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2001
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Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat Thalelaios in den dreißigen Jahren des sechsten Jahrhunderts wahrscheinlich in Beryt Codexvorlesungen gehalten, von denen viele Brnchstücke durch die Basilikenscholien auf uns gekommen sind. Der äußere Aufbau der Vorlesungen dieses Juristen ist schon von den Groninger Basilikenherausgebern (also Prof. Scheltema, van der Wal und Holwerda) gründlich untersucht und beschrieben worden; 1 seiner Unterrichtsund Interpretationsmethode hat Dieter Simon 1969 einen bahnbrechenden Aufsatz gewidmet. Auch auf der Grundlage dieser Arbeiten möchte ich heute an Hand der Thalelaioskommentare zu den Codextiteln 2,6 bis 2,10, die sämtlich die Rechtsanwälte betreffen einige Beobachtungen über Thalelaios' didaktische und hermeneutische Methode vortragen. Ich möchte mit einem Zitat beginnen: 'Aufgabe des Interpreten ist es, zu sagen was er meint, auch wenn jemand von seiner Auslegung nicht überzeugt sein sollte'. Der Satz steht im Kommentar3 zu C. 2,7,4, ...
2014
Recht herzlich möchte ich mich bei Frau Dr. Beate Makowiec, Lektorin der deutschen Sprache an der Universität Turin, für die sorgfältige Verbesserung meines Textes bedanken. 1 Ein Interesse an Rechtsregeln ist auch bei den republikanischen und den klassischen Juristen ersichtlich, aber das würde hier zu weit führen; für eine ausführliche Bibliographie zu diesem Thema vgl. G. Cossa, "Regula Sabiniana". Elaborazioni giurisprudenziali in tema di condizioni impossibili [Quaderni di "Studi Senesi", 136], Milano 2013, 442-445 Anm. 438-439. 2 Die Rubrik von D. 50,17 spricht von Rechtsregeln, aber es handelt sich in der Tat um Juristenregeln, wie im const. Tanta/Δέδωκεν § 8c gesagt wird.
Ino Augsebrg (Hrsg.), Der Staat der Netzwerkgesellschaft, 2023
Teil I: Das Wissen des Rechtssubjekts Ma blessure existait avant moi, je suis né pour l'incarner. Die Wunden des Geistes heilen, ohne daß Narben bleiben; die Tat ist nicht das Unvergängliche, sondern wird von dem Geiste in sich zurückgenommen, und die Seite der Einzelnheit, die an ihr, es sei als Absicht oder als daseiende Negativität und Schranke derselben vorhanden ist, ist das unmittelbar verschwindende. Das verwirklichende Selbst, die Form seiner Handlung, ist nur ein Moment des Ganzen, und ebenso das durch Urteil bestimmende und den Unterschied der einzelnen und allgemeinen Seite des Handelns festsetzende Wissen.
Spezifische Diskurse des Rechtspopulismus, 2022
Die Studie untersucht die Möglichkeit, die Methode des Storytellings als wirksames Mittel gegen das Vokabular von Rechtsextremisten und Populisten einzusetzen. Die Forschungen von Paul J. Zak zeigen in der Tat, dass eine richtig zusammengestellte Geschichte das Verhalten einer Person verändern und sie einfühlsamer machen kann. Eine Geschichte aus Aischylos' Tragödie Die Schutzflehenden kann als Fallstudie zum Thema der illegalen Migration verwendet werden, da ihr Inhalt viele kontroverse Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema aufwirft (z. B. die Motive von Ausländern, die Asyl suchen, die Verteidigung des Status von politischen Flüchtlingen, der Nachweis von Asylansprüchen, das politische und moralische Dilemma der Aufnahmeländer). Mit der richtigen didaktischen Aufbereitung dieser Geschichte nach den Prinzipien des Storytellings, ergänzt durch eine anschließende Diskussion, kann dieses Stück von Aischylos aktiv im pädagogischen Prozess eingesetzt werden.
