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2019, Lexikon für Kirchen-und Religionsrecht Band 2 F-K
1996
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Migration und Soziale Arbeit, 2015
Die neo-salafistische Bewegung in Deutschland ist heterogen und nicht alle Gruppen vertreten eine gewaltbefürwortende und politische Ideologie. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung der demokratischen Grundordnung. Als Eindeutigkeitsangebot richtet sich der Neo-Salafismus vor allem an Jugendliche, die sich desintegriert fühlen und auf der Suche nach Anerkennung und Identität sind. Hier setzt der lebensweltorientierte Handlungsansatz der akzeptierenden Jugendarbeit an, der sich auf gemeinsame Begegnungen, den Aufbau von Beziehung, daraus resultierendes Vertrauen sowie die Erweiterung von sozialräumlichen Handlungsoptionen stützt.
Lebenskunst. Erkundungen zu Biographie, Lebenswelt und Erinnerung. Kuhn, K et al, (Hrsg.), 2017
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, 2021
Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworte zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Der Eintrag "Seelsorge, jüdisch" stammt von Walter Homolka.
Eine Veröffentlichung des Comenius-Instituts, Evangelische Arbeitsstätte fiir Erziehungswissenschaft e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.
In: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde, 2. Aufl., Bd. 2 [i.E.].
Art. Jugend, praktisch-theologisch Sowie: Stichwort "Jugendarbeit" mit Verweis auf diesen Artikel.
Geständnis: LKRR Bd. 2, hg. v. Heribert Hallermann, Michael Droege, Thomas Meckel und Heinrich de Wall, Brill: Paderborn–München–Wien–Zürich, 2019
1. Thematische Einführung: Warum jüdische Geschichte? 1.1. Osteuropäische Geschichte, jüdische Geschichte, osteuropäische jüdische Geschichte 1.1.1. Rückständigkeit 2. Wer sind die Ostjuden? 2.1 Vier Lager 2.1.1 National orientierte Juden 2.1.2 Integrationisten 2.1.3 Religiöse Juden 2.1.4 Jüdische Sozialisten 2.2 Imperiale Bevölkerung 2.3 sephardim und ashkenasim 3. Themen und Paradigmen 3.1 Diaspora 3.2 Die jüdische Gemeinde (kehilla/kahal) 3.2.1 shtetl 3.3 Geschlechterrollen der osteuropäischen Juden in der Moderne 3.4 Jüdische Aufklärung (haskala)– Wissenschaft – Geschichtsschreibung 3.5 Jüdische Politik: Zionismus, Nationaljudentum, Diasporanationalismus 3.6 Antijüdische Gewalt – Pogrome 3.6.1 shoa 4. Glossar 5. Auswahlbibliographie
2008
„Antisemitismus – Ein Problem unter Vielen“ Ergebnisse einer Befragung in Jugendclubs und Migrant:innen-Organisationen Die Jugendlichen, über die wir im Zeitraum von Herbst 2007 bis Sommer 2008 mit Vertreter/innen aus über 40 Jugendeinrichtungen und Migrant/innen-Organisationen in Berlin-Kreuzberg gespro- chen haben (siehe Einleitung), sind mit spezifischen Lebensbedingungen konfrontiert, die anders sind als die von herkunftsdeutschen Jugendlichen. Alle Interviewpartner/innen benennen die signifikant prekäre Situation dieser Jugendlichen und ihrer Familien, die zum größten Teil auf eine strukturelle und alltägliche Ausgrenzung als Folge integrationspolitischer Versäumnisse und rassistischer Mechanismen zurückzuführen seien. Sprachliche Defizite, chronische psychosomatische Erkrankungen bis hin zu physischer Überforderung, Perspektivlosigkeit, Frust, Leistungsverweigerung und Schulabbruch, nied- rige Ausbildungs- und Berufschancen, Gewalt in Wort und Tat, Kriminalität und Gefängnisaufenthalte werden als Probleme genannt, die den Alltag migrantischer Jugendlicher in diesem Bezirk prägen. Gefragt haben wir in den Gesprächen beispielsweise auch nach der Rolle, die Themen wie Herkunft, Religion oder Rassismus (sowohl eigene Diskriminierungserfahrungen als auch Rassismen untereinan- der) spielen. Der Fokus unserer Ergebnispräsentation liegt jedoch auf drei Themenbereichen: den Er- scheinungsformen von Antisemitismus1, dem pädagogischen Umgang damit und der Frage, wie mit dem spannungsgeladenen Konfliktfeld von Rassismus und Antisemitismus umzugehen sein könnte.
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, 2019
Lexicon article, Overview "Barriers to marriage in Judaism".
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, 2021
Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworte zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Der Eintrag "Trauzeuge, jüdisch" stammt von Walter Homolka.
Lexikon für Kirchen-und Religionsrecht Band 1 A-E, 2019
Die Redaktion des LKRR wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gefördert. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk sowie einzelne Teile desselben sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlags nicht zulässig.
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, 2019
Lexicon article, Overview "Marriage (ceremony) in Judaism".
LKRR Bd. 2, hg. v. Heribert Hallermann, Michael Droege, Thomas Meckel und Heinrich de Wall, Brill: Paderborn–München–Wien–Zürich, 2019
Zeitschrift für Rechtspolitik, 2017
Criminal law is fragmentary. Nevertheless, it must be his claim to punish equal injustice the same, greater injustice more and lesser injustice less. Otherwise his evaluations threaten to lose traceability and acceptance. The sentencing rule of § 46 II 2 StGB and the criminal offense of incitement to hatred should therefore be adapted to the categories of the General Equal Treatment Act (AGG) and the changed circumstances resulting from digitalization and globalization. Law enforcement agencies and courts should be enabled to consistently punish group-related enmity; this requires a revision of the RiStBV. The general right of personality must not serve as a protective cloak for statements that attack the dignity of others. Criticism of group-related misanthropy must be allowed to be expressed freely and, if necessary, sharply.
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