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1996, Das Gedächtnis der Zukunft. Ansätze zu einer Fundamentalontologie der Freiheit bei Martin Heidegger und bei Aurobindo Ghose
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Fast gleichzeitig und unabhängig vom jeweiligen Kulturkreis wurde für Martin Heidegger und Aurobindo Ghose die Zeitlichkeit zu jenem Rätsel, in dem alle Fäden der Frage: Wer ist der Mensch?… zusammenlaufen. Die Perspektive, aus der sich diese interkulturelle Studie methodisch nährt, ist die Grunderfahrung der ursprünglichen Zeitlichkeit. Sie bildet den äußersten Ring des Vorverständnisses, von dem her – ek tou … – die Untersuchung ihre systematische Strukturierung erleidet. Von ihr her werden die beiden Denker Martin Heidegger und Sri Aurobindo Ghose belichtet und gelesen, um sie innerhalb der Grenzen der ursprünglichen Zeitlichkeit wahr zu nehmen und freizulegen. Bei dieser Belichtung kommt uns zur Hilfe, daß für Heidegger und Aurobindo selbst im Laufe ihrer lebenslangen Bemühungen um eine Standortbestimmung des Mensch-seins die Zeit in die Mitte ihrer denkerischen Besinnung rückte. Fast gleichzeitig und unabhängig vom jeweiligen Kulturkreis wurde sie also für das asiatische und europäische Denken zu jenem Rätsel, in dem alle Fäden der Frage: Wer ist der Mensch? … zusammenlaufen. Diese ursprüngliche, anthropologische Zeitlichkeit ist vierdimensional. Sie gliedert sich in die Horizonte der Zukunft, Gewesenheit, Gegenwart und deren Gleichzeitigkeit, den AugenBlick. In ihm ist das Ganze aller möglichen Welten da. In ihm ist Ewigkeit – ihr Leiben und Leben.
2019
The years 1930 to 1961 represent one of the darkest chapters of Dominican history and are strongly marked by the dictatorship under Rafaél Leónidas Trujillo Molina. The lack of a thorough political, judicial and social review of this period is contrasted with a considerable range of memorial literature that deals with the Trujillo era. The aim of this thesis is to show the importance of literary fiction in the context of the memory culture of a country or a certain community of remembrance and what its particular potential in this regard might be. The theoretical concept the analysis is based on is Jan and Aleida Assmann's definition of the collective memory. In order to answer the research question, it is examined how different authors present and process the dictatorial past of the Dominican Republic in their literary works. This issue will be discussed and reflected by analyzing three novels that deal with the trauma of the Dominican dictatorship: In the Time of the Butterfli...
Rechtsgeschichte - Legal History, 2007
The article explores the theoretical implications involved in positing cinema as a nocturnal chronotopos. Cinematic images emerge out of the darkness of a movie theatre only once again to veer towards darkness, once the play of light and shadow on the screen has again ceased. The charm of cinematic representations resides in the fact that they make up an effervescent imaginary space. At the same time, cinema offers an enmeshment of the past and the future by virtue of the effects of presence it spectrally affords. Cinematic images arise from a past world and project a future spectatorship. It is precisely by producing a presence that represents this alignment of past and future, that cinema proves to be a nocturnal space-time between forgetting and remembering, once one has awoken from its manifestations.
Das Liebig-Laboratorium von seinen Anfängen bis in die Gegenwart: Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des Gießener Liebig-Museums, Berichte der Justus-Liebig-Gesellschaft zu Gießen, Bd 10 , 2020
Zeitgeschichte, Zeitgeschehen und Kontroversen. Festschrift für Gerhard Botz
Okologisches Wirtschaften Fachzeitschrift, 2001
