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2019, Mirko Vidovic - Vereinigung mit dem Willen Gottes
KKK 2825 sagt uns: „Wir bitten unseren Vater, unseren Willen mit dem seines Sohnes zu vereinen, damit wir seinen Willen, den Ratschluss des Heiles für das Leben der Welt, erfüllen.“. Aber was heißt das eigentlich, Vereinigung unseres Willens mit dem Willen Christi, bzw. mit dem Willen Gottes? Kann man überhaupt eigenen Willen mit dem Willen Gottes vereinen und was heißt das konkret? Diese Arbeit versucht eine Antwort auf diese Fragen zu geben, und zwar durch die öffentliche Offenbarung, nämlich die Heilige Schrift und durch die Privatoffenbarungen einer italienischen Mystikerin und Dienerin Gottes Luisa Piccarreta. Das Zentrum ihrer Privatoffenbarungen sind die Ausführungen über die sogenannte ‚Gabe des Lebens im göttlichen Willen‘, die einen zur vollkommenen Einheit des Willens mit dem Willen Gottes führen. Im ersten Teil, wo die Vereinigung des menschlichen mit dem Göttlichen Willen in der Heiligen Schrift unter dreifacher Hinsicht betrachtet wird (Wille Gottes als Gesetzt, Heiligung und sein souveräner Wille), wird gezeigt, dass nichts dagegen spricht, dass der Mensch seinen Willen, mit dem Willen Gottes vereinen könnte. Im etwas komplexerem, zweiten Teil, wird durch die Privatoffenbarungen Luisa Piccarretas entdeckt, zur welch erhabenen Gnade Gott den Menschen durch die Vereinigung seines Willens, mit dem Willen Gottes, mittels der Gabe des Lebens im göttlichen Willen berufen hat. Außer dem Beitrag zum Thema „Vereinigung mit dem Willen Gottes“, ist das Anliegen dieser Arbeit, angesichts des laufenden Seligsprechungsprozesses Luisa Piccarretas, auch einen theologischen Beitrag zu ihrer Causa und ihren Schriften, die eine wachsende Rezeption erleben zu leisten.
Die Welt der Commons, 2015
Gäbe es eine Gleichung, um die Internet-Plattform Goteo zu beschreiben, dann lautete sie so: Hacktivismus + Crowdfunding + breite soziale Zusammenarbeit = neue Commons. Natürlich existierten die einzelnen Größen für sich genommen bereits, doch erst Goteo vermochte sie in einem gemeinsamen offenen Netzwerk miteinander zu verbinden: um Commons-Aktive, also »Commoner«, zu unterstützen und eine neue Sphäre der Commons zu schaffen. Mit über 50.000 Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere aus Europa und Lateinamerika, hat Goteo seit seiner Gründung 2012, in weniger als zweieinhalb Jahren, mit mehr als 2 Millionen gesammelten Euro geholfen, über 400 Projekte ins Leben zu rufen. Diese Projekte sind sehr vielfältig, sie stärken Commons, Open Code und Freies Wissen, es geht um Ausbildung, Umwelt, Technologie, Kultur, Start-ups, Journalismus und mehr. 1 Zu den bemerkenswertesten Initiativen zählen: Der Smart Citizen Kit, eine Open-Source-Plattform und Hardware zur Umweltüberwachung, mittels derer Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Umweltdaten veröffentlichen und teilen können. 2 Quién manda, ein kollaboratives Kartenprojekt, das die politischen und ökonomischen Machtverhältnisse in Spanien sichtbar macht. 3 Open Source Gasifier, ein erneuerbarer Stromgenerator, der einen Biogasreaktor für organische Reststoffe nutzt. 4 Nodo Móvil, ein replizierbarer, mobiler Wifi-Hotspot für Communities, soziale Bewegungen und öffentliche Räume. 5
Theaterwissenschaft postkolonial/dekolonial
