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Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2000
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Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2000
The article discusses and extends the idea of consumer souvereignty as well as the concept of power on which it is based. It points out the relevance of information concerning social, societal and ecological aspects for responsible purchase decisions. The authors criticize the existing information asymmetry between consumer and producers and they explore practical possibilities of eliminating this barrier to responsible consumer behavior. 1. Einleitung Der Verantwortungsbegriff gewinnt in der Marketingethikdebatte seit geraumer Zeit an Bedeutung. Lange Zeit beschränkte sich dabei die Diskussion über die Verantwortung im Marketing-in der Wissenschaft wie auch in der Praxis-auf die Anbieterseite. Es wurde und wird versucht, die Verantwortung des Managements von Unternehmen zu definieren und diese mit den ökonomischen Anforderungen, mit denen sich der einzelne Manager bzw. das Unternehmen insgesamt konfrontiert sieht, in Einklang zu bringen. Das kritische Interesse an unternehmensbezogenen Ethikkonzepten gründet dabei nicht zuletzt in der zunehmenden Kritik am unternehmensseitigen Marketing (Hansen 1988: 711). Nun ist aber der Anbieter nur einer von zwei Partnern im Austauschprozess, den Marketing darstellt. Versteht man Marketing im Sinne Kotlers (2000: 8) als "sozialen Prozess, durch den Personen bzw. Gruppen das erhalten, was sie brauchen und wollen, indem sie [Leistungen von Wert] ... frei miteinander austauschen", so bedarf es neben dem Anbieter immer auch eines Abnehmers, damit "Marketing stattfinden" kann. Ein Marketingaustausch setzt also voraus, dass es einen Nachfrager gibt, für den ein Produkt bzw. eine Dienstleistung von subjektivem Wert ist, welchen er bereit ist, in Geld oder anderer Form als Gegenleistung dafür zu erbringen. Ausgehend davon stellt sich, bezogen auf das Konsumgütermarketing, die Frage, inwieweit der Konsument als Nachfrager von Gütern Verantwortung trägt.
In diesem Aufsatz geht es mir darum, einen verantwortungsethischen Ansatz in der Konsumentenethik zu entwickeln, der jüngste Debatten zu Kollektivierungs und Institutionalisierungspflichten zusammenführt. Erstens werde ich dafür argumentieren, dass die Zuschreibungskriterien für individuelle Kollektivierungspflichten, die am Beispiel kleinformatiger unstrukturierter Gruppen entwickelt werden, auch von großräumigen Gruppen (hier: Konsument*innen) erfüllt werden. Daher vertrete ich zweitens die These, dass jeder Einzelperson qua Mitwirkende in der 'Gruppe' aller Konsumierenden eine je individuelle Pflicht zugeschrieben werden kann, gemeinsame Handlungen gegen ausbeuterische Marktstrukturen zu organisieren. Drittens und ausblickend werde ich zeigen, dass ethischer Konsum bereits als eine politische Handlung verstanden und gerechtfertigt werden kann, die darauf abzielt, Compliance mit politischen Reformen zu signalisieren und andere dazu aufzufordern. In Beiträgen zu globaler Gerechtigkeit wird häufig von einer Pflicht zur Institutionalisierung ausgegangen. Unter nichtidealen Bedingungen, so die vorherrschende Überzeugung, bestehe die Pflicht von Staaten und einzelnen Akteuren darin, legitime und funktionstüchtige supranationale Institutionen aufzubauen. Gleiches gilt für den noch jungen Zweig der globalen Ethik, deren theoretische Herausforderung in der besonderen Komplexität der von ihr behandelten Probleme liegt. Typische Herausforderungen wie die Mitigation des Klimawandels, die Bekämpfung von Weltarmut und Armutsmigration oder die Beendigung internationaler Ausbeutungsverhältnisse lassen sich nicht einfach im konventionellen Rahmen einer auf Individualpflichten basierenden Ethik beantworten. Notwendig sind vielmehr großräumig und robust koordinierte, sprich institutionalisierte Verantwortungsverhältnisse. Entsprechend wird auch hier geradezu reflexartig eine Kollektivierungspflicht ins Spiel gebracht, globale Institutionen -oder funktionale Äquivalente auf internationaler Ebene -zu gründen. Daneben wird in der handlungstheoretischen Debatte zur persönlichen Verantwortung in unstrukturierten Gruppen ebenfalls von einer Pflicht zur Kollektivierung gesprochen. Wenn zufällig Umherstehende mit einem Missstand (wie einem Unfall) konfrontiert werden, der sich nur in gemeinsamen Handlungen (joint actions) beseitigen ließe, hätte jede der Anwesenden für sich eine Pflicht, ein konzertiertes Vorgehen zu initiieren -also ein gemeinsames Vorgehen und gegebenenfalls die Bildung eines kollektiven Akteurs zu organisieren. 