Editorial 4/2015 Die Zukunft von gestern Seit rund drei Jahrzehnten verändert die Digitaltechnologie in ihrer ökonomisch induzierten Anwendung das, was man zwangsläufig unpräzise als „gesellschaftliche Kommunikation“ bezeichnen kann, dramatisch. – Allerdings hat das aus dem Englischen kommende Wort „disruptiv“, also zerstörerischer Wandel, damit im Zusammenhang erst in letzter Zeit Einzug in die deutsche Sprache gehalten. Aus der Not des Augenblicks heraus stellen sich viele in der Informations- und Kommunikationsbranche Beschäftigte die Frage, in welche Richtung die Entwicklung geht: Integriertes crossmediales Produzieren, „digital first“, Ende des Gedruckten – mit ihm zusammen vielleicht das Aussterben aller „Legacy-Medien“ mitsamt dem Journalismus, da „User“ den „Content“ aus ihrem jeweiligen Erlebnisbereich selbst „generieren“ und IT-Konzerne aus den jeweiligen „Clouds“ zielgruppengerechte „Feeds“ „kuratieren“. Die Vorhersagen differieren in Abhängigkeit vom Fokus der jeweiligen Darstellungen, den für die Zukunftsabschätzung eingesetzten Methoden und wohl auch, wie unterstellt werden darf, vom kultursoziologischen Milieu, aus dem heraus die Prognose gewagt wird. So fragte ein Team der Universität Toronto 2011 (Van Alstyne 2011) „What will our media and entertainment be like by 2020?“ In rund fünf Jahren werden wir wissen, welches dieser vier Szenarien, die in einer Mischung aus Delphibefragung und Focus-Gruppen zustande gekommen sind, realistisch war; oder möglicherweise keines davon (Boshafte Anmerkung: Vielfeldermatrices werden aufgrund ihrer dichotomen Anlage, die sich in einem Koordinatensystem mit zwei Gegensatzpaaren auch optisch schön darstellen lassen, immer wieder gern verwendet. Dass sich die Wirklichkeit immer auf zwei polare Positionen reduzieren lässt, wird dabei stillschweigend vorausgesetzt). In dieser Untersuchung wird von jeweils zwei gesellschaftlich möglichen Alternativen ausgegangen: langsame und staatlich regulierte versus disruptive Entwicklung bzw. korporativ/kapitalistische versus sozial/kommunitarische. Insofern könnte die Medienorganisation 2020 entweder von staatskapitalistisch agierenden Konzernen, von einem Kaleidoskop relativ kurzlebiger Startup-unternehmen geprägt sein, von einem Ökologieverständnis, das „slow media“ umfasst oder von einem internationalen Wettkampf der „Lords of the Cloud“. Wie gesagt, in wenigen Jahren können wir – unter der Voraussetzung, dass wir uns noch an die Aussagen erinnern – über die Trefferquote dieser und anderer aktueller Studien über die Medienzukunft ein Bild machen. Man kann allerdings auch heute schon einen Blick zurück werfen und sich fragen, wie frühere Prognosen der Kommunikationswissenschaft, gemessen an der heutigen Realität, abgeschnitten haben. Was wurde vor zwanzig und mehr Jahren richtig vorhergesagt und worin lag man komplett falsch? Was ist in der aktuellen Medienpraxis wichtig, wurde aber in vergangenen Zukunftsbeschreibungen gar nicht erwähnt? – Das ist das Anliegen dieses Heftes von medien & zeit. Die Veränderung des „Medien-Ökosystems“ wie das Gerhard Rettenegger hier in seinem Beitrag m.E. zutreffend nennt, trifft die Kommunikationswissenschaft in mehrfacher Weise: Ihr Materialobjekt hat sich geradezu beängstigend ausgedehnt (Technik hat uns beispielsweise lange eher nicht interessiert, interpersonelle Kommunikation ebenso), ungelöste Verfahrensfragen fordern ihren Tribut in der Herangehensweise (etwa: lassen sich Funktionen gesellschaftlicher Kommunikation normativ oder nur analytisch bestimmen) und – ohne den Fragenkatalog hier auch nur ansatzweise ausgeschöpft zu haben – welche heuristische Position kann sich Kommunikationswissenschaft als Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme selbst zumessen? Josef Trappel geht in seinem Beitrag auf die hier angesprochenen erkenntnistheoretischen Probleme ein. Ist Zukunft vorhersehbar, und würden Prognosen, sofern sie gesellschaftlich wirksam werden, die Entwicklung nicht eher beeinflussen und ihre eigenen Aussagen damit obsolet machen? Oder sollte man angesichts eines naheliegenden Spekulationsverdachtes kommunikationswissenschaftliche Prognosen besser gar nicht abgeben? Trotz aller Skepsis redet Trappel dem nicht das Wort. Roman Hummel, Susanne Kirchhoff, Dimitri Prandner und Rudi Renger versuchen „Prognosen von gestern“ in Bezug auf Journalismus auf ihre Relevanz hin abzuklopfen. Das Ergebnis ist „durchwachsen“: Dort, wo die Entwicklung einem stetigen Verlauf gefolgt ist, wurden durchaus bis heute zutreffende Aussagen gemacht. Wo aber vor allem utopische oder dystopische Einstellungen „die Feder geführt“ haben, wirken die damaligen Erkenntnisse heute so unzeitgemäß wie die seinerzeitige Kleidermode. Um Utopien und Dystopien als beeinflussende Wissenschaftstrends geht es vor allem bei Dimitri Prandner und Rudi Renger. Sie sprechen von einer „Veradornisierung“ der Medienanalyse in den siebziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. So konnte, dies der Befund, die zivilgesellschaftliche