Dieser Text gibt zwei Stimmen aus dem Kreis der Initiative für Solidarität am Theater wieder, sowohl die Perspektive der Initiative als auch konkrete Erfahrungsbeschreibungen. Die INITIATIVE FÜR SOLIDARITÄT AM THEATER (ISaT) gründete sich 2017 aus der Notwendigkeit heraus, fortwährenden Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen 1 im Theaterbereich entgegenzutreten. Die Kolleg*innen und Freund*innen der ISaT wollten sich eindeutig gegen die Ansicht positionieren, bei diesen Vorfällen handele es sich immer um Einzelfälle und persönliche Betroffenheit. Sie engagieren sich seitdem dafür, die zugrundeliegenden ungleichen Strukturen sichtbar zu machen und einer Vielfalt an Stimmen und Perspektiven Raum zu geben 2. Vereinzelungserfahrungen durch Kleinreden der Situation, Alleinstellung als »Vertreter*innen einer Gruppe« in Kontexten mit symbolischer Diversität, Miss-und Nicht-Repräsentation 3 führen dazu, dass machtkritische und/oder von Diskriminierung(en) betroffene Kolleg*innen und ein Teil des Publikums dem institutionalisierten Theater als Arbeitsbereich den Rücken kehren. Das Theater erweist sich bei genauerem Hinsehen nicht als ein utopischer Raum, in dem allen alles möglich ist und alle alles machen, darstellen und sein dürfen, sondern es zeigt sich, dass auch hier die strukturellen Ungleichverhält-1 https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/diskriminierung/diskriminierung sverbot dossier/juristisches-konzept/formen-der-diskriminierung/ 2 Es haben schon unzählige Stimmen auf Diskriminierungen aufmerksam gemacht und haben lange vor uns ähnliche Kämpfe gekämpft. An sie wird zu selten erinnert, weil auch sie unsichtbar gemacht wurden und werden. 3 Siehe auch »Schwarze Weiblich*keiten« von Denise Bergold-Caldwell, S. 246.
2016
Ein Blick auf die Heilsgeschichte im Licht des Bundes.
Vorlesungen fiber die Philosophie der Geschichte, zitiert nach A. Demandt, 1978,81. Konstruktion yon (religiOser) Vergemeinscha/tung in der romischen Kaiserzeit 67 macht werden. Die Digesten zitieren aus dern 3. Buch des Werks zurn Provinzialedikt des in der 2. Hiilfte des 2. Jshrhunderts n. Chr. lebenden Juristen Gaius: 4 ~~Es wird nicht ohne weiteres allen gestattet, eine Gesellschaft (societas), ein Kollegium oder sonst eine Korper(schafls)form (corpus) dieser Art zu haben; denn dieser Gegenstand wird durch Gesetze (leges), Senatsbeschliisse (senatus consulta) und kaiserliche Be.schliisse (constitutiones) geregelt. Nur in wenigen FaIlen sind Korper(schafts)formen dieser Art gestattet: So ist es zum Beispiel den Gesellschaftem zur Pacht der offentlichen Abgaben ges18ttet, eine Korper(schafts)form zu haben, oder denjenigen zur Pacht der Goldbergwerke, Silberbergwerke und Salzgiirten. Ebenso bestehen in Rom genau bestimmte Kollegien, deren Korper(schafts)form durch Senatsbeschlusse und kaiserliche Beschliisse bestiitigt worden ist, wie zum Beispiel diejenigen der Backer und von bestinunten anderen sowie der Transportunternehmer zu Wasser, die auch in den Provinzen bestehen. FUr diejenigen aber, denen es gestattet ist, die Korper(schafts)form eines Kollegiums, einer Gesellschaft oder aber irgend~ einer anderen Vereinigung entsprechenden Namens zu haben, ist kennzeichnend, daBs sie nach dem Vorbild des GemeinweseIlB (ad exemplum rei publicae) gemeinschaftlichen Besitz, eine gemeinschaftliche Kasse und einen Vertreter (actor) beziehungsweise Syndikus haben, durch den, so wie im Gemeinwesen, das verhandelt und getan wird, was gemeinschaftlich verhandelt und getan werden muss.