Die Tragödie schockte Österreich und weit darüber hinaus: Kerstin G. (33) fand im Jänner 2025 am Großglockner den tragischen Erfrierungstod. Ihr Freund musste sich am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Nach mehr als 13 Stunden erfolgte im Marathon-Prozess das noch nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft und Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro.
„Mir tut es unendlich leid. Ich habe sie geliebt“, begann der angeklagte Thomas P. (37) seine rund zweistündige Aussage beim Prozess um grob fahrlässige Tötung. Stunde um Stunde jener verhängnisvollen Nacht auf den 19. Jänner 2025 am Stüdlgrat des Großglockners (3798 Meter) wurde penibel seziert. Vor den Augen von rund 50 Medienvertretern, was sonst sogar bei Kapitalverbrechen nur selten vorkommt.
„Ich war nicht in der Führungsrolle“, betonte der Bezwinger etlicher schwieriger Gipfel (Dachstein, Ortler usw.) immer wieder, man habe alles zusammen geplant. Dem stand ein frühes Posting der Bergkumpanin nach einer gemeinsamen Tour entgegen: „Danke fürs Auffibringen.“
Staatsanwalt ortete „grundlegende Fehler“
Staatsanwalt Johann Frischmann listete „viele grundlegende Fehler“ des versierten Alpinisten auf, man hätte gar nie in diese verhängnisvolle Situation kommen müssen. Die Vorwürfe reichten vom späten Start um 6.45 Uhr, dem Ignorieren eines kreisenden Polizeihubschraubers und letztlich – als es um Leben und Tod ging – um das Zurücklassen der geschwächten Kerstin G. bei minus acht Grad und Böen bis zu 74 km/h.
Nur Gummibärchen als Stärkung dabei
Für Stirnrunzeln im voll besetzten Saal, darunter viele Alpinisten, sorgte auch die „Verpflegung“ der beiden – etwas zu trinken und Gummibärchen. Richter Norbert Hofer nahm auch die Ausrüstung unter die Lupe. Etwa, dass die Verstorbene normale statt speziell geeignete Steigeisen auf ihren weichen Boarder-Boots hatte, für Felsklettern suboptimal.
Die Auswertungen von Sportuhr, Smartphones und einer Webcam ergaben, dass die beiden am vereisten Grat immer langsamer vorankamen – „zuletzt brauchten sie 5,8 Stunden für 91 Höhenmeter“, präzisierte der Staatsanwalt.
An Rettungsdecke und ihren Biwaksack habe ich nicht gedacht. Es war eine Stress- und Ausnahmesituation.
Der Angeklagte beim Prozess
„Sie wollte, dass ich gehe und Hilfe hole“
Eineinhalb Stunden kostete alleine, dass sich das Seil um eine Felsnase verhängt hatte: Stehzeiten in der bitteren Kälte, die immense Energie kosteten. Am Ende ihrer Kräfte konnte sich die 33-Jährige nur mehr robbend fortbewegen. Dann die Entscheidung: Er wollte den Gipfel überschreiten, hoffte bei der Adlersruhe auf Hilfe. „An Rettungsdecke und ihren Biwaksack habe ich nicht gedacht. Es war eine Stress- und Ausnahmesituation“, begründet er, warum die 33-Jährige so gut wie ungeschützt zurückblieb und erfror. Und: „Sie wollte, dass ich gehe und Hilfe hole.“
„Warum haben Sie denn nicht 140 gewählt, als sie nicht mehr weiterkonnte?“, insistierte der Richter. Eine Antwort blieb aus, Thomas P. – auch selbst völlig entkräftet – hatte sein Handy auf dem Weg nach unten auf Vibrationsmodus gestellt. „Ich war wie in Trance unterwegs, habe mich zweimal übergeben.“
Der „Krone“-Liveticker zum Nachlesen:
Unterschiedliche Aussagen gab es zur Frage, welchen Inhalt ein Telefonat mit einem Alpinpolizisten um 0.35 Uhr hatte. Sei es nun ein Notfall oder nicht, schrieb der Helfer mit drei Fragezeichen, weil er den 37-Jährigen nicht mehr erreicht hatte. Schweigen.
„Wir gehen davon aus, dass es in diesem Gespräch Missverständnisse gegeben hat“, relativiert Verteidiger Kurt Jelinek.