Aneignung neuer Medientechnologien nicht richtig in den Blick genommen werden. Die zivilgesellschaftliche Nutzung neuer Medientechnik-Ressourcen ist denn auch das Thema von Gerhard Rettenegger. Ihm geht es dabei vor allem auch um die Bereitschaft der Journalistinnen und Journalisten, grundlegende Transformationsprozesse als solche anzuerkennen und für ihre eigene Arbeitspraxis positiv nutzbar zu machen. Damit ist das Ziel, weshalb wir dieses Heft von medien & zeit geschrieben haben, mit umrissen: Wir wollten ein wenig zur Selbstreflexion hinsichtlich der Aussagen zur Veränderung des Medien-Ökosystems beitragen. Dem Team von m&z sei herzlich dafür gedankt, dass sie diese Idee akzeptiert und uns bei der Verwirklichung unterstützt haben. Frau Viktoria Hubner, Studienassistentin in der Abteilung Journalistik am Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg, danke ich ganz besonders für ihre Arbeit beim Einrichten der Manuskripte. Roman Hummel im Namen aller an der Publikation Beteiligten Bibliographie Van Alstyne, G. (2011). 2020 Media Futures. Toronto. OCAD University
Archiv für die civilistische Praxis, 2008
Nachvermächtnis sein, wenn bei Eintritt von Bedingung oder Termin der Vermächtnisgegenstand wieder an den mit dem ersten Vermächtnis Beschwerten zu übertragen (oder, wie § 2174 BGB sagt: zu leisten) ist 6. Hat der Erblasser ein Vermächtnis unter einer auflösenden Bedingung oder einer auflösenden Befristung angeordnet, ohne gleichzeitig zu bestimmen, wer nach Eintritt von Bedingung oder Termin den Gegenstand erhalten soll, so erwirbt der ursprünglich Beschwerte, also der Erbe, gegen den Vermächtnisnehmer einen Anspruch aus § § 812 I 2 Alt. 1, 820 I 2, II BGB; dies ist kein Fall des Nachvermächtnisses (in der Form des Rückvermächtnisses), weil die Abwicklung nicht nach Vermächtnisrecht, sondern nach Bereicherungsrecht erfolgt, kann ihm aber wirtschaftlich nahe kommen. Ein wesentlicher Unterschied bleibt hinsichtlich der Pflicht zur Nutzungsherausgabe bestehen 7 : Nach Bereicherungsrecht hat der Vermächtnisnehmer im Umfang der noch vorhandenen Bereicherung (§ 818 III BGB) alle seit Erwerb des Vermächtnisgegenstandes gezogenen Nutzungen bzw. ihren Wert (§ 818 II BGB) herauszugeben (§ 820 II HS. 2 BGB); beim Rückvermächtnis ist hingegen die Haftung des Beschwerten bezüglich der gezogenen Nutzungen gemäß § 2184 BGB zeitlich und sachlich beschränkt, nämlich auf die seit dem Anfall des Rückvermächtnisses (§ 2177 BGB) gezogenen Früchte (also, vgl. § 100 BGB, nicht erstreckt auf die gehabten Gebrauchsvorteile). Drittens: Das Nachvermächtnis ist eine besondere Form des Untervermächtnisses. Zwei Besonderheiten sind zu konstatieren. Die erste Besonderheit besteht darin, dass, anders als beim sonstigen Untervermächtnis, der Gegenstand von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis identisch sein muss (§ 2191 I BGB: Hat der Erblasser "den vermachten Gegenstand" einem Dritten zugewendet …). Freilich darf man nach herrschender Meinung an die erforderliche Identität keine allzu strengen Anforderungen stellen 8 : Bei einem Sach inbegriff (z.B. Hotel) ist völlige Identität nicht nötig, vielmehr genügt Zugehörigkeit zum selben Sachinbegriff. Bei einem Nachvermächtnis über eine Geldsumme reicht es aus, wenn dem Vorvermächtnisnehmer eine wenigstens gleich hohe Geldsumme zugewendet wurde. Ferner bleibt generell ein Nachvermächtnis auch dann möglich, wenn es sich auf einen realen oder ideellen Teil des Vorvermächtnisses beschränkt. Ein Nachvermächtnis auf den "Überrest", d.h. auf das, was der Beschwerte (der Vorvermächtnisnehmer) vom Ge
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NIKE-Bulletin, 2005
KULT_online, 2017
Murawska, Oliwia: Das Erdächtnis – Bildspeicher der Zukunft. In: Visual Past. A Journal for the Study of Past Visual Cultures 4 (2017), 299–315 (http://www.visualpast.de/archive/content4.html), 2017
Die Kunst des Aufbewahrens , 2015
in: Jahresmagazin Badisches Landesmuseum, 2019
Erinnerungskulturen im Grenzraum Spominske kulture na obmejnem območju, 2020
Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), 2020
in: Technology Assessment – Theory and Practice (TATuP), N° 1/2014, p. 9-12.
In: Sebastian Domsch (ed.) _Amerikanisches Erzählen nach 2000: Eine Bestandsaufnahme_ (München: Edition Text+Kritik, 2008).
Voltaire. Magazin für instabile Verhältnisse. Issue 1 (2012), 2012
VS Verlag für Sozialwissenschaften eBooks, 2003