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Inklusive Bildung durch Schulbegleitung?

2017, Sozial Extra

Die Rati zierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Thema der inklusiven Bildung auf die Tagesordnung der Politik gesetzt. Das Recht auf Bildung gehört zu den fundamentalen Menschenrechten und ist auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz dieses Rechtes in den unterschiedlichen Menschenrechtsabkommen konkretisiert worden. Z unächst stand dabei der Zugang zu (Schul-) Bildung im Vordergrund, der insbesondere durch einen verp ichtenden und unentgeltlichen Primarschulunterricht gewährleistet werden soll. Die Kinderrechtskonvention ergänzt dies um Ausführungen zur Ausgestaltung der Bildungseinrichtungen. So soll "die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt werden, die der Menschenwürde des Kindes entspricht" (Artikel 28, Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention). Die Vorgaben für Bildungseinrichtungen werden durch die UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 24 in bemerkenswerter Weise in zwei Richtungen weiter präzisiert. Zum einen wird der Anspruch auf