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Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden.
2016
Die Flüchtlingspolitik der EU und ihr Außengrenzschutz sind in den letzten Jahren zu einem der medial und politisch relevantesten Themen geworden. Und das nicht nur, weil die Zahl der schutzsuchenden Menschen steigt (mehr als 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht) 1 , sondern auch weil immer mehr Menschen auf der Flucht umkommen: Allein 2015 sind mehr als 3700 Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken. Grund dafür ist, dass ihnen keine legalen Wege angeboten werden und mit steigenden Flüchtlingszahlen auch die Maßnahmen der Abwehr und Abschottung erweitert und intensiviert werden. Angesichts der jetzigen katastrophalen weltweiten Situation und aktueller Ereignisse auf dem Mittelmeer sieht sich die EU gezwungen, dem Erstarken öffentlicher Forderungen nach entschlossenem Handeln nachzukommen. Doch es werden keine gemeinsamen Strategien zur Aufnahme und Integration gefunden, stattdessen verlieren sich die Staaten in nationalem und sicherheitspolitischen Denken, das zu einer Entsolidarisierung führt. Die Maßnahmen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, bedeuten keine neue, humanitäre Ausrichtung der Flüchtlingspolitik, sondern Kontinuität in der Errichtung eines auf Abwehr und Abschreckung ausgerichteten Grenzregimes, das sein Inneres gegen das zum Risiko stilisierten Äußere schützt. Und das Äußere zeigt sich in Gestalt hilfsbedürftiger Menschen. Die Vorzeichen gemeinsamer europäischer Flüchtlingspolitik waren einmal andere. Nicht erst seit der Etablierung von Frontex wurde aber der Fokus auf Abschottung gelegt. Das geschah schon vor der EU-Gründung und bereitete die aktuelle Gestaltung europäischer, institutionalisierter Flüchtlingspolitik vor. Im Folgenden wird die Entwicklung europäischer Flüchtlingspolitik mithilfe einer Phaseneinteilung nachgezeichnetvon ihrer Entstehung bis zum heutigen Grenzregime, von einer Menschenrechtsorientierung zur Verteidigungspolitik. Weshalb ist eigentlich so etwas wie gemeinsame Flüchtlingspolitik entstand? Mit welchen Motiven entwickelte sie sich und welche Interessen verbergen sich hinter ihr?
Im vergangenen Jahr ging das Europäische Parlament in einer Entschließung zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union insbesondere auf Fragen der Migration, des Rassismus, der Frauenrechte sowie der Medien-und Versammlungsfreiheit ein. Hier werden hingegen Fragen des Minderheitenschutzes sowie der Rechtsstaatlichkeit als zwei besonders relevante Bereiche herausgegriffen.
2013
Ab Mitte 2015 wird die EU über ein »Gemeinsames Europäisches Asylsystem« (GEAS) verfügen. Dieses wird nach Ansicht der zuständigen Kommissarin Cecilia Malmström Schutzsuchenden einen besseren Zugang zum Asylverfahren, schnellere und gerechtere Entscheidungen und menschenwürdige Aufnahmeund Lebensbedingungen garantieren. Allerdings ist Skepsis angebracht: Zum einen lassen die neuen Regelungen zu große Spielräume, als dass damit in der EU einheitliche Bedingungen für Schutzsuchende gewährleistet werden könnten. Zum anderen gibt es bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten keinen Fortschritt: Das »Dublin-System«, nach dem der Staat der Ersteinreise für das Asylverfahren und die Unterbringung zuständig ist, bleibt erhalten – und mit ihm das Problem der höchst ungleichen Verteilung der Schutzsuchenden. Die Mitgliedstaaten sollten sich daher auf ein Verfahren zur Bestimmung fairer Aufnahmequoten einigen. Dazu bietet sich ein Mehrfaktorenmodell an. Die darüber ermittelten faire...
