„Bitte helft mir“

Schwere Vorwürfe nach Suizid in Justizanstalt

Gericht
18.02.2026 11:55

Nach strafbaren Handlungen infolge eines psychotischen Schubs wurde ein 23-jähriger Student aus Wien im April in Untersuchungshaft genommen. Doch statt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum oder auf der Krankenstation wird der junge Mann in der Josefstadt im Normalvollzug untergebracht. Am 10. Mai 2025 begeht er dort Suizid. In dem tragischen Fall ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung. 

Die heimischen Gefängnisse stehen nicht zuletzt seit dem Todesfall in Hirtenberg massiv in der Kritik. Nach und nach kommen weitere besorgniserregende Fälle ans Licht. Wie das Drama um einen jungen Wiener, der am 21. April 2025 in die Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft genommen wurde.

Realitätsverlust und Wahnvorstellungen
Der 23-jährige Student hat eine lange psychiatrische Vorgeschichte. Schon in der Schulzeit war bei ihm von einer angesehenen Wiener Psychotherapeutin ADHS diagnostiziert worden. Offenbar durch Drogen- und Alkoholmissbrauch verschlechterte sich der Zustand von Thomas (Name geändert). Er litt vermehrt an Realitätsverlust, Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn. „Mein Sohn hat in seinem Kopf bis zu fünf Stimmen gleichzeitig gehört. Wenn er Taten gesetzt hat, dann war er nicht er selbst“, beschreibt es der Vater des großgewachsenen Wieners. 

Warum wurde Thomas (Name geändert) trotz seiner schweren psychischen Erkrankung im Normalvollzug ...
Warum wurde Thomas (Name geändert) trotz seiner schweren psychischen Erkrankung im Normalvollzug untergebracht? Das Foto stellte sein Vater zur Verfügung – er fordert volle Aufklärung.(Bild: Krone KREATIV/Juerg Christandl / KURIER / picturedesk.com zVg)

Im Februar des Vorjahres häuften sich die Vorfälle, die von Drohungen gegen die Mutter bis hin zu Sachbeschädigungen, unter anderem an Polizeiautos, reichten. Mehrmals musste der Sohn danach in der Psychiatrie der Klinik Landstraße stationär im dortigen Risikozimmer aufgenommen werden. Aufgrund der psychotischen Störung wurden ihm Medikamente verschrieben. Am 17. und 18. April 2025 eskalierte die Situation – zuerst in der Wohnung der Mutter, dann in einem Einkaufszentrum: Festnahme! 

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Die Eltern wiesen mit aller Deutlichkeit auf die dringend notwendige Überstellung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum hin, aber es wurde nichts getan.

Anwalt Sebastian Lesigang

Zweifel an Zurechnungsfähigkeit
Dem Akteninhalt nach bestanden damals begründete Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten. Trotzdem wurde der junge Mann weder in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, noch in die Krankenstation gebracht – obwohl die Strafprozessordnung dies so vorsehen würde. Stattdessen teilte er sich einen Haftraum mit zwei weiteren U-Häftlingen in der Justizanstalt Josefstadt. 

Ein psychiatrischer Gutachter wurde bestellt, nicht nur einmal wurde Thomas in der U-Haft beim Psychiatrischen Dienst vorstellig. Die Eltern äußerten mehrfach schwere Bedenken an der Unterbringung im Normalvollzug. „Sie haben mit aller Deutlichkeit auf die dringend notwendige Überstellung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum hingewiesen, aber es wurde nichts getan“, heißt es im Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss, den der Vater mit Rechtsanwalt Sebastian Lesigang eingebracht hat. Drei lange Wochen vergingen.

„Ich halt das nicht mehr aus!“
Beim Haftbesuch am 7. Mai 2025 sagte der schizophrene junge Mann zu seiner Mutter: „Ich halt das nicht mehr aus. Bitte helft mir. Diese Stimmen halte ich nicht mehr aus.“ Zwei Tage später war Thomas tot. Er beging in der Nacht zum 10. Mai 2025 Suizid in seiner Zelle. Unbemerkt von seinen Mitinsassen.

Die Justizanstalt Josefstadt in Wien.
Die Justizanstalt Josefstadt in Wien.(Bild: Anja Richter)

„Krankengeschichte und E-Mails ignoriert“
„Die Nachricht vom Suizid hat mich getroffen wie ein Blitz“, so der Vater von Thomas im Gespräch mit der „Krone“ letzte Woche. „Das war nicht mein Sohn, sondern eine oder mehrere der Stimmen in seinem Kopf, die zu stark geworden sind.“ Er ist überzeugt davon, dass der Tod seines ältesten Kindes verhindert hätte werden können. Sein Anwalt geht von „grob fahrlässiger oder schuldhafter Handlung von Justizbeamten aus“, da diese weder die eindeutige Krankengeschichte noch die E-Mails der Eltern ernst genommen hätten.

Auch fanden sich bei der toxikologischen Analyse bei der Obduktion in Thomas’ Blut bis auf ein Schlafmittel keine Spuren von Medikamenten, die er wohl dringend gebraucht hätte. „Bei einem der Besuche hat er mir erzählt, dass das Schlafmittel gegen zwei Uhr früh seine Wirkung verliere.“ Es dürfte genau der Zeitpunkt gewesen sein, an dem der Student an jenem Samstag keinen Ausweg mehr gesehen hat.

Langes Warten auf Akteneinsicht
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt wegen fahrlässiger Tötung (noch gegen Unbekannt) und auch die Volksanwaltschaft bestätigte bereits in gewissen Bereichen ein Organisationsverschulden. „Ich habe im Oktober nach dem Informationsfreiheitsgesetz um Akteneinsicht in den internen Untersuchungsakt des Justizministeriums ersucht. Bis heute warten wir auf diese“, sagt Anwalt Lesigang. Thomas' Eltern hoffen auf volle Aufklärung: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass er in den Normalverzug gekommen ist.“ 

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Ob in dem Fall ein schuldhaftes Verhalten durch Organe der Justiz gesetzt wurde, ist aktuell Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Justizsprecherin Sina Bründler

Betroffenheit auch im Ministerium
Im Justizministerium ist man sich der hohen Verantwortung für Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, bewusst. Das Thema Suizid und Suizidprävention für den Strafvollzug habe höchste Priorität, jeder Todesfall in Haft mache betroffen. „Ob im konkreten Fall ein schuldhaftes beziehungsweise rechtswidriges Verhalten durch Organe der Justiz gesetzt wurde, ist aktuell Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und wird intern geprüft. Ebenso wurden Amtshaftungsansprüche geltend gemacht, die derzeit von der Finanzprokuratur geprüft werden“, sagt Justizsprecherin Sina Bründler.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.
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