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2014
Als einer, der ab 1983 in Graz Theologie studiert hat und der 1992 als Diakon und dann als Priester in der Steiermark tätig war, habe ich von einem "Österreichischen Synodalen Vorgang" (ÖSV) 1 erst im Zuge meiner Vertiefung in pastoraltheologische Studien erfahren. Dies kann als Aussage über mein Studium gewertet werden-oder aber auch als Aussage darüber, dass bereits zehn Jahre nach dem ÖSV dieser kein Thema im Studium mehr war bzw. 20 Jahre später keines in der pastoralen Praxis. Was in Deutschland nach dem Konzil in die "Würzburger Synode" als gesamtdeutschem Vorgang einmündete, hat keine wirkliche Entsprechung in Österreich. Schon die Bezeichnung "Synodaler Vorgang" weist darauf hin, dass es zwar ähnliche Initiativen und diözesane Teilsynoden gegeben hat; in seiner Bedeutung und Wirksamkeit bleibt der Österreichische Synodale Vorgang jedoch recht schwach.
2002
Funktion und Aufgaben des Amtierenden Vorsitzes der OSZE wurden 1992 beim Gipfeltreffen von Helsinki institutionalisiert und präzisiert. Gemäß den dortigen Beschlüssen ist er für die Koordinierung und die diesbezügliche Kommunikation in OSZE-Angelegenheiten zuständig. In seiner Tätigkeit als Amtierender Vorsitzender wird der Außenminister des Vorsitzlandes von seinem Vorgänger und seinem Nachfolger unterstützt; zusammen bilden sie die OSZE-Troika. Der Amtierende Vorsitzende hat die Befugnis, Persönliche Vertreter zu bestellen, sowie ein Vorschlagsrecht für Missionsleiter. Er kann darüber hinaus die Einsetzung von Ad-hoc-Lenkungsgruppen empfehlen. Bei der Ausübung seiner Funktionen stehen dem Vorsitzenden der Generalsekretär der OSZE und das in Wien ansässige Sekretariat zur Seite. Wichtig ist aber auch eine gute Kooperation mit den Institutionen der OSZE wie der Parlamentarischen Versammlung, dem Hohen Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM), dem Büro für demokratische Instituti...
Europa und die deutsche Einheit, 2017
Der Sammelband ist ein erstes Teilergebnis des Projekts "Offene Grenzen, neue Barrieren und gewandelte Identitäten. Österreich, seine Nachbarn und die Transformationsprozesse in Politik, Wirtschaft und Kultur seit 1989". Für weitere Informationen und die in Vorbereitung befindlichen Publikationen (Edition und Zeitzeugenerinnerungen) siehe: https://www.univie.ac.at/offene grenzen/, zuletzt abgerufen am 7. April 2015. Für einen konzisen Überblick zur Thematik siehe Michael Gehler, Austria, the Revolutions, and the Unification of Germany, in: Wolfgang Mueller/Michael Gehler/Arnold Suppan (eds.
The paper deals with the perceptions the Yugoslav diplomacy had of Austria. The Yugoslav diplomacy was predominantly Serbian in make-up and outlook. However, this does not mean Slovenian and Croatian interests were disregarded. Nevertheless, Austria and Central Europe were never in the focus of Yugoslav foreign policy. Its chief interests lay in the Balkans, which means Austria played only a secondary role in foreign political plans. Yugoslavia’s interest was a stabile and democratic Austria. The possible restoration of the Habsburgs was perceived as the main danger for such an Austria in the opinion of the Yugoslav diplomacy. Another danger was unification with Germany. At the same time, it did away with a state that constantly threatened to become Italian launching-pad against Yugoslavia. The last part of the article deals with the role of Austria in Yugoslav military planning.
In diesem Artikel wird die Entdeckungs- und Entstehungsgeschichte des Erklärungsmodells "Opfermythos" für den gesellschaftlichen und politischen Umgang mit dem Nationalsozialismus in Österreich nach 1945 untersucht. Ferner wird vorgeschlagen, dieses dominant gewordene Paradigma der Betrachtung der Nachkriegsgesellschaft bis Ende des 20. Jahrhunderts zu überdenken, sein Erklärungspotential einzugrenzen und zu präzisieren. Grundlegend in Zweifel gezogen wird, dass der Opfermythos jene nationsbildende Funktion hatte, die ihm in Forschung und Lehre zugeschrieben wird. Schließlich wird eine alternative Interpretation vorgeschlagen, nämlich die Ausbildung einer sakrifiziellen Erinnerungsordnung (Lob der Aufopferung) ab Mitte der 1960er Jahre, die bis in die 1980er Jahre dominant und stabil war. Zuletzt wird nach den Besonderheiten der österreichischen Geschichtspolitik gegenüber anderen Nationalstaaten in Europa gefragt.