« Die Parallelen sind bis in die sprachlichen Details verfulgbar: So ist Gierkes FormuliefWlg, die Korporationen seien als Teile nach dem Bilde des Staats. ganzen geformt, eine wortliche Ubertragung des »ad exemplum rei publicae« des Digestentextes. ZU den von staatlicher Seite privilegierten Korporationen ziihlt Gierke auch die religiosen Vereinigungen: Nach romischer Auffassung sei die Religion eine staatliche Angelegenheit' und die Erfiillung eines iiffentlich defmierten religiosen Zweckes somit zugleich das vom Staat vorgegebene »publicistische Moment« einer jeden religiosen Vereinigung gewesen. Das religiose colle· gium erwerbe seinen iiffentlichen Kiirperschaftsstatus im Kontext der Erfil1lung jenes staatlichen Zweckes; eine dabei entstehende »Privatrechtssubjektivitat« sei akzidentiell. Gierke selbst postuliert im Vorwort des Bandes die Bedeutsarnkeit des Verhii1tnisses von Staat und Kirche fUr das von ihm aufgearbeitete Material: Seinen Zeitgenossen diirfte die vergleichende Re1evanz seiner Aussagen angesichts der aktuellen Debatten fiber den iiffentlich-rechtlichen Korporationsstatus dec christlichen Kirchen, iiber ihre durch die religiose Zweckerfiillung privilegierte gesellschaftliche Bedeutung im preuJlischen Digesta 3,4,1. Meine 'Obertragung foIgt (mit Anderungen) der Ubersetzung von O. Behrends u.a., 1995, 305f. 5 Hier verwendet Gierke einen rur seine Zeit typischen Topos. Die bis heute vorherrschende Vorstellung, romische Religion sei primiir offentliche, an die politischen Instanzen gekoppelte Religion gewesen, entwickelte sich unter anderem aus diesen (anachronistischen) rechtshistorischen und religionsphilosophischen Paradigmen des 19. Jahrhunderts. Dazu kritischA. Bendlin, 2000,115-135,167-171. S. unten, Abschnitt 6.
Das Thema dieser kleinen Betrachtung ist die Entwicklung des korporativen Elements im päpstlichen Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem.
Juristenzeitung , 2015
Mit der Expansion der EGMR-Rechtsprechung und dem Ausgreifen der EU-Grundrechtecharta erreicht die Internationalisierung das Verfassungsrecht. Aufgrund der großzügigen Anwendung der Charta durch den EuGH kommt es zunehmend zu einem doppelten Grundrechtsschutz, der die vom BVerfG bislang verfolgte Trennung der Grundrechtssphären erschüttert. Einen Ausweg bietet eine verfassungsrechtliche Neuausrichtung, die im Kern auf eine inhaltliche Annäherung von GG, EMRK und GRCh hinausläuft. Eine derartige materielle und prozessuale Umgestaltung der Grundrechtsarchitektur begünstigt eine Angleichung der Ebenen und bewahrt dennoch innerstaatliche Spielräume. Wenn nationale und überstaatliche Grundrechte in der Vielfalt zu einer neuen Einheit finden, kann sich das deutsche Öffentliche Recht in einem gesamteuropäischen Grundrechtsverbund neue Diskursräume erschließen.
Die Stadt als Stätte der Solidarität, 2021
Vor der Nationalisierung des Zusammenhalts. Urbane Undercommons und die Kämpf um die transversalen Verbindungen. Die Kritik am nationalisierten Zusammenhalt und eurozentrischen Diskurs darf damit nicht in die Falletappen, dessen Gegenteil zu behaupten und auf die Unmöglichkeit des Zusammenhalts zu schließen, sondern sie muss vielmehr die unterschiedlichen Formen des Zusammenhalts untersuchen. So unabdingbar es analytisch ist, die unterschiedlichen Existenzweisen, Gewalt- und Ausbeutungserfahrungen auseinander zu dröseln – wie etwa von der Intersektionalität eingefordert – so sehr gilt es, sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern verbunden mit dieser analytischen Arbeit einen Affekt des Zusammenhalts, der Sorge und der Solidarität unter den Nicht-Gleichen zu erkämpfen: Nicht als Solidarität unter denen, die angeblich eine Geschichte und ein Schicksal teilen, sondern als Zusammenhalt unter denen, die niemals ein und dieselbe Geschichte gehabt haben werden.
