aus Vorarlberg am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch endete.

Es hätte ein fröhlicher Abend für die gesamte Belegschaft werden sollen. Der wurde allerdings überschattet von einem schlimmen Unfall mit einem Gabelstapler, verursacht durch den damals mit knapp 0,6 Promille alkoholisierten 19-jährigen Angeklagten. Ohne Lenkerberechtigung hatte dieser im Zuge der ausgelassenen Weihnachtsfeier einen Gabelstapler in Betrieb genommen – mit fatalen Folgen. Beim Rückwärtsfahren übersah er seinen 18-jährigen Freund und fuhr diesem mit dem tonnenschweren Gefährt über den Fuß. Im Spital stellten die Ärzte bei dem Verletzten einen Knöchelbruch sowie eine Verletzung am Sprunggelenk fest.

Opfer: „Er ist ja immer noch mein Freund“
Knapp zwei Monate später ist der 18-Jährige noch immer auf Krücken angewiesen und im Krankenstand. Auf den Angeklagten böse ist der junge Mann allerdings nicht. „Er ist ja noch immer mein Freund“, versichert er Richterin Sabrina Tagwercher. Weshalb er auch auf Schmerzensgeld verzichtet. Eine große Geste, die den 19-jährigen Angeklagten vor einem persönlichen finanziellen Desaster bewahrt. Zumal der Lehrling noch eine offene BH-Strafe hat. Außerdem schlägt bei ihm ein Eintrag im Strafregister zu Buche. Auch der Bonus einer Diversion, bei der er einst zur Leistung von Sozialstunden verpflichtet worden war, ist dahin.

Der Prozess endet folglich mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Allerdings sieht die Richterin vom Widerruf einer früheren Verurteilung vom Bezirksgericht Feldkirch ab und verlängert stattdessen die Probezeit auf fünf Jahre. „Sie haben grob fahrlässig gehandelt, waren alkoholisiert, hatten weder Fahrpraxis noch eine Lenkerberechtigung. Da war es doch nur vorhersehbar, dass was passiert“, mahnt die Frau Rat den jungen Mann, der sich von Anfang an schuldig bekannt hatte. Der 19-Jährige nimmt das milde Urteil an. Rechtskräftig.

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