Anträge auf Ausstellung oder auf Verlängerung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz können Sie bei der Unteren Jagdbehörde beim Ordnungsamt stellen.
Der Jagdschein kann als Tages und Jahresjagdschein für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre erteilt werden. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.
Für den beantragten Zeitraum ist eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, dass für diesen Zeitraum eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins und des Falknerscheins seitens der Unteren Jagdbehörde Registerabfragen durchgeführt werden.
In der Regel erfolgen diese automatisch, insbesondere bei Neuanträgen, Wohnsitzwechsel etc., ist dies jedoch nicht möglich.
Um unnötige Vorsprachen zu vermeiden, fragen Sie bitte telefonisch oder per Mail nach, ob die Ergebnisse der Abfragen bereits vorliegen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins gemäß Erlass des MKULNV NRW nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers möglich ist.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Erste Erteilung des Jagdscheines
- Prüfungszeugnis
- Bundespersonalausweis
- Passfoto
- Versicherungsbestätigung über die beantragte Geltungsdauer
Verlängerung des Jagdscheines
- Jagdschein
- Versicherungsbestätigung über die beantragte Geltungsdauer