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2003, Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften
Wirtschaftsdienst, 2010
Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. www.econstor.eu Wirtschaftsdienst 2010 | 3 192 Analysen und Berichte Staatsverschuldung Angesichts von Spekulationen über eine drohende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands und der Debatte um Finanzhilfen mag es scheinen, als hätte die Union derzeit andere Sorgen und das Ansinnen, den Stabilitäts-und Wachstumspakt zu stärken, käme mit Blick auf die lange Reihe der "Haushaltssünder" zur Unzeit. Das Gegenteil ist richtig. Gerade die in Krisenzeiten angehäuften Schuldenberge verlangen nach einem Ordnungsrahmen, der die erforderliche mitgliedstaatliche Haushaltskonsolidierung effektiv unterstützt. Die hier betrachteten Vorschläge beschäftigen sich nicht mit einer Verstärkung repressiver Elemente im Verfahren bei einem übermäßigen Defi zit. Vielmehr zielen sie in erster Linie darauf, die Verfahren der multilateralen Überwachung, auf die es nach der Beseitigung der übermäßigen Defi zite entscheidend ankommen wird, effektiver umzusetzen. Gefahren einer unentschlossenen Haushaltskonsolidierung Die Finanz-und Wirtschaftskrise hat zu einem abrupten und tiefen Einbruch der Weltwirtschaft und zu erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte der Volkswirtschaften geführt. Die Europäische Kommission rechnet in ihrer Herbstprognose 2009 damit, dass im Jahr 2010 alle EU-Staaten mit Ausnahme von Bulgarien die Maastrichter Defi zitobergrenze von 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten werden. 1 Die Schuldenstandsquote in der Union wird voraussichtlich auf über 80% des BIP steigen. 2 Die über Jahre mühsam
Wirtschaftsdienst Zeitschrift Fur Wirtschaftspolitik, 2002
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2015
Die aktuelle Diskussion um eine Reform des Gesetzes 1. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde eine Überprüfung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vereinbart:
2003
By applying the concepts of institutional and constitutional economics, this paper addresses the question to what extent a reform of the stability pact will be efficient and appropriate. The starting point of the analysis is the assumption that the stability pact will yield disciplining effects only if it will be credibly applied. Enhancing credibility presupposes that the objectives of the pact are credible themselves and that non-compliance will be contemporarily and strictly sanctioned. The authors conclude that the objectives of the stability pact correspond to the requirements concerning credibility. However, the procedural design of the enforcement mechanism shows substantial deficits. Therefore, an institutional reform of the procedural design following the notion of the separation of powers is proposed, in order to enhance the credibility with respect to the stability pact's enforcement. Suitable institutional mechanisms, which guaranty the compliance with, and the enforcement of, the stability pact, are unalterable prerequisites for transforming the stability pact into an effective disciplining device in the long run.
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 2004
Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag thematisiert den Stabilitäts-und Wachstumspakt unter Berücksichtigung von Zeitinkonsistenzproblemen. Die Verfasser gelangen zu dem Ergebnis, dass die bisherige Anwendungspraxis des Stabilitäts-und Wachstumspaktes nicht geeignet ist, die Zeitinkonsistenzprobleme zu reduzieren. Vom Stabilitäts-und Wachstumspakt wird nur dann eine disziplinierende Wirkung ausgehen, wenn dieser auch glaubwürdig umgesetzt wird. Daher betonen die Verfasser die Notwendigkeit einer stärkeren Regelbindung anstelle der in der bisherigen Anwendung bestehenden hohen diskretionären Ermessensspielräume.
2002
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2010
Der Beitrag untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die Folgen der Finanz-und Wirtschaftskrise im Rahmen der Anwendung des Stabilitäts-und Wachstumspakts zu berücksichtigen. Dabei werden insbesondere Möglichkeiten und Grenzen einer "flexiblen" Anwendung des Pakts erörtert. Er beschäftigt sich zudem mit Orientierungen, die sich dem Ordnungsrahmen des Pakts außerhalb seines Anwendungsbereichs im Hinblick auf den Zuschnitt von Maßnahmen zur Krisenbewältigung oder den Umgang mit einer anhaltend hohen Verschuldung eines Eurolandes entnehmen lassen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der Stabilitäts-und Wachstumspakt einen funktionsfähigen und ausreichend flexiblen Ordnungsrahmen für die Bewältigung der krisenbedingt anstehenden Konsolidierungsaufgaben bietet, wenngleich für eine eindringlichere Anwendung des präventiven Paktarms noch einiges an Potential besteht. Es wird weitgehend von einer konsequenten und überzeugenden "Anwendungspolitik" der Unionsorgane abhängen, das Regelwerk unter gebührender Beachtung der Umstände des Einzelfalls effektiv und zeitlich stringent zur Wirkung zu bringen. Im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Beistandsmaßnahmen wegen eines drohenden Staatsbankrotts eines EU-Mitgliedstaats legen die Regeln zur Wahrung der Haushaltsdisziplin eine restriktive Auslegung von Vorschriften nahe, die von der Beachtung der No-Bailout-Klausel entbinden.
