Academia.edu no longer supports Internet Explorer.
To browse Academia.edu and the wider internet faster and more securely, please take a few seconds to upgrade your browser.
2010, Wirtschaftsdienst
…
10 pages
1 file
Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence.
2010
Der Beitrag beschreibt das Schweizer Eigenmittelregime fur Grossbanken. Dieses orientiert sich am Regelwerk Basel II und wird im Rahmen der Reformierung des Basler Abkommens (Basel III) weitere Anpassungen erfahren. Die Schweiz befindet sich damit nach wie vor im Prozess der Neugestaltung der Finanz-marktregulierung. Anhand von Bilanzdaten der Schweizer Grossbank UBS werden die quantitativen Auswirkungen verschiedener Reformvorschlage, wie beispielsweise die Einfuhrung des Tier 1a Kapital Common Equity, auf deren Eigenmittelbasis approximiert und anhand von Sensitivitatsanalysen kritisch bewertet.
2021
Die aussergewöhnliche Geldpolitik des vergangenen Jahrzehnts hat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ein grösseres politisches Problem eingebrockt. Im Bemühen, den Schweizer Franken vor schädlichen Aufwertungsschüben zu bewahren, hat sie ihre Devisenbestände in kürzester Zeit mehr als verzehnfacht. Das hat ihr Vermögen derart massiv erhöht, dass es in zunehmendem Masse zum Objekt politischer Begierden wird; die jüngste Flut parlamentarischer Vorstösse belegt dies. Obwohl es sich dabei um einen reinen Nebeneffekt geldpolitisch motivierter Operationen handelt, steht dieses gigantische Vermögen zunehmend im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Papier analysiert den Aufbau des SNB-Vermögens und ordnet die politischen Forderungen in diesem Zusammenhang ein. Mithilfe einer stilisierten Bilanz der SNB analysieren wir die verschiedenen Möglichkeiten, das Vermögen und seine Erträge zu behandeln. Daraus leiten wir Empfehlungen ab, wie die SNB materiell und kommunikativ mit dieser H...
4 schnell an den Pranger gestellt für wirtschaftliche Auswüchse oder Verwerfungen. Vergessen geht dabei, dass diese Individuen nicht einfach alleine handeln, sondern sich einer komplexen Umwelt zurechtzufinden versuchen, in einer Umgebung mit den verschiedensten Ansprüchen und Funktionsweisen. Mit Hilfe der Theorie «Économie des conventions» und anhand des Schweizerischen Bankgeheimnisses sollen die Handlungslogiken untersucht werden, wie Akteure unter Einbezug von Objekten sich soziale Welten konstruieren (Diaz-Bone 2011, S. 25). Dabei sollen auch die Rechtfertigungsstrategien erforscht werden, die sie in ihrer komplexen Umwelt benutzen, wie bei der Verwaltung von Kundengelder, die aus Steuervermeidungsgründen in der Schweiz angelegt werden. Es wird auch versucht darzustellen, wie mit daraus entstehenden Konflikten umgegangen wird und welche Lösungsstrategien erkennbar werden können. Im Weiteren sollen die Auswirkungen und Veränderungen auf Arbeitsroutinen diskutiert werden. Dabei sollen die Akteure weder verteidigt noch kritisiert werden, sondern es soll aufgezeigt werden, dass Personen nicht einfach wie ein homo oeconomicus agieren, sondern sich in einem Netz von Konventionen bewegen und aus denen sich Handlungslogiken entwickeln, die von aussen betrachtet oft nicht verstanden werden. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich bei den Befragten für ihre Bereitschaft zum Interview. Mit ihrer Offenheit während der Gespräche haben sie diese interessante Arbeit möglich gemacht. Vertrauensverhältnis zwischen den Kunden und der Bank. Die Bankdaten von Kunden wurden absolut vertraulich behandelt und es war vergleichbar mit dem Arztoder Priestergeheimnis (Vogler 2005, S.5). Es existierten zwar verschiedene Gesetze bezüglich der Geheimhaltung von Bankdaten, diese waren aber unterschiedlich von Kanton zu Kanton. Zudem wurden Verstösse nach dem Zivilrecht behandelt, d.h. ein Geschädigter musste einen allfälligen Schaden einklagen (Guex 2000, S. 240). Als zu Beginn des 20. Jahrhunderts verschiedene Europäische Länder die Steuern zum Teil massiv erhöhten, boten Schweizer Banken attraktive Möglichkeiten zur Steuervermeidung. Die vertrauliche Behandlung von Bankdaten war nicht mehr nur zum Schutz der Schweizer Bürger vor neugierigen Steuerbeamten, sondern dieses Instrument entwickelte sich für die Banken auch zu einem wichtigen Argument, um ausländisches Kapital in die Schweiz zu locken. Besonders nach dem ersten Weltkrieg versuchten die betroffenen Länder den Kapitalexodus mit verschiedensten Mitteln und Druckversuchen auf die Schweiz zu stoppen. Diese Versuche blieben aber erfolglos und wurden vom Bundesrat auch im vollem Bewusstsein zurückgewiesen, dass diese Haltung die Beziehungen zu diesen Ländern belasten wird (ebd., 241ff). Die Entstehung des Schweizerischen Bankengesetzes hat seine Wurzeln, wie auch in anderen Ländern darin, weil verschiedene Banken durch wirtschaftliche Turbulenzen in Schwierigkeiten geraten waren. Vor allem zwischen 1910 und 1913 und im Verlaufe des ersten Weltkrieges kam es zu etlichen Zusammenbrüchen von Banken mit Verlusten in der Höhe von 112 Mio. Franken. Dies entsprach zum Vergleich dem Budget der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1912 (Vogler 2005, S.11). Der Börsenkrach 1929 in New York und die anschliessende Weltwirtschaftskrise lösten 1931 eine weitere Bankenkrise in Deutschland aus, welche mit einer gewissen Verzögerung die Schweiz erreichte und ihre Auswirkungen hatte. Vor allem Bankeninstitute, welche stark im Auslandgeschäft und vor allem in Deutschland tätig waren, wurden davon betroffen. Durch das Bankenmoratorium in Deutschland wurden über eine Milliarde Schweizerfranken eingefroren und konnten nicht mehr Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Erich Debrunner Das Schweizerische Bankgeheimnis Oktober 2013 und die Konventionen Theorie 7 zurück transferiert werden. Die damaligen fünf Grossbanken mussten saniert werden und erhielten zum Teil direkte Finanzhilfe vom Bund. Zwischen 1930 und 1939 mussten 60 Banken liquidiert werden oder sie wurden von anderen Instituten übernommen (ebd., S. 12). Diese Turbulenzen führten zu einem grossen Vertrauensverlust in die Schweizer Banken und es wurden Forderungen laut bezüglich mehr staatlicher Kontrolle, mit dem Ziel, die Sparguthaben in Zukunft besser zu schützen. Im Februar 1933 präsentierte der Bundesrat eine erste Fassung für ein Bankengesetz, welches die Banken verpflichtete Kundengelder besser schützen, aber es beinhaltete gleichzeitig einen klar formulierten Artikel bezüglich der Handhabung des Bankgeheimnisses. Diese Gesetzesvorlage wurde vom Parlament 1934 angenommen. Kein anderes wirtschaftlich entwickeltes Land besass ein ähnlich striktes Gesetz, welches das Bankgeheimnis regelte (ebd., S. 244).