Die wichtigsten grundrechtlichen Entwicklungen und Prioritäten des vergangenen Jahres lassen sich im Jahresbericht der Grundrechtagentur, 2 im Bericht über die Anwendung der EU-Charta der Grundrechte der Europäischen Kommission 3 sowie den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union 4 und der Entschließung des Europäischen Parlamentes 5 nachvollziehen. Neben den Grundrechtscharta-spezifischen Feststellungen widmen sich die diesjährigen grundrechtlichen Schlussfolgerungen des Rates auch den Themenbereichen Sicherheit, Rassismus, Asyl und Immigration, digitaler Binnenmarkt, Opferschutz sowie den Rechten des Kindes. Der Bericht des Parlaments -Grundlage für die erst im Herbst 2015 anzunehmende Entschließung zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union -ist im Vergleich hierzu thematisch deutlich breiter. Er widmet sich zusätzlich auch folgenden Problematiken: Meinungsfreiheit und Medien, Religionsfreiheit, Gleichheit und Diskriminierung, der Förderung von Minderheiten, der Situation der Roma, 6 Gewalt gegen und Gleichstellung von Frauen, Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen, Personen mit Behinderungen, Altersdiskriminierung, Hasskriminalität, Obdachlosigkeit, Korruption und den Zuständen in Gefängnissen. Hier ist nicht der Platz, all diese thematischen Entwicklungen nachzuzeichnen. Vielmehr wird der Beginn einer neuen Legislaturperiode zum Anlass genommen, strukturelle Fragestellungen in den Vordergrund zu stellen. Nach einer Beschreibung des neuen institutionellen Umfelds, widmet sich das Kapitel dem Mainstreaming von Grundrechten, also der Frage, wie grundrechtliche Überlegungen immer und überall mitbedacht werden können. Schließlich wird noch kurz auf die Frage des Beitrittes der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingegangen.
The so called refugee crisis is not a crisis of refugees but a crisis of human rights and democracy in Europe. It must be analyzed in a postcolonial context as the return of the repressed colonial past of all Europe. During the last two years this led to a total reversion of guilt. Instead of globalized and disembedded capitalism the African and Oriental people were suggested as existential threat of European welfarism. The essay argues that the real problem is the present state of European and national political institutions and public spheres. Increasing liberal and progressive mentalities of potential majorities have no chance to reach any political campaign, therefore they do not manifest themselves in pub-lic. However, the present crisis could lead to an end of European constitutional blockade. It is time for a complete re-foundation of the European project that is deeply entangled with the constitutional history of the African continent.
Die EU befindet sich in einer bemerkenswerten Situation. Einerseits verfestigt sich der Eindruck, dass es ihr nicht gelingt, mit systemischen Schwächen im Wertegebäude der EU umzugehen, wie die Rechtsstaatlichkeitsdebatte und die Zustände in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln zeigen. Andererseits gab es wohl nie einen derart vollumfänglichen Schwung auf EU-Ebene, gestaltend EU-interne Menschenrechtspolitik zu prägen. Dies zeigt sich an dem Schwall rezenter EU-Strategien. Das Phänomen, das man als "Strategieflation" bezeichnen mag, ist noch nicht ganz abgeschlossen. Weitere Dokumente sind in Vorbereitung, wie etwa die Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens, die noch im Herbst 2021 angenommen werden soll. Manche der Strategien können auf Vorgängerstrategien aufbauen, andere sind neu. Auf im Schnitt weniger als 30 Seiten enthalten die Strategien eine politische wie faktische Bestandsaufnahme sowie Handlungsaufträge beziehungsweise Handlungserwartungen, welche die Kommission an sich selbst, an andere EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten richtet. Dabei handelt es sich um einen Mix aus (zurückhaltender) EU-Harmonisierung (durch soft oder hard law), verschiedenen Instrumenten der Koordinierung, Finanzierung und anderen Förderprojekten. Freilich fällt dieser Mix für jeden Themenbereich unterschiedlich aus, was im Übrigen auch für die Struktur der Dokumente gilt. Dennoch ist ein Bemühen der Europäischen Kommission sichtbar, die Dokumente miteinander in Beziehung zu setzen und Synergien herzustellen. Allein im vergangenen Jahr 1 wurden zehn solcher Planungsdokumente angenommen-ein Novum, weshalb der diesjährige Beitrag einen groben (chronologischen) Überblick über diese Strategien bietet.
Beitrag im Jahrbuch der Europäischen Integration
Rechtlos, aber nicht ohne Stimme
Im Frühsommer 2012 verabschiedete der Rat der Europäischen Union einen auf zehn Jahre angelegten "Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie" sowie einen Aktionsplan für dessen praktische Umsetzung. Für den Innenbereich der Menschenrechtspolitik (auf den sich dieses Kapitel stets beschränkt) fehlt solch ein "strategischer Rahmen" aller Beteiligten, der die gesamte Grundrechtsausrichtung der Union in eine strukturierte Gesamtstrategie bringen würde. Eine solche wurde allerdings von wissenschaftlicher Seite zum Jahrtausendwechsel eingefordert. 2 Während Elemente dieser "Agenda" insbesondere nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verwirklicht wurden, 3 gibt es bislang keine Anzeichen für eine derart konzertierte Gesamtausrichtung im Innenverhältnis der EU. Doch von Stillstand kann keine Rede sein.