Santa Sede e Russia da Leone XIII a Pio XI, 2006
Atti del secondo Simposio organizzato dal Ponti/icio Comitato di Scienze Storiche e dall'Istituto di Storia Universale dell'Accademia Russa delle Scienze Vienna, 25-30 aprile 2001 a cura di MASSIMILIANO VALENTE
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, 2013
Jahrbuch für Mitteleuropäische Studien 2015/2016. Herausgegeben vom Mitteleuropazentrum an der Andrássy Universität Budapest, 2017
Das Studium der Beziehungen zwischen den beiden größten Nachfolgestaaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie - mit Ausnahme von Kapiteln von internationaler Bedeutung, wie dem Gebietskonflikt 1918-1921, der Flüchtlingswelle 1956 und den Grenzereignissen 1989/1990 - bewegte die Forscher nicht wirklich. Die Darstellung der Geschichte der Arbeiterbewegung in der Zwischenkriegszeit wurde durch ideologische Zwänge behindert. Die Studie ist ein erster Versuch, das System der Beziehungen der ungarischen Massen- und der nach 1955 immer unbedeutender werdenden österreichischen Kleinpartei der Kommunisten darzustellen. Letzteres störte nur vorübergehend die mit Formulierung von leeren Parolen operierende politische Zusammenarbeit, beeinträchtigte jedoch nie die effektive Wirtschaftstätigkeit im Hintergrund.
2014
1. Den Parteien wird empfohlen, gegen die bürgerliche und sozialdemokratische1 Presse in die Offensive zu gehen und dabei folgendermaßen zu argumentieren: a) Der eventuelle Abschluß eines Nichtangriffspaktes zwischen der UdSSR und Deutschland schließt die Möglichkeit und Notwendigkeit eines Abkommens zwischen England, Frankreich und der UdSSR nicht aus, um die Aggressoren gemeinsam zurückzuschlagen. 2
www.uni-regensburg.de/hungaricum-ungarisches-institut/ Beiträge: Publikationsangebote sind willkommen. Die Autorinnen und Autoren werden gebeten, ihre Texte elektronisch einzusenden. Die zur Veröffentlichung angenommenen Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber und Redaktion wieder. Für ihren Inhalt sind die jeweili gen Verfasser verantwortlich. Größere Kürzungen und Bearbeitungen der Texte er folgen nach Absprache mit den Autorinnen und Autoren. Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über abrufb ar
DEUTSCHE VERLAGS-ANSTALT eBooks, 1977
Jahrbuch für Mitteleuropäische Studien 2014/2015, 2016
Ibolya Murber (2016): Der Anschluss Österreichs an Deutschland und die ungarische Außenpolitik in der Zwischenkriegszeit. In: Mitteleuropazentrum an der Andrássy Universität Budapest (Hg.): Jahrbuch für Mitteleuropäische Studien 2014/2015. Wien, 2016. 265-299. Die Anschluss-Frage – die Zusammenführung Österreichs und Deutschlands – war in der Zwischenkriegszeit ein neuralgischer Punkt Mitteleuropas. Der Wunsch nach einer deutschen Einheit nach dem Ersten Weltkrieg war beiderseits auf mehrere wirtschaftliche, wie auch historisch-ideologische Ursachen zurückzuführen. Die erste österreichische Forderung wurde im Artikel 2. des Gesetzes vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform artikuliert, als „Deutschösterreich“ als Bestandteil der Deutschen Republik deklariert worden war. Vor allem auf französischen Druck wurde dies jedoch sowohl im Artikel 80. des Friedensvertrages von Versailles am 28. Juni 1919 und im Artikel 88. des Staatsvertrages von St. Germain-en Laye untersagt. Ein Zusammenschluss wurde dennoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Änderung der Unabhängigkeit Österreichs war die Zustimmung des Völkerbundrates notwendig. Die beiden Verträge verpflichteten Österreich zur Bewahrung seiner Souveränität und verbaten eine Vereinigung mit Nachbarn, so auch mit Ungarn. Dementsprechend verpflichteten sich die Siegermächte, die Unabhängigkeit Österreichs zu gewährleisten, mit dem Ziel, den neuen mitteleuropäischen Status quo aufrecht zu erhalten. Die Alpenrepublik erhielt einen quasi neutralen Status. Der jeweiligen österreichischen politischen Elite – 1922 die Seipel- und 1932 die Schober-Regierung – gelang jedoch mit der theoretischen Drohung eines Anschlusses den Erhalt internationaler Anleihen, was zur Konsolidierung der Wirtschaft beitrug.
