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2008, Zeitschrift für Politik
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zielt auf eine Einschätzung des religionsverfassungsrechtlichen Ist-Zustandes: Lassen sich die religionspolitischen Probleme und Konflikte bei konsequenter Anwendung des geltenden Rechts in den Griff bekommen oder muss dieses Recht geändert werden? Eine Antwort setzt natürlich voraus, dass man bestimmt, welche Probleme und Konflikte es sind, die gelöst werden müssen. Zuerst sollen die im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Islams entstandenen Probleme und Konflikte und der Stand der Diskussion aus juristischer Sicht beschrieben werden. Der nächste Teil befasst sich näher mit den Besonderheiten des deutschen Religionsverfassungsrechts. 1 Um die Frage nach seiner Reformbedürftigkeit geht es im letzten Teil dieser Überlegungen. 1 Zur rechtswissenschaftlichen Diskussion über »Religionsverfassungsrecht« und »Staatskirchenrecht«, deren Bedeutung über das Terminologische weit hinausgeht, s.
Zeitschrift für Rechtspolitik, 2019
Die Integration des Islam in das bewährte System des deutschen Religionsverfassungsrechts wird auch über dessen Zukunftsfähigkeit entscheiden. Zentrale Frage ist, wie man das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften im Hinblick auf die politisch geprägten und ausländisch beeinflussten islamischen Verbände bewertet.
Claudia Mayer et al (eds), Familienrecht und Religion: Europäische Perspektiven, Gieseking Verlag, 2019
2017
Der Islam – eine aufgeklärte Religion? Die Entwicklung des Islamischen Religionsunterrichts in Deutschland Allzu oft, auch durch die aktuellen medialen Wahrnehmungen und die furchtbaren Ereignisse in Europa, in den USA und in der islamischen Welt wird der Islam auf Gewalt und Terror reduziert. Diese Wahrnehmung ist verständlich, nachvollziehbar, doch mündige Menschen sollten sich nicht zu leicht von Schlagzeilen und Eilmeldungen beirren lassen. Was Muslime im Namen des Islams machen oder begehen, hat oft nichts mit dem Islam zu tun. Die Taten sind oft Ausdruck von Fanatismus, Hilflosigkeit und Arroganz, zumal die überwältigende Mehrheit der Muslime in Deutschland sich „normkonform“ verhält und nicht im Widerspruch zur Demokratie steht (Brettfeld/Wetzel, 2007).
Kirche und Umma. Glaubensgemeinschaft in Christentum und Islam, Edited by Hansjörg Schmid & Amir Dziri, 2014
Organisatorische Hindernisse und theologisches Vakuum Kontextbedingungen einer Verhältnisbestimmung des Islam zum deutschen Verfassungsstaat Religion entfaltet sich stets unter konkreten politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen. Anders als das Christentum, das in Westeuropa auf eine längere Bestandsgeschichte zurückblickt, bietet sich der Islam als Fallbeispiel für die Etablierung und Institutionalisierung einer neu zugewanderten Religion im modernen Nachkriegsdeutschland an. Der Islam bewegt sich dabei im Kontext religionsrechtlicher und -politischer Rahmenbedingungen, die aus den historischen Erfahrungen mit christlichen Großkirchen hervorgegangen sind. Die Verhältnisbestimmung zum verfassungsrechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland, die diese Minderheitenreligion zu leisten hat, wird in diesem Beitrag exemplarisch anhand der Kontroverse rund um die „Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft“, weithin bekannt als „Islamische Charta“, in ihrer besonderen Problemlage diskutiert. Damit wird im Folgenden nicht das gegenwärtige Verhältnis muslimischer Institutionen bzw. Vertretungen in Deutschland zum Verfassungsstaat dargelegt und bewertet. Stattdessen wird dafür gehalten, die Kontextbedingungen für Initiativen zur Verhältnisbestimmung in den Vordergrund zu rücken und sie als Marksteine in einem Prozess der fortdauernden Institutionalisierung des Islam in Deutschland zu erörtern, der sich wiederum im Rahmen von Migrations-, Inklusions- und Sozialisationsvorgängen von Muslimen in die deutsche Gesellschaft vollzieht. Aus einer „zugewanderten Religion“ entfaltet sich mit der dritten Generation an Muslimen in Deutschland unter anderem über die wechselseitige Auseinandersetzung ‚der Muslime’ mit ‚Politik und Gesellschaft’ heute zunehmend ein ‚Islam deutscher Prägung’, der eigentümliche organisatorische Strukturen aufweist. Obschon in diesem Beitrag der Blick auf kontextuelle Bedingungen gelenkt wird, soll zu Anfang einleitend skizziert werden, welche sozialstrukturellen Entfaltungsweisen bislang aus der Grundbeschaffenheit des Islam hervorgegangen beziehungsweise aus dieser überhaupt möglich sind.
Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft 149, 1999
2006
Promotionsvortrag auf der Doktorandenfeier der Juristischen Fakultät 11. November 2005
Die politische Aufgabe von Religion, 2011
In der religiös-politischen Gemeinschaft der Muslime führte im Abstand weniger Jahrzehnte nach Mohammeds Tod (632 n. Chr.) 2 genau der irdische Erfolg, der als vornehmstes Unterpfand göttlichen Segens galt, also die unerhört rasche Ausbreitung muslimischer Herrschaft über die Arabische Halbinsel hinaus in die angrenzenden alten Kulturregionen, zu innergemeindlichen Verwerfungen. Die Rückkehr zu Mohammeds Vorbild bzw. die »Urgemein de« unter seiner Leitung als ideale und zugleich realisierbare Norm zur Überwindung von Konflikten und »Ungerechtigkeiten« in Gesellschaft und Herrschaftsverband begann als Lösung aller Probleme schlechthin einen immer wichtigeren Platz im kollektiven Gedächtnis einzunehmen 3. Die im Vorstehenden als nicht weiter zu begründende Prämisse implizierte Doppelgesichtigkeit der anfänglichen Vergemeinschaftung der Muslime als religiöser wie als politischer Organisation bedarf womöglich dennoch einer knappen Erläuterung. In der Umwelt von Mohammeds frühester Verkündigung war die Allianz zwischen politischer Herrschaft und herrschendem religiösen Bekenntnis der Regelfall, ob in Ostrom, in Armenien oder Äthiopien, im sassanidischen Iran oder dessen zeitweiligem Vorposten Jemen 4. Die arabische Halbinsel, bzw. im besonderen Mohammeds Heimatregion Hedschas, existierte, wenn auch in einem gewissen Unterdruck, keinesfalls in einem Vakuum, weder in religiöser noch sonst in irgendeiner
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O. Jastrow, H. Hafenrichter et al. (eds.): Studien zur Semitistik und Arabistik Festschrift für Hartmut Bobzin zum 60. Geburtstag, Wiesbaden: Harrassowitz 2008, 2008
Politische Theologie, 2018
Ein Blick zurück In: TUMULT. Zeitschrift für Konsensstörung Herbst 2016, S. 34-38., 2016
imprimatur , 2019
Verfassung in Recht und Übersee, 1999
Reformation als „Wiederentdeckung der Religion“, in: DIERKEN/SCHELIHA/SCHMIDT (Hg.): Reformation und Moderne. Pluralität – Subjektivität – Kritik. Akten des internationalen Schleiermacher-Kongresses in Halle 2017 (Schleiermacher-Archiv 27), Berlin/Boston 2018, 323–342., 2018
Ein Blick zurück In: TUMULT. Zeitschrift für Konsensstörung Frühjahr 2016, S. 33-38., 2016
Mohr Siebeck eBooks, 2021
Menschenrechte und Religionsunterricht. Jahrbuch der Religionspädagogik (JRP), 2017
Religiöse Diversität, interreligiöse Perspektiven und islamischer Religionsunterricht in der Schweiz, 2023
Zeitschrift für Religion, 2015
Unsichere Zeiten, 2010