Jahrbuch der Europäischen Integration
Der neue Grundrechtsgehalt des Vertrages von Lissabon 2 hat in den Jahren 2010/2011 deutliches Echo auf politischer Ebene gefunden. Der Grundrechtsschutz gewinnt im EU-Rahmen an Gewicht. Begonnen wird dieses Kapitel aber mit den Unwägbarkeiten des EU-Grundrechtsschutzes. Dann wird auf die generell zunehmende Grundrechtsorientierung der EU eingegangen und schließlich ein besonders aktueller Teilbereich herausgegriffen und näher betrachtet -jener des Datenschutzes.
Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR), 2018
Unter dem Einfluss grund- und menschenrechtlicher Gewährleistungen schmelzen die Statusunterschiede zwischen den Varianten des Internationalen Schutzes, den die Anerkennungs-Richtlinie der EU geschaffen hat, ein. In der Substanz vermittelt dieser Status ein Bündel von Rechten, das auf dem Flüchtlingsstatus nach der GFK aufruht, diesen punktuell anreichert und um die Aussicht auf Daueraufenthalt erweitert. Dieser erweiterte europäische Flüchtlingsbegriff ist eine der wesentlichen Leistungen des europäischen Asylgesetzgebers. Der subsidiäre Schutz ist dabei nicht als eigenständiger und tendenziell inferiorer Schutzstatus zu verstehen, sondern als tatbestandliche Alternative, die den enger gefassten Flüchtlingsbegriff der GFK ergänzt und beide zu einem menschenrechtlich fundierten, tendenziell einheitlichen Asylstatus in der EU zusammenführt.
Zeitschrift für öffentliches Recht, 2017
The scope of action of EU agencies increasingly touches upon the international plane, be it by concluding headquarters agreements with Member States or working arrangements with third countries or international organisations. This article examines whether agencies dispose of partial, derivative and particular international legal personality and whether this would be in conformity with EU and public international law. So far, cases in favour of such international legal personality remain limited and exceptional.
idea Dokumentation, 2004
Vom Einsatz für Religionsfreiheit durch die Ev. Allianz und die Freikirchen Die Evangelische Allianz wurde 1846 in London namentlich auch gegründet, um das Recht der Religionsfreiheit zu propagieren und einzufordern, und dies von Anfang an ausdrücklich auch für die Angehörigen anderer Religionen und für christliche Sekten. Diese Aussage galt es einmal gründlich zu belegen. Damit soll auch deutlich werden, daß der Einsatz von Idea gegen Christenverfolgung und andere Beschränkungen der Religionsfreiheit nicht nur das journalistischen Informationsgebot erfüllt und einem geistlichen Auftrag der Gemeinde Jesu gehorcht, sondern auch einem geschichtlichen Auftrag und einer guten Tradition der namensgebenden Bewegung folgt. Zwei Historiker konnten dafür gewonnen werden, die biografisch am Ende des Buches ausführlicher vorgestellt werden. Beide haben dafür umfangreiches Archivmaterial und zeitgenössische gedruckte Quellen studiert und bieten sowohl einen guten Überblick als auch bisher unbekannte Details. David Hillborn ist als Cheftheologe der Evangelischen Allianz in Großbritannien und als Mitverfasser einer Geschichte der Evangelischen Allianz für unsere Thematik geradezu prädestiniert. Er stellt die Thematik aus britischer und internationaler Sicht dar. Sein Quellenmaterial in den Fußnoten ist bisher nicht publiziert und ich hoffe, bald eine englische Fassung dieser wichtigen Belege folgen lassen zu können. Karl Heinz Voigt hat sich als Historiker des deutschen Methodismus, der Entstehung der Freikirchen sowie der Entstehung der Evangelischen Allianz und der Ökumenischen Bewegung wiederholt damit beschäftigt, wie die Freikirchen Religionsfreiheit für sich selbst erstritten, aber sich auch schon früh für die Freiheiten anderer einsetzten. Er zieht in seinem Beitrag aus deutscher Sicht vieles des von ihm in Jahrzehnten erforschten Materials für unsere Thematik zusammen.
Vortrag, gehalten am 28.10.2014 im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Hamburg! Gerechte Stadt"
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