1999
Die Ostpolitik in der Interpretation der ungarischen Zeitschrift "Külpolitika" [ung. Außenpolitik] 1970-1984. Referat Handout vorgelegt am 28. 06. 1999 von Krisztina Kaltenecker These 1: Der politische Realismus der USA und deren westeuropäischen Verbündeten (also auch die "Neue Ostpolitik") sei von den politischen, militärischen, wirtschaftlichen Ergebnissen der seit 1961 offensichtlichen Überlegenheit der sozialistischen Länder erzwungen worden. (J. Szita, 1974) These 2: Die nach Konfrontation strebende Strategie der USA ziele auf die einseitige Veränderung des bestehenden militärischen Gleichgewichts. (A. Kanyó, 1982) These 3: Der ganze Prozess der Entspannung bedeute nur die konsequente Fortsetzung der permanenten Friedenspolitik der SU, und er sei allein auf die Initiative der sozialistischen Länder zustande gekommen.
Die ostdeutsche Nordeuropapolitik bis zur internationalen Anerkennung der DDR (1972/73), in: Nordeuropa und die beiden deutschen Staaten 1949-1989. Utg. J. Hecker-Stampehl, Leipzig 2007, S. 11-32.
2012
Die österreichische Scheidungsreform in den 1970er Jahren In Austria during the 1970s extensive reforms in the area of family law were passed. These reforms were adopted unanimously in parliament with one exception. The reform of divorce law, which was carried out in 1978 by the implementation of two new laws, only partly was decided by common agreement. While the new possibility of divorce by consent was introduced with the votes of all parties, the new regulations on divorce against the will of the blameless spouse, led not only to the end of consent in parliament. It also evoked protest of the Catholic Church and the Social Democratic Women. The article provides an overview on the historical development of divorce law in Austria until 1945 and the reform process in the Second Republic with a focus on the social and political negotiations in the 1970s. Die 1970er Jahre markieren in Österreich ein Jahrzehnt, in dem große Reformen-sowohl im Bereich des Straf-, als auch des Familienrechts-verabschiedet wurden. Betrachtet man diese ganz allgemein, fällt auf, dass sie mit wenigen Ausnahmen einstimmig verabschiedet wurden. Zum Scheitern kam der Konsensmobilisie-rungsprozess lediglich in zwei Bereichen: in der Strafrechtsreform bei der Einführung der Fris-tenregelung und in der Familienrechtsrechtform bei der Scheidungsreform. Das neue Schei-dungsrecht stellt somit nach der Neuregelung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (1970), den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe (1975), der Einführung des Unterhaltsvor-schussgesetzes (1976) und Reformen in der Rechtsstellung des ehelichen Kindes (1977) mit dem neuen Ehegattenerb-und-güterrecht (1978) nicht nur den Schlusspunkt der Familienrechts-reform dar. Es markiert auch ihr "heißes Eisen" und hat das von der SPÖ geführte Justizministe-rium nicht nur in Konflikt mit der ÖVP, sondern auch mit der katholischen Kirche und Teilen ihrer Frauenorganisation gebracht. Im Folgenden soll in Form eines knappen Rück-blicks zunächst die historische Entwicklung des Scheidungsrechts in Österreich skizziert wer-den, bevor näher auf die Reformdiskussion nach 1945 eingegangen wird. Deutlich wird hierbei, dass das Scheidungsrecht bereits in früheren Jahren eine stark umkämpfte Materie war.
Die österreichische Regierung verkündet die Einführung von Obergrenzen. Diese sind weder rechtlich, noch faktisch umsetzbar. Sollten diese umgesetzt werden, schaffen wir uns damit selbst ab. Nun ist sie da, die Obergrenze, oder der Richtwert. Sprachliche Genauigkeit ist Nebensache. Mit akribischer Ungenauigkeit arbeiten die Verfechter der Obergrenze an deren konkreter Umsetzung. Ein vager Verweis des burgenländischen Landeshauptmannes Hans Niessl auf die historischen Erfahrungen des exzellenten Grenzschutzes durch das Bundesheer im Burgenland, scheint eine ausreichend
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