2 Schwenkenbecher erhalten, wofür ich mich herzlich bedanken möchte. Mein Dank gilt auch den beiden Gutachter*innen der Zeitschrift für Praktische Philosophie, die mir beispielhaft gründliche und produktive Vorschläge zur Überarbeitung an die Hand gegeben haben. 2 Ich verwende die Ausdrücke 'strukturierte Gruppen', 'Kollektive' und 'Institutionen' weitgehend bedeutungsgleich: Sie verweisen auf eine Gruppe mit einer klaren Entscheidungsprozedur und Kommunikationsstruktur, die die Fähigkeit hat, kollektive Absichten zu bilden und kollektive Handlungen effektiv umzusetzen. In der sozialontologischen Frage, ob Kollektive Pluralsubjekte bilden oder ob es sich um Gruppen von Einzelpersonen mit überschneidender Intentionalität (oder WirIntentionen) handelt, werde ich mich weitgehend agnostisch verhalten. Vgl. zum anspruchsvollen Begriff eines Plural bzw. KollektivSubjekts Insgesamt geht es mir in diesem Aufsatz darum, einen verantwortungsethischen Ansatz in der Konsumentenethik zu entwickeln. 3 Dazu werde ich Debatten zu Kollektivierungspflichten, Konsumentenethik und politischer Verantwortung zusammenführen. 4 Erstens werde ich dafür argumentieren, dass die Zuschreibungskriterien für individuelle Kollektivierungspflichten, die am Beispiel kleinformatiger unstrukturierter Gruppen entwickelt wurden, auch von großräumigen Gruppen (hier: Konsument*innen) erfüllt werden. Daher vertrete ich zweitens die These, dass jeder Einzelperson qua Mitwirkende in der 'Gruppe' aller Konsumierenden eine je individuelle Pflicht zugeschrieben werden kann, sich an gemeinsamen Handlungen gegen ausbeuterische Marktstrukturen zu beteiligen. Drittens und ausblickend werde ich zeigen, dass ethischer Konsum vornehmlich als eine politische Handlung zu rechtfertigen ist, die darauf abzielt, faire Kooperationsstrukturen zu kreieren. Dies ist ein weit reichendes und in diesem Aufsatz keinesfalls abschließend durchzuführendes Programm. Mein Beitrag zur Konsumentenethik wird vor allem in einer konzeptionellen Klärung individueller Kollektivierungspflichten bestehen (12). Nachdem ich mögliche Einwände gegen meine Konzeption entkräftet habe (3), werde ich sie auf den Gegenstandsbereich ethischen Konsums übertragen (4) und im Ergebnis für die politische Verantwortung von Konsument*innen argumentieren, globale Ausbeutungsstrukturen durch ihre aktive Compliance mit supranationalen Reforminitiativen zu beseitigen (5). die Beiträge von Bratman, Gilbert, Miller/Tuomela, Searle (allesamt in Schmid/Schweikard 2009); sowie die hilfreichen Unterscheidungen in Gerber (2010). 3 Allgemein macht ein verantwortungsethischer Ansatz eine positive und zukunftsbezogene Verpflichtung zur wechselseitigen Sorge explizit, die sich aus besonderen Beziehungsverhältnissen ergibt. 4 Für eine ähnliche Zusammenführung vgl. Lawford-Smith (2015). 5 Vgl. dazu die Voraussetzungen für geteiltes kollektives Handeln in Bratman (2009). 6 Wenn ich hier und im Folgenden von gemeinsamen Handlungen (joint actions) spreche, folge ich der meines Erachtens plausibelsten Version von Pettit/Schweikard (2009, 562). Demnach handeln mehrere Individuen gemeinsam, genau dann, wenn a) sie jeweils für sich beabsichtigen, dass sie die Handlung ausführen; b) sie jeweils für sich beabsichtigen, ihren Teil zu dieser Handlung beizutragen; c) sie jeweils für sich glauben, dass die anderen beabsichtigen, ihren Teil beizutragen; d) sie jeweils für sich beabsichtigen, ihren Teil beizutragen, weil sie dies glauben. Die Autoren verzichten dabei gezielt auf die sehr viel anspruchsvollere und daher auch strittigere Annahme einer kollektiven Intentionalität.
Dogmatik als konsequente Exegese? Überlegungen zur Anschlussfähigkeit der historisch-kritischen Bibelwissenschaft für die Systematische Theologie, EvTh 77 (2017), 327–338
Beiträge der Österreichischen Ludwig Wittgenstein Gesellschaft, 2008
Grunwald, Armin: Ende einer Illusion. Warum ökologisch korrekter Konsum die Umwelt nicht retten kann. Oekom Verlag: München 2012.