2003
By applying the concepts of institutional and constitutional economics, this paper addresses the question to what extent a reform of the stability pact will be efficient and appropriate. The starting point of the analysis is the assumption that the stability pact will yield disciplining effects only if it will be credibly applied. Enhancing credibility presupposes that the objectives of the pact are credible themselves and that non-compliance will be contemporarily and strictly sanctioned. The authors conclude that the objectives of the stability pact correspond to the requirements concerning credibility. However, the procedural design of the enforcement mechanism shows substantial deficits. Therefore, an institutional reform of the procedural design following the notion of the separation of powers is proposed, in order to enhance the credibility with respect to the stability pact's enforcement. Suitable institutional mechanisms, which guaranty the compliance with, and the enforcement of, the stability pact, are unalterable prerequisites for transforming the stability pact into an effective disciplining device in the long run.
Wirtschaftsdienst
Radically changed global conditions are forcing a “Great Transformation” of the economy and society. Predominantly, this is understood as a modernisation process associated with massive investments and a surge in (green) growth. However, the likelihood of such a scenario is fading and it seems necessary to invest more research activity and more political attention in alternative scenarios. The resilience of the economic and social order will depend on whether it is possible to establish a prosperity perspective that is independent of growth. With “Renewing Prosperity,” the German Federal Ministry of Economic Affairs and Climate Action has presented some building blocks that can be part of a strategic reorientation.
Wirtschaftsdienst, 2007
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2004
Einleitung __________________________________________________________________ 12 den EGV als primärrechtliche Basis. VO 1466/97 konkretisiert Art. 99 EGV und das dort von den Mitgliedstaaten vorgesehene Verfahren zur Koordinierung ihrer nationalen Wirtschaftspolitik. VO 1467/97 bezieht sich auf Art. 104 EGV sowie auf das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VüD). Anders als die Verordnungen entfaltet die Entschließung des ER keine rechtlich bindende Wirkung, sondern stellt eine rein deklaratorische Willensbekundung auf höchster politischer Ebene zur "strikten und fristgerechten" Anwendung des Regelwerkes dar. Der SWP ist somit im strengeren Sinne nur in Form der beiden VOs Teil des quasikonstitutionellen Regelwerks zur Haushaltspolitik in der EU, dessen Zielrichtung sich als die Flankierung der Währungsunion durch ein Regime niedriger Haushaltsdefizite definiert. Die folgenden Abschnitte resümieren den wesentlichen Inhalt der haushaltspolitischen Hauptbestandteile der "Wirtschaftsverfassung" der EU. 1.1.1 Die multilaterale Überwachung der Haushaltspolitik Art. 99 EGV stellt eingangs fest: "Die Mitgliedstaaten betrachten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und koordinieren sie im Rat (…)" Im folgenden entwirft der Artikel ein sich in jährlichen Zyklen wiederholendes Berichtsverfahren zum Zecke der Koordinierung. Die Mitgliedstaaten orientieren ihre wirtschaftspolitischen Strategien an den jährlich vom ER, also auf höchster politischer Ebene der EU, verabschiedeten "Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft" (im folgenden "wirtschaftspolitische Grundzüge"). Die wirtschaftspolitischen Grundzüge sind das Instrument, durch das die allgemeine Vorgabe wirtschaftspolitischer Koordinierung in konkrete Ziele mündet. Die Haushaltspolitik als wesentlicher Teil der wirtschaftspolitischen Maßnahmen eines Staates wird als integrales Element in den wirtschaftspolitischen Grundzügen behandelt.
