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Die Codexvorlesungen von Thalelaios über die Rechts-anwälte

2001

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat Thalelaios in den dreißigen Jahren des sechsten Jahrhunderts wahrscheinlich in Beryt Codexvorlesungen gehalten, von denen viele Brnchstücke durch die Basilikenscholien auf uns gekommen sind. Der äußere Aufbau der Vorlesungen dieses Juristen ist schon von den Groninger Basilikenherausgebern (also Prof. Scheltema, van der Wal und Holwerda) gründlich untersucht und beschrieben worden; 1 seiner Unterrichtsund Interpretationsmethode hat Dieter Simon 1969 einen bahnbrechenden Aufsatz gewidmet. Auch auf der Grundlage dieser Arbeiten möchte ich heute an Hand der Thalelaioskommentare zu den Codextiteln 2,6 bis 2,10, die sämtlich die Rechtsanwälte betreffen einige Beobachtungen über Thalelaios' didaktische und hermeneutische Methode vortragen. Ich möchte mit einem Zitat beginnen: 'Aufgabe des Interpreten ist es, zu sagen was er meint, auch wenn jemand von seiner Auslegung nicht überzeugt sein sollte'. Der Satz steht im Kommentar3 zu C. 2,7,4, ...