Mitbestimmung und Gewerkschaften-Ergebnisse einer vergleichenden Untersuchung in einem Großbetrieb der Automobilindustrie _ 1. Einleitung 2. Mitbestimmung im zeitlichen Vergleich 3. Vertrauensleute als Multiplikatoren im Mitbestimmungsprozeß? 4. Überlegungen zur Mitbestimmungspraxis der Gewerkschaften und der betrieblichen Interessenvertretungen Drei wesentliche Forschungsinstrumente wurden dabei, ähnlich wie 1975, verwendet: Bei 160 Beschäftigten wurde anhand eines halboffenen Fragebogens eine etwa einstündige Befragung durchgeführt. Dabei konnten mehr als zwei Drittel der bereits 1975 interviewten 146 Im folgenden werden wir die Ergebnisse der Untersuchung besonders im Hinblick auf das Verhältnis der Gewerkschaften zur Mitbestimmung betrachten. Wir konzentrieren uns dabei auf die jeweiligen Auffassungen der Stammbelegschaft (typischerweise männliche deutsche Arbeitnehmer in mittlerem und höherem Alter, meist zwischen 35 und 55 Jahren, mit einer Betriebszugehörig- .
2019
Der Beitrag reflektiert die vergangenen drei Jahre, die seit der (Wieder-)Eröffnung der Mediathek auf dem Campus der Künste vergangen sind. Er wird überlegt, wohin die Reise führt und welche Herausforderungen und Chancen die nächsten Jahre mit sich bringen (werden). Da mir die Glaskugel der Zukunft unzugänglich ist, bleibt aus aktuellen Tendenzen und Rahmenbedingungen zu extrapolieren. Der Aufruf «imagine» – stell Dir vor – scheint da sehr gut geeignet, denn tatsächlich ist es etwas Vorstellungskraft nötig, um zu imaginieren, wie eine Zukunft zwischen SLSP – Swiss Library Service Plattform, dem künftigen System für wissenschaftliche Bibliotheken, und den Dynamiken der Wissensgesellschaft aussehen könnte; welche Effekte der «digital divide» auf die Wissensbildung hat und wie wir von der Agilität viraler Publikations- und Archivierungsformen, die vielerorts zu beobachten sind, profitieren können. Der Text liefert keine Antworten, aber er lädt zum mit- und weiterdenken ein.
Die Welt der Commons
Katalonien war die Wiege verschiedener Bewegungen-etwa der Genossenschaftsund Unabhängigkeitsbewegung, des Anarchismus und des Naturismus. 1 Das prägte das Nachdenken über Gesellschaft in diesem Landstrich. Und es hat auch das Denken jener geprägt, die zur Integralen Katalanischen Kooperative (CIC) gehören, auch wenn diese keiner speziellen Denktradition verschrieben ist, vielmehr ihre eigenen Prinzipien diskutiert und danach handelt. Die Gründung der CIC zog auch aus anderen Ereignissen Kraft. Da war die Degrowth-Rundfahrt vom Frühjahr 2009, eine Radtour durch alle katalanischen Landkreise, um die Prinzipien eines Wirtschaftens jenseits des Wachstums bekannt zu machen. Oder die Flugschriften Crisis 2 , Podemos 3 und Queremos 4 , die einen starken Einfluss auf die öffentliche Diskussion zur Selbstverwaltung und-ermächtigung hatten. Und schließlich 1 | Der libertäre Naturismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts kritisiert die Entwicklungsideen des Industrialismus als unmoralisch, sie würden die Menschen entfremden und die Erde zerstören. Zentrales Element des Naturismus ist der Glaube an eine natürliche Ordnung und an die Notwendigkeit, in Harmonie mit der Natur zu leben. Wichtige praktische Elemente sind Vegetarismus und Freikörperkultur (Anm. der Hg.). 2 | Crisis: einmalig publiziert am 17.9.2008, erschien in einer Auflage von 200.000 Exemplaren durch die Aktion des »katalanischen Robin Hood« Enric Duran, der sich insgesamt 492.000 Euro bei 39 spanischen Banken lieh, ohne die Absicht, dieses Geld je zurückzuzahlen. Stattdessen investierte er es in verschiedene soziale Projekte und den Druck dieser Zeitung:
New Covenant Publications International., 2020
