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Ex facto ius oritur. Überlegungen zum Ursprungsparadox des Rechts

2007, Soziale Systeme

ZusammenfassungDas Ursprungsparadox des Rechts wird im Allgemeinen entweder durch einen im System selbst gefertigten Mythos oder durch die Einführung neuer Unterscheidungen invisibilisiert. In Fällen, da Recht in sozialer Anomie operiert, z.B. im Fall von Recht, das in transitionalen Regimes angewendet wird (sog. transitionales Recht), stößt dieser Umgang mit Paradoxie auf Schwierigkeiten. Einen möglichen Ausweg bieten Derridas Denkfiguren des supplément und der différance. Wie transitionales Recht auf dieser Basis erklärt werden kann, wird am Beispiel einer Strafnorm (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), die im Nürnberger Prozess von 1945-1946 angewendet wurde, veranschaulicht.