Swiss Journal of Economics and Statistics, 1991
Die Schweizer Banken erbringen ganz unterschiedliche Finanzdienstleistungen. Sie nehmen Depositen entgegen und gewähren Kredite, wickeln Zahlungsaufträge ab, handeln mit Devisen und Wertschriflen, verwalten Vermögen, führen Anleihensgeschäfte durch, beraten Unternehmen und Privatpersonen etc. In der Schweiz, wie generell in Kontinentaleuropa herrscht das Universalbankensystem vor, in dem mehrere dieser Geschäfte von derselben Bank angeboten werden. Im Gegensatz dazu ist im angelsächsischen Raum das Trennbankensystem, in dem eine Bank auf eine bestimmte Dienstleistung spezialisiert ist, stärker verbreitet. Den beiden Systemen werden verschiedene Vorund Nachteile nachgesagt. Gegen das Universalbankensystem wurde insbesondere eingewandt, dass es verglichen mit dem Trennbankensystem wenig innovativ sei. London sei nicht zuletzt deshalb der dynamischste Finanzplatz in Europa. Für das Universalbankensystem sprechen umgekehrt die den Multiproduktunternehmungen eigenen Synergieeffekte, welche bei der Produktion eines ganzen Sortiments anfallen können. Kritiker glauben allerdings, dass die Banken keine echten Synergieeffekte erreichen, sondern unrentable Geschäfte aus den Erträgen der rentablen subventionieren. Die Interessen der Bankkunden seien daher in einem Trennbankensystem besser geschützt. Ein wesentlicher Bestimmungsfaktor der Bankenstruktur ist sicherlich die jeweilige Gesetzgebung. In den Vereinigten Staaten wurde 1933 die Trennung von Kommerz-und Finanzgeschäft sogar im sog. Glass-Steagall Act vorgeschrieben. Auch in anderen Ländern zielen gesetzliche Regelungen auf eine das Kommerz-vom Finanzgeschäft trennende Bankenstruktur ab. Doch die Bankenstrukturen scheinen sich international anzugleichen, ohne dass sich die gesetzlichen Grundlagen wesentlich verändert hätten. Während in den Vereinigten Staaten eine Tendenz zur Bildung von Universalbanken zu beobachten ist, sind in der Schweiz auch gewisse auf ein einzelnes Produkt spezialisierte Banken sehr erfolgreich. Ausserdem wird in beiden Ländern ein fortschreitender Konzentrationsprozess im Bankwesen beobachtet. Solche Prozesse weisen daraufhin, dass neben den gesetzlichen Ursachen auch ökonomische Faktoren die Bankenstruktur bestimmen. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Ursache für die schweizerische Bankenstruktur aufzudecken.
Schweizerische Zeitschrift Fur Wirtschaftsrecht, 2011
In neun Thesen skizziert der Artikel aus soziologischer Perspektive die spezifische Rationalität und die Technologien vorbeugenden Handelns. Prävention wird dabei beschrieben als übergreifender Modus des Zukunftsmanagements zeitgenössischer Gesellschaften.
Revue Suisse De Droit Des Affaires Et Du Marche Financier, 2009
Im Bereich der AGB sind im Berichtsjahr wegleitende Entscheide gefallen. In drei Urteilen bejahte das Bundesgericht die Ungewöhnlichkeit von AGB-Klauseln, einen Entscheid hat es als Leit entscheid in die amtliche Sammlung aufgenommen (r5). 1 Alle Fälle handelten von Versicherungsklauseln; die höchstrichterlichen Erwägungen tref fen aber auf die AGB der Banken gleichermassen zu. Folgende Punkte sind hervorzuheben: Das Bundesgericht trat unter dem Titel der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG) auf die Beschwerde ein und begründete dies mit der Vielzahl von potenziell Betroffenen. Damit ist der Weg für 1
2016
Verwalten und Regieren verändern sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Teil grundlegend. Damit verbunden sind sowohl neue Erwartungen gegenüber dem Staat als auch die Transformation staatlicher Aufgaben. Während das politische Mehrebenensystem zunächst noch stabil ist, äussert sich eine gesellschaftliche und kulturelle Reformbereitschaft, die gerade das Verwaltungshandeln nachhaltig prägt. Das Buch handelt von der strukturbildenden Wirkung von Subventionen, von der «Verbetriebswirtschaftlichung» semistaatlicher Aufgabenbereiche sowie von der Wissenschaftspolitik und den Auswirkungen wissenschaftlicher Expertise auf Verwaltung und Politik. Die Beiträge beleuchten Transformationen unter anderem in der Bildungspolitik, der Konjunktur-und Gesundheitspolitik, das Kontingentierungs-und Plafonierungsverfahren zur Beherrschung von Bevölkerungsbewegungen und den Wandel staatlicher Rechenschaftslegung
Loading Preview
Sorry, preview is currently unavailable. You can download the paper by clicking the button above.
Revue Suisse De Droit Des Affaires Et Du Marche Financier, 2002
Wirtschaftsdienst, 1979
Financial Markets and Portfolio Management, 2002
Revue Suisse De Droit Des Affaires Et Du Marche Financier, 2011
Zenodo (CERN European Organization for Nuclear Research), 2022
Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 2006
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 2003
Schweizerischer Altphilologenverband Bulletin 76, 2010, S. 5-20.
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung
Masterarbeit Finanzmarktrecht, 2023
Outsourcing in Banken, 2008
Vollgeld. Website für Analyse und Reform des Geldsstems, 2017
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, 1995