Inwiefern ist der ärztlich assistierte Suizid in Deutschland ethisch vertretbar?
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Mit einer Zustimmungsrate von mehr als 90 Prozent sind die Delegierten des 124. Ärztetages dem Antrag des Vorstandes gefolgt und haben den „Satz ‚Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten‘ aus dem Aritkel 16, ‚Beistand für Sterbende‘ der Musterberufsordnung Ärzte (MBO) gestrichen“. Damit liegt es fortan im Ermessen der Ärzt*innen aufgrund der ethischen Vertretbarkeit schwerkranke Patient*innen bei einem Suizid zu unterstützen oder nicht (ebd.). Geschäftsmäßige Suizidassistenz im Sinne der wiederholten Suizidbeihilfe bleibt seither straffrei, eine große Rechtssicherheit ist für die Ärtz*innen jedoch nicht unbedingt gegeben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nachfolgend der Versuch unternommen, die Thematik der Sterbehilfe in Hinblick auf den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland zwischen Gesetz und ethischen Maßstäben aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Terminologische Abgrenzung
2.1 Sterbebegleitung vs. Sterbehilfe
2.2 Sterbenlassen
2.3 Therapien am Lebensende
2.4 Tötung auf Verlangen
2.5 Beihilfe zur Selbsttötung
3 Die Rechtslage
4 Auseinandersetzung mit dem Primärtext unter Hinzuziehung der Fallvignette
4.1 Zusammenfassung des Primärtextes und Darstellung der Hauptthesen
4.2 Diskussion des Primärtextes
5 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische Vertretbarkeit des ärztlich assistierten Suizids in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und medizinethischer Positionen. Ziel ist es, die Forschungsfrage zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung mit dem ärztlichen Ethos vereinbar ist.
- Grundlagen der Sterbehilfe-Terminologie und Abgrenzung verschiedener Konzepte
- Analyse der aktuellen deutschen Rechtslage bezüglich Sterbehilfe und assistiertem Suizid
- Diskussion ethischer Argumente anhand des Primärtextes von Schöne-Seifert
- Anwendung theoretischer Erkenntnisse auf eine exemplarische Fallvignette
- Auseinandersetzung mit konträren ärztlichen Standesethiken und Missbrauchsbefürchtungen
Auszug aus dem Buch
Missbrauchsbefürchtungen im Kontext des ärztlich assistierten Suizids sind aufgrund erhobener Daten aus liberalisierten Ländern und der angemessenen Interpretationen dieser ausgeschlossen.
Laut Schöne-Seifert (2006) seien entweder diejenigen Suizidbeihilfen eindeutig und unstrittig missbräuchlich, die nicht auf einen ernsthaften Wunsch des*r Betroffenen zurückgehen würden oder auf Suizidwünsche, die durch den Druck des äußeren Umfeldes wie zum Beispiel durch Ärzt*innen, Angehörige, Institutionen oder das gesellschaftliche Klima hervorgerufen werden. Diese genannten Missbrauchsbedingungen lassen sich in der Fallvignette nicht bestätigen, da Herr Witter einerseits aufgrund seines Leidens und der unerträglichen Schmerzen ausgelöst durch seine jahrelange Krebserkrankung, seine Altersbeschwerden und die damit einhergehenden Behandlungsmethoden wie auch Medikamente, den innigen, ernsthaften und überdauernden Wunsch eines würdevollen Todes hegt. Andererseits scheint eine direkte Einflussnahme des äußeren Umfeldes auf seine Entscheidungsfähigkeit nicht gegeben zu sein.
Schöne-Seiferts (2006) Ansicht nach solle daher ein wachsamer Blick auf die Fakten aus liberaleren Ländern eingenommen werden. So zeigt sich beispielsweise im Bundesstaat Oregon, der seit 1997 ärztlich assistierten Suizid für Schwerstkranke rechtlich zulässt, dass „dort sorgfältig und obligatorisch Daten zur Inanspruchnahme dieser Möglichkeit erhoben“ werden (Schöne-Seifert, 2006, S. 369). Jene erhobenen Daten eignen sich insbesondere dafür, „Befürchtungen zu konterkarieren, dass Suizidbeihilfe sich lawinenartig ausweiten und vor allem den Schlechtergestellten als Ausweg aus finanziellen Nöten, schlechter Palliativmedizin oder fehlender menschlicher Versorgung dienen werde“ (ebd., S. 369). Zudem bleibt die Zahl der praktizierten Patientensuizide klein (35 im Jahr 2014) und entspricht offenkundig den rechtlichen Kriterien. Für Schöne-Seifert (2006) gilt im Fazit: Während eine Ausweitung der Suizidbeihilfen auf (annähernd) gesunde Menschen sehr wahrscheinlich ist, wächst die Zahl derjenigen, die am Lebensende künstlicher Ernährung bedürfen ebenso stark an, wie die therapeutischen Optionen, mit der man Schwerkranke weiterhin am Leben erhalten kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der Sterbehilfe vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie Vorstellung der Forschungsfrage und der Fallvignette.
2 Terminologische Abgrenzung: Klärung und Differenzierung der zentralen Begriffe wie Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Therapien am Lebensende, Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung.
3 Die Rechtslage: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts und der strafrechtlichen Einordnung.
4 Auseinandersetzung mit dem Primärtext unter Hinzuziehung der Fallvignette: Zusammenfassung der Thesen von Schöne-Seifert und kritische Diskussion dieser unter Einbeziehung von Expertenstimmen und der Fallvignette.
5 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Reflexion über den persönlichen Erkenntnisgewinn während des Arbeitsprozesses.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, ärztlich assistierter Suizid, Medizinethik, Selbstbestimmungsrecht, Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Patientenautonomie, Suizidbeihilfe, Sterbeprozess, ärztliches Ethos, Patientensuizid, Rechtslage
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und rechtlichen Bewertung der Sterbehilfe, insbesondere des ärztlich assistierten Suizids, innerhalb Deutschlands.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die terminologische Differenzierung von Sterbehilfeformen, die juristische Lage, das ärztliche Berufsverständnis sowie die ethische Abwägung zwischen Lebensschutz und Patientenautonomie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Frage zu beantworten, inwiefern der ärztlich assistierte Suizid in Deutschland ethisch vertretbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Literaturanalyse sowie eine diskursive Auseinandersetzung mit einem medizinethischen Primärtext unter Anwendung auf eine Fallvignette.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche Einführung, eine Darstellung der Rechtslage und eine kritische Diskussion ethischer Argumente anhand konkreter Expertenpositionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Sterbehilfe, assistierter Suizid, Patientenautonomie, ärztliches Ethos und Medizinethik.
Welche Rolle spielt die Fallvignette von Herrn Witter in der Diskussion?
Die Fallvignette dient als konkretes Anwendungsbeispiel, um die theoretischen Thesen zur ethischen Vertretbarkeit des Suizids in der Praxis zu prüfen und auf ihre Stimmigkeit hin zu untersuchen.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Hausarztes im Kontext von Suizidwünschen?
Die Arbeit beleuchtet das Dilemma zwischen der ärztlichen Pflicht zur Leidenslinderung und dem ärztlichen Ethos, das eine aktive Tötung oder direkte Beihilfe zum Suizid von vielen Standesvertretern ablehnt.
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- Anonym (Autor:in), 2022, Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid in Deutschland. Selbstbestimmtes Sterben zwischen Gesetz und ethischen Maßstäben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1744179