Die Kunst des Krieges ist für den Staat von entscheidender Bedeutung. Sie ist eine Angelegenheit von Leben und Tod, eine Straße, die zur Sicherheit oder in den Untergang führt. Deshalb darf sie unter keinen Umständen vernachlässigt werden. Die Kunst des Krieges wird von fünf konstanten Faktoren bestimmt, die alle berücksichtigt werden müssen. Es sind dies: das Gesetz der Moral; Himmel; Erde; der Befehlshaber; Methode und Disziplin. Das Gesetz der Moral veranlaßt die Menschen, mit ihrem Herrscher völlig übereinzustimmen, so daß sie ihm ohne Rücksicht auf ihr Leben folgen und sich durch keine Gefahr erschrecken lassen. Himmel bedeutet Nacht und Tag, Kälte und Hitze, Tageszeit und Jahreszeit. Erde umfaßt große und kleine Entfernungen, Gefahr und Sicherheit, offenes Gelände und schmale Pässe, die Unwägbarkeit von Leben und Tod. Der Befehlshaber steht für die Tugenden der Weisheit, der Aufrichtigkeit, des Wohlwollens, des Mutes und der Strenge. Methode und Disziplin müssen verstanden werden als die Gliederung der Armee in die richtigen Untereinheiten, die Rangordnung unter den Offizieren, die Behauptung der Straßen, auf denen der Nachschub zur Armee kommt, und die Kontrolle der militärischen Ausgaben… Stichworte: Militärrecht, Militärherrschaft, Terror, Weltkrieg, Armee, Streitkräfte, Militärsystem, Jesuiten, Krieg und Frieden, Kriegsverbrechen, Blutvergießen, bewaffneter Konflikt, Konflikt, Befriedung, Soldaten, geistiger Krieg, Oberbefehlshaber
In this Essay I try to figure out different forms of loving oneself as reflected by Rousseau (l'amour propre). My question was if a suucesful community is probable even with existing l'amour propre.
Journal der Freunde der Nationalgalerie 5/2023, 2023
Was macht Sammeln aus? Warum sammeln wir? Und zu welchem Zweck? Andreas Urs Sommer: Das Sammeln, das Ich und die Selbstbindung des Willens, in: Journal der Freunde der Nationalgalerie 5/2023, S. 47-50
Osservatore Romano, Deutsch , 2010
Nachdem Italien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Schulen verurteilt worden war, da dies als Verstoß gegen die Menschenrechte anzusehen sei, hat der Fall Lautsi in Europa großes Aufsehen erregt. Um seine Entscheidung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, hat der Gerichtshof eine neue Pflicht eingeführt, nach der der Staat »in öffentlichen Schulen die Neutralität in Glaubensdingen zu wahren hat«. Der Gerichtshof fügte hinzu, daß nicht zu erkennen sei, »wie die Anbringung eines Symbols, das normalerweise mit dem Katholizismus (mehrheitliche Religion in Italien) in Verbindung gebracht werde, in den Klassen öffentlicher Schulen, dem Pluralismus in der Erziehung dienen könne, die grundlegend sei für die Bewahrung einer ›demokratischen Gesellschaft‹, wie sie in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstanden werde
Licentiaats-Thesis, 1998
Ziel der Thesis ist es, die Bedeutung des Noachitischen Bundes im Kontext von Gebot und Verheißung in (a) der Beziehung der ersten Menschen zu Gott (vgl. Gen 1,26-30) und (b) der Sinaitischen Gesetzgebung darzustellen. Die Fragestellung ist, welche bereits im Garten Eden gegebenen Gebote bzw. Verheißungen in Gen 8,20-9,17 erneuert werden, und was die Menschheit und insbesondere Israel auf die Gesetzgebung am Sinai vorbereitet. Der Schwerpunkt der Arbeit soll dabei auf der Exegese von Kapitel 8,20-9,17 liegen, im Vergleich mit Parallelen in den oben genannten Bereichen.
Die Rechtslage Nichtkommerzieller Organisationen nach Deutschem und Russischem Recht, 2018
This chapter is part of a German-Russian study on NGO legislation in Germany and Russia. The chapter analysis of Freedom of Association as granted by the German Basic Law. ISBN: 978-5-9998-0305-4
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