Eltern: „Bergsteigerisch auf gleicher Ebene“
Die Eltern des Paares nahmen den schweren Gang in den Zeugenstand auf sich, die Mutter von Kerstin G. betonte deren Eigenständigkeit. Es sei eine bergsteigerische Beziehung auf „gleicher Ebene“ gewesen.
Zu Wort kamen am Nachmittag auch die Ermittler bzw. Alpinpolizisten. Die Kritik des Verteidigers: Sein Mandant sei nach mehr als 30 Stunden physischer und psychischer Anstrengungen gar nicht mehr in der Lage gewesen, adäquat auf die ersten Befragungen zu reagieren. Ein Ermittler schilderte jedoch, dass der Salzburger die Stelle, an der er seine Freundin zurückgelassen hatte, „ganz genau beschreiben“ konnte. So habe er etwa gesagt, dass das Kreuz bereits ersichtlich gewesen sei. Auch zum so spät abgesetzten Notruf sei der 33-Jährige befragt worden – „das konnte er nicht konkret beantworten“, erinnert sich der Polizist.
Dann war er plötzlich weg, er ist einfach vorausgegangen.
Ex-Freundin des Angeklagten
Ex-Freundin: „Er wurde immer wieder grantig“
Auch eine Ex-Freundin des Angeklagten wurde befragt – mit durchaus brisanten Aussagen. „Wir haben gemeinsame Touren gemacht“, schilderte sie als Zeugin. Und blickte auf die Rolle zurück, die sie innehatte: „Die Führung hat immer mein Ex-Freund ausgeübt.“ Pikant: Die Frau erzählte, dass der Angeklagte „grantig“ geworden sei, wenn es am Berg nicht nach Wunsch verlaufen sei.
Und weiter: „Bei einer hochalpinen Tour am Glockner war die Stimmung schlecht. Ich war am Ende meiner Kräfte, mir war schwindlig, meine Stirnlampe war aus, ich habe geweint und geschrien. Ich habe ihm das auch signalisiert. Dann war er plötzlich weg, er ist vorausgegangen.“ Zum Glück schon beim nicht mehr so schwierigen Abstieg. Die Sache ging gut aus.

Gutachten brachte Angeklagten in Bedrängnis
Der alpintechnische Sachverständige beschrieb die Verstorbene als sehr konditionsstark und motiviert. Bei derart winterlichen hochalpinen Touren sei sie aber quasi eine Anfängerin gewesen. „Ihr Können blieb jedenfalls deutlich unter jenem des Angeklagten zurück.“ Die bisherigen Touren der 33-Jährigen, die sie teils allein bewältigte, seien mit dem winterlichen Stüdlgrat nicht vergleichbar. Problematisch sei auch die Ausrüstung der Frau gewesen, konkret die verwendeten Steigeisen mit den weichen Snowboard-Boots. Das mache die Kletterei viel anstrengender. „Das macht es viel anstrengender, weil man mehr mit den Armen machen muss.“
Der Sachverständige konstatierte ein hohes Maß an Fitness bei beiden. Über den Gesundheitszustand der Frau an diesem Tag könne er aber nichts sagen. Generell sei der Stüdlgrat als Tour als „sehr ambitioniert“ anzusehen. Dass man den Gipfelsieg um 21 Uhr plante, sei „absolut unpassend“ gewesen.
Fazit des Gutachters: Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass man rechtzeitig absteigen oder Biwakieren hätte müssen. „Er hat aber die Flucht nach vorn angetreten, was sehr oft schiefgeht.“
Nach 13,5 Stunden gab es ein Urteil
Um 22.34 Uhr, also 13,5 Stunden nach Prozessbeginn, sprach Richter Norbert Hofer das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedinge Haft und Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro.
Verantwortlich, weil er um „Galaxien besser“ ist
„Sie sind ein hervorragender Alpinist. Aber Sie tun sich hart, auf die Fähigkeiten anderer zu reagieren“, begann Hofer seine Begründung. Ganz klar sei, dass Kerstin G. bei der Glockner-Tour „in der Obhut“ des Angeklagten gewesen sei, denn sie sei bergsteigerisch „Galaxien entfernt“ vom Können des 37-Jährigen.
Eine Route im Schwierigkeitsgrad fünf mit Kletterpatschen zu bewältigen sei eben etwas ganz anderes, als mit Snowboard-Boots und nicht ganz passenden Steigeisen am Stüdlgrat zu sein. Insgesamt habe der Angeklagte die Unerfahrenheit der 33-Jährigen falsch eingeschätzt. Der Anfang der Tragödie vom Großglockner ...
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