Bauen und Wohnen
Wohnbaugebiete | Bauleitplanung | Mieten und Pachten
Hier finden Sie Informationen sowie Ansprechpartner rund um das Thema Bauen und Wohnen in Dettelbach.
Derzeit befinden sich verschiedene Bebauungspläne in der Aufstellung (Laufende Bauleitplanverfahren – Stadt Dettelbach). Die zunächst verfügbaren Baugrundstücke, die Sie von der Stadt Dettelbach erwerben können, befinden sich im Plangebiet „Bromberg“. Sobald der mögliche Vergabezeitpunkt bekannt ist, werden wir Sie hier, über die App und im Amtsblatt informieren.
Die Stadt Dettelbach möchte das Areal des alten Stadtbahnhofs in Dettelbach, „An der Leite“, städtebaulich entwickeln.
Wünschenswert ist eine Nutzung, die eine Weiterentwicklung des Wohn- und Tourismusstandortes Dettelbach berücksichtigt.
Das Grundstück hat eine Größe von 7.242 m² und liegt nahe der historischen Altstadt in Dettelbach
(Innenbereich nach § 34 BauGB, Mischgebiet).
Haben Sie als Investor / Bauträger Interesse an einer gemeinsamen Entwicklung des Areals?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Kontakt: Bauverwaltung Dettelbach, 09324 / 304-340; [email protected]
Weitere Informationen und Entwicklungsansätze finden sie hier:
- Die Stadt Dettelbach vermietet eine 5-Zimmer Wohnung (154 m²) im 1. Obergeschoss des städtischen Anwesens Rathausplatz 3 in 97337 Dettelbach. Bilder zur Mietwohnung finden Sie unter folgendem Link:
Mietwohnung Rathausplatz 3 – Bilder Räume der RäumlichkeitenOrt:
Dettelbach
Straße/Hausnr.:
Rathausplatz 3
Lage:
1.Obergeschoss
Größe:
5 Zimmer, circa 154m²
Mietkosten:
Kaltmiete
1.155,00 Euro
Betriebs- + Heizkosten
300,00 – 400,00 Euro
Kaution
2.310,00 Euro
Verfügbar ab:
sofort
- Die Stadt Dettelbach vermietet eine Gewerbeeinheit in dem städtischen Anwesens Am Bach 1a in 97337 Dettelbach. Bilder zur Gewerbeimmobilie finden Sie unter folgendem Link: Anwesen Am Bach 1a – Bilder der Räumlichkeitender
Ort:
Dettelbach
Straße/Hausnr.:
Am Bach 1a
Lage:
Gewerbeimmobilie
Größe:
Gewerbefläche
Nutzfläche193,83m²
179,91 m²Mietkosten
Kaltmiete
585,00 €
Betriebs- + Heizkosten
340,00 €
Kaution
1.755,00 €
Verfügbar ab:
sofort
Für Rückfragen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Steinberger unter 09324 / 304-305 oder [email protected] zur Verfügung.
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der Grudnbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Sie müssen die Änderung(en) auch dann anzeigen, wenn diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten.
Ändern sich nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, müssen Sie diese nicht anzeigen. In diesen Fällen wird das Finanzamt von sich aus tätig. Die Anzeigepflicht entfällt aber nur, wenn es sich um
- einen vollständig steuerpflichtigen Grundbesitz oder
- Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist,
handelt.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuer in Bayern erhalten Sie hier: https://www.grundsteuer.bayern.de/
09324 / 304 – 312
Beschreibung
Über die Spartenauskunft der Stadt Dettelbach werden Auskunft über die Lage des öffentlichen städtischen Kanals, der Frischwasserleitung, Fernwärme im gesamten Stadtgebiet sowie Strom im Ortsteil Dettelbach.
Die Auskunft erfolgt mittels einer PDF-Datei sowie einem Protokoll der Trassenauskunft mit dem Hinweis auf die weiteren Versorger, welche im Stadtgebiet tätig sind. Die Zusendung erfolgt per E-Mail.
Benötigte Unterlagen
Senden Sie bitte Ihre Anfragen an [email protected] mit Angaben zu:
- Straße
- Gemarkung
- Flurnummer
- Grund der Anfrage