Rechtsgeschichte - Legal History, 2010
Jogtudományi Közlöny
Im Zeitalter des geschriebenen Rechts, in den letzten zweihundert Jahren der westlichen Rechtsentwicklung, war die Bedeutung des geschriebenen Textes der Rechtsnormen der Ausgangspunkt für jeden Juristen, um die fallspezifische Bedeutung des Rechts eines bestimmten Landes zu erforschen und auf der Grundlage des Falles Urteile usw. zu fällen. Der Umfang, in dem dieser Text für die rechtliche Entscheidung eines Falles ausschlaggebend ist, ist jedoch sehr unterschiedlich, je nach der Rechtsauffassung des Juristen, der das geschriebene Recht auf den Fall anwendet. Der abstrakte Gesetzestext enthält nämlich nur die wichtigsten Tatsachen, und die Fälle erscheinen dem rechtsanwendenden Juristen immer mit vielen, vielen Details, und je nachdem, welches Gewicht er diesen Details beimisst - oder ob er einige von ihnen zusammen mit den dem betreffenden Gesetz entsprechenden Tatsachen betrachtet -, kann er ihnen unterschiedliche Bedeutungen beimessen und sogar seine Beurteilung eines bestimmten Falles auf andere gesetzliche Bestimmungen übertragen. Ebenso kann man, wenn man einen allgemeinen Rechtsgrundsatz oder eine Kategorie der Rechtslehre zur Beurteilung des Sachverhalts heranzieht und die Leitlinien der Rechtsvorschriften im Lichte dessen betrachtet, die Beurteilung des Falles wiederum in andere Richtungen lenken. Ebenso kann man, wenn man den zugrundeliegenden Gesetzestext zusammen mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet, dem Text eine andere Bedeutung geben, als wenn man ihn allein betrachtet. Schließlich besteht noch die Möglichkeit, dass der Richter die verfassungsmäßigen Grundrechte in seine Beurteilung des Falles einbezieht und versucht, den Text der betreffenden gesetzlichen Bestimmung im Lichte dieser Rechte auszulegen. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit neben der primären Bedeutung des Gesetzestextes dieser als maßgeblich für die Fallentscheidung anzusehen ist und wann man über den Text hinaus auf die Entscheidungskraft der anderen Rechtsschichten zurückgreifen und den Kontext von Rechtsgrundsätzen und rechtsdogmatischen Kategorien sowie die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und die Vorgaben der Grundrechte in die rechtliche Entscheidung einbeziehen kann. In meiner eigenen früheren Arbeit habe ich vor allem die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Rechtsschichten bei der Auslegung des Gesetzes analysiert und versucht, die Rolle der verschiedenen Rechtsschichten bei der Auslegung des Gesetzes in der vorherrschenden Rechtsauffassung in einigen europäischen und nordamerikanischen Ländern aufzuzeigen, aber ich habe nicht den genauen Anwendungsbereich des Gesetzes analysiert, während ich auf den Vorrang der Textebene hingewiesen habe (Pokol 2001). Der vielleicht wichtigste zeitgenössische Verfechter der textualistischen Rechtsauffassung, der Richter des Obersten Gerichtshofs der USA Antonin Scalia, hat ein neues Buch "Reading Law. The Interpetation of Legal Texts" (Thomson and West 2012) veröffentlicht, und es bietet die Gelegenheit, die Rolle der textuellen Ebene des Rechts bei der Auslegung des Rechts in verschiedenen Rechtsebenen genauer zu analysieren. Scalias Co-Autor bei diesem Buch, wie auch bei einem früheren aus dem Jahr 2008, ist sein junger Kollege Bryan A. Garner, ein Linguist und Rechtssprachwissenschaftler. Thomson und West Edition. 2008.) Da dieses Buch im Wesentlichen nur eine Fortsetzung einer bestimmten Version des Textualismus ist, den Scalia über viele Jahre hinweg entwickelt hatte, identifiziere ich mich mit ihm in den Positionen, die er in diesem Buch vertritt, und der Einfachheit halber interpretiere ich das Buch im Folgenden als seine Ideen.