1999
Nachdem die Europäische Währungsunion in Kraft getreten ist, richtet sich nun das Interesse darauf, ob die EU als Stabilitätsgemeinschaft Bestand hat. Schon 1996 hatte die EU im Stabilitätspakt Kriterien festgelegt, denen die Euroländer dauerhaft entsprechen müssen: Welche ökonomischen und politischen Probleme können aber durch diesen Stabilitätspakt entstehen? Wie ist demgegenüber eine Stabilitätssteuer zu beurteilen? --
1997
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2006
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2005
Einleitung __________________________________________________________________ 12 den EGV als primärrechtliche Basis. VO 1466/97 konkretisiert Art. 99 EGV und das dort von den Mitgliedstaaten vorgesehene Verfahren zur Koordinierung ihrer nationalen Wirtschaftspolitik. VO 1467/97 bezieht sich auf Art. 104 EGV sowie auf das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VüD). Anders als die Verordnungen entfaltet die Entschließung des ER keine rechtlich bindende Wirkung, sondern stellt eine rein deklaratorische Willensbekundung auf höchster politischer Ebene zur "strikten und fristgerechten" Anwendung des Regelwerkes dar. Der SWP ist somit im strengeren Sinne nur in Form der beiden VOs Teil des quasikonstitutionellen Regelwerks zur Haushaltspolitik in der EU, dessen Zielrichtung sich als die Flankierung der Währungsunion durch ein Regime niedriger Haushaltsdefizite definiert. Die folgenden Abschnitte resümieren den wesentlichen Inhalt der haushaltspolitischen Hauptbestandteile der "Wirtschaftsverfassung" der EU. 1.1.1 Die multilaterale Überwachung der Haushaltspolitik Art. 99 EGV stellt eingangs fest: "Die Mitgliedstaaten betrachten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und koordinieren sie im Rat (…)" Im folgenden entwirft der Artikel ein sich in jährlichen Zyklen wiederholendes Berichtsverfahren zum Zecke der Koordinierung. Die Mitgliedstaaten orientieren ihre wirtschaftspolitischen Strategien an den jährlich vom ER, also auf höchster politischer Ebene der EU, verabschiedeten "Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft" (im folgenden "wirtschaftspolitische Grundzüge"). Die wirtschaftspolitischen Grundzüge sind das Instrument, durch das die allgemeine Vorgabe wirtschaftspolitischer Koordinierung in konkrete Ziele mündet. Die Haushaltspolitik als wesentlicher Teil der wirtschaftspolitischen Maßnahmen eines Staates wird als integrales Element in den wirtschaftspolitischen Grundzügen behandelt.
1 Einführung Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Entwicklung oder Wirtschaftswachstum einerseits und der Existenz von bestimmten Institutionen-insbesondere "gute Regierungsführung" im Sinne demokratischer Strukturen oder Prozesse, aber auch entsprechend eines erweiterten Governancebegriffs-andererseits wird in der einschlägigen Literatur seit langem diskutiert. Theoretisch wie auch empirisch lassen sich hier sowohl Zusammenhänge als auch kausale Abhängigkeiten begründen; die Annahme hinter allen Modellen ist die Hauptannahme der Institutionenökonomik seit ihren Anfängen: Institutions matter! Gleichwohl sind Art und Umfang des Einflusses von Regierungs-und Governancequalität auf Wachstum und Entwicklung nicht un-umstritten und teilweise empirisch schwächer als theoretisch ableitbar. Dies gilt umso mehr mit Blick auf weniger trennscharf zu erfassende informelle Institutionen oder in Fällen, wo einzelne institutionelle Dimen-sionen nicht kohärent sind. Darüber hinaus ist die einschlägige Literatur auch gekennzeichnet von der Dis-kussion über Daten, Indikatoren und methodische Schwierigkeiten. Der vorliegende Beitrag trägt zu dieser Debatte um die Rolle von Institutionen in zweierlei Hinsicht bei: Zum einen erfolgt eine kritische Reflexion des Institutionenbegriffs sowie eine Analyse bestehender empirischer Arbeiten zum Thema, in welcher schwerpunktmäßig die Frage nach der Tauglichkeit der verwandten Indika-toren sowie inhaltliche wie methodische Inkonsistenzen der (empirischen) Literatur diskutiert werden. An-schließend erfolgt mit der Diskussion kultureller Faktoren als Komplement oder Substitut "traditionell" defi-nierter Institutionen eine bescheidene Erweiterung der Literatur. Das Hauptargument ist an dieser Stelle, dass weniger die formellen und beobachtbaren Institutionen relevant sein könnten, sondern deren kulturelle Basis, die in verschiedenen Dimensionen als "funktionales Äquivalent" wirkt. 1 2 Der Institutionenbegriff Die Frage, warum einige Länder wirtschaftlich erfolgreicher sind als andere wird in der einschlägigen wirt-schafts-und sozialwissenschaftlichen Literatur sowohl theoretisch als auch empirisch diskutiert. Neben der traditionell neoklassisch orientierten wirtschaftswissenschaftlichen Forschung tragen verschiedene Positio-nen zu dieser Diskussion bei. Während einige Ansätze auf die Rolle von Technologie und Innovation abzielen (etwa Romer 1990, Stiglitz und Greenwald 2014) vertreten etwa Diamond (2017) und Morris (2011) den Standpunkt, dass sich Länder aufgrund ihrer geographischen Voraussetzungen und der sich daraus erge-benden sozialen Strukturen unterschiedlich entwickeln; andere wie etwa Landes (2002) und Harrison (2000) fokussieren auf die Kultur eines Landes bei der Entwicklung: "Culture matters!" Seit den 1930er-Jahren, ver-stärkt auch im Rahmen von Entwicklungsforschung in den Wirtschafts-und Sozialwissenschaften sowie im-1 Die Autoren danken der Korreferentin Dr. Lena Gerling herzlich für Ihre hilfreichen Kommentare im Rahmen des Radein-Seminars 2019, allen Teilnehmern für Anregungen und Prof. Dr. Nils Otter für die Prägung des Begriffs "funktionales Äquivalent".
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