2019
Eckpunkte eines Rechtschreibunterrichts, der Kinder vom ersten Schultag an frei schreiben lässt, aber gezielt vom lautorientierten Verschriften der Wörter zu den Konventionen der Rechtschreibung führt – ohne zu vergessen, dass Kinder sich auch diese eigenaktiv über Zwischenformen aneignen und vor allem, dass Rechtschreibung eine dienende Funktion hat: inhaltlich Wichtiges und sprachlich Verständliches für Dritte leichter lesbar zu machen. (Autor)
the correlations between law and narrartive in the Bible
R. Haensch (Hg.), Recht haben und Recht bekommen in Imperium Romanum. Das Gerichtswesen der römischen Kaiserzeit und seine dokumentarische Evidenz. Ausgewählte Beiträge einer Serie von drei Konferenzen an der Villa Vigoni in den Jahren 2010 bis 2012 (JJP Suppl. 24), Warschau 2016, 621–632.
In: Das Menschenbild bei den Indogermanen. Akten der Arbeitstagung der Indogermanischen Gesellschaft in Halle (31. März – 2. April 2011), edd. H. Bichlmeier and A. Opfermann, 129-150. Hamburg: Baar-Verlag., 2017
In this paper I investigate the possible backgrounds of the metaphor of straightness underlying words for 'Law' and 'justice' (das Recht). My main conclusion is that the metaphor is not that of drawing straight lines or boundaries (as argued by e.g. Benveniste), but rather the directedness of objects that are pictured as being on a course: words (verdicts) or persons. The main concern of justice was originally not to correctly apply particular laws, but a fair, unharmed procedure in which litigants spoke truly and sincerely. This is why the verb βλάπτω 'to hinder, put off track' comes into play in several crucial passages from Hesiod. In the second part of my paper I argue that the root *Hieudh- underlying the Greek adjective ἰθεῖα (ἰθύς) is an extension of the root *Hieu- of Latin ius 'law, justice', and that the compound iudex 'judge' reflects the same inherited piece of phraseology as ἰθεῖα δίκη in Greek epic.
2016
The article contains historical and comparative analysis of the legal issues of four cases derived from the English, French Italian and German law. In reference to each of it an author is answering the question whether it deals with the breach of law or its abuse. The first case concerns an owner of the real property who by means of receiving an access to the flagstones beneath the surface of the ground is forced to create a system of drainage. This action makes a threat for the supplies of water for the whole town. The question arises: it is possible to demand in such situation to render the judicial prohibition of the drainage. The French case concerns on the other hand an owner of the real property who fenced his plot with the sixteen meters pales with the iron spikes on their tops. The question reads: does the neighbor who was flying with his balloon and teared its top may demand the damages and the removal of the fence. An Italian case handles then with the neighboring owners o...
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Mainzer Zeitschrift 112 (2017), S. 15–27, 2017
Zybatow, L. (Hg.): Translationswissenschaft - Stand und Perspektiven. Innsbrucker Ringvorlesungen zur Translationswissenschaft VI. Frankfurt a.M.: Peter Lang. 143-157, 2010
Baghdader Mitteilungen, 2006
Islamisches Recht in Wissenschaft und Praxis. Festschrift zu Ehren von Hans-Georg Ebert, 2018
G. Thür, Symposion 2009. Vorträge zur griechischen und hellenistischen Rechtsgeschichte (25.–30. August 2009, Schloss Seggau bei Leibnitz, Österreich), Cologne-Weimar-Vienna: Böhlau 2010, 169-183
Gute Gesetzessprache als Herausforderung für die Rechtsetzung, 2018
G. Bonamente/ H. Brandt (Hgg.), Historiae Augustae Colloquium Bambergense 2005. (Historiae Augustae Colloquia, n.s. X = Munera 27.) Bari 2007
Rechtswissenschaft, 2011
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, 1998