Grunwald, Armin: Ende einer Illusion. Warum ökologisch korrekter Konsum die Umwelt nicht retten kann. Oekom Verlag: München 2012, 123 Seiten, ISBN: 978-3-86581-309-1, € 9,95]
Der Entfremdungsbegriff ist als sozialwissenschaftliche Zeitdiagnose wieder zunehmend nach-gefragt. Dabei werden allerdings sehr unterschiedliche Phänomene wie die Zunahme psycho-somatischer Erkrankungen, die ‚Entfremdung' von Bevölkerung und Eliten oder der Struktur-wandel der Arbeitswelt adressiert. Der Artikel diskutiert vier aktuelle Beiträge zum Thema: Die beiden Einführungswerke von Christoph Henning sowie Peter V. Zima, ein Essay von Hartmut Rosa und eine Essaysammlung von Sean Sayers. Die Heterogenität dieser Werke zeigt die Schwierigkeit der analytisch scharfen Bestimmung der Entfremdungsdiagnose auf. Die geteilte Bedeutung des Begriffs betrifft grundlegende Fragen: Inwieweit stehen Menschen authentisch hinter dem was sie tun? Sind sie in der Lage ihre Freiheit produktiv selbst zu begrenzen und ihre allgemeinen menschlichen Potentiale durch sinnstiftende Tätigkeiten zu entwickeln? Der Beitrag zeigt, dass Entfremdung wesentlich der Entwicklung von Autonomie und Souveränität gegenübersteht.
article discusses and extends the idea of consumer souvereignty as well as the concept of power on which it is based. It points out the relevance of information concerning social, societal and ecological aspects for responsible purchase decisions. The authors criticize the existing information asymmetry between consumer and producers and they explore practical possibilities of eliminating this barrier to responsible consumer behavior.
oekom verlag eBooks, 2021
The notion of sovereignty was invested with the claim to end the natural state of war, to make social life accessible to political decisions, to liberate man from heteronomy, to protect us from danger and despotism. My book aims to show that none of these goals can be achieved by means of sovereignty and that, on the contrary, sovereignty condemns us to endlessly perpetuate the circle of counter-legal and legal violence. I therefore suggest that in order to become sensible to the violence imbedded in our political routines, philosophy must question the current forms of political community – the ways in which it organizes and executes its decisions, in which it creates and interprets its laws – much more radically than before: that it must become a critical theory of sovereignty. The program of which is the elimination of coercion from the law. The book is divided into three parts. The first part is a historical reconstruction of the concept of sovereignty in Bodin, Hobbes, Rousseau, and Kant. In following the development of this concept from absolutism to liberal democracy, I apply Adorno and Horkheimer’s notion of a “dialectic of Enlightenment” to the political sphere. I attempt to demonstrate that whenever humanity deemed itself progressing from chaos and despotism, it at the same time underhand prolonged exactly the violent forms of interaction it wanted to rid itself from. The second part assembles critical theories of sovereignty. I use Walter Benjamin’s distinction between ‘law-positing’ and ‘law-preserving’ violence as a terminological source, but add several other dimensions of violence in order to draw a more complete picture. Sovereignty is law-positing in that it creates an independent sphere that tends to present itself to the members of the political community as alien and abstract (Marx and Arendt); it is law-preserving in that it relies on the permanent actualization of police force and disciplinary institutions (Benjamin and Foucault); it is law-withholding in that is founded on exclusion both of life forms within and outside of its territory (Agamben); it is law-interpreting in that the irreducible contingency of legal adjudication necessarily maintains a decisionistic and thus unjustifiable moment (Cover and Derrida); and finally it is law-splitting in that the universal grammar of the law suppresses women’s specific everyday life experiences (feminist critiques of sovereignty). Furthermore, I discuss the problem of law-replacing violence: How can we liberate ourselves from the historically constituted sovereignty without becoming sovereigns ourselves and thus relapsing into the old forms of domination? The third part proposes the idea of non-coercive law as a consequence of a critical theory of sovereignty. I try to make this concept more conceivable by reminding us of Hermann Cohen’s neo-Kantian criticism of coercion as unreasonable and wrongful to autonomy, and of Franz Rosenzweig’s Jewish criticism of the state. Finally, I propose to reformulate these accounts in a secular way by replacing the social integration of shared faith by the illocutionary binding energies resulting from the mutual experience of deliberation and shared participation in a radically democratic decision making process.
Phase 2~43-Sommer 2012 Reich in der Mitte-Chinas kommunistischer Weg in den Kapitalismus , 2012
Der israelbezogene Antisemitismus speist sich zumindest in der politischen Mitte kaum noch aus der Abwehr von Schuld. Er ist vielmehr eine Projektion bestimmter Aspekte von Staatlichkeit auf den jüdischen Staat. Dies war zuletzt zu sehen an der Debatte um Günter Grass. An diesem Beispiel wird mit Hilfe der staatskritischen Arbeiten von Eugen Paschukanis für eine staatskritische Erweiterung der Antisemitismuskritik Moishe Postones plädiert.
1964 - das Jahr, mit dem »68« begann
Die Ostermärsche und das Jahr 1964 DAVID BEBNOWSKI "Eine Landstraße zwischen Mainz und Frankfurt. Leere Felder links und rechts. Und auf dem Asphalt ein Menschenzug, fast einen Kilometer lang. Neunhundert Menschen marschieren seit acht Stunden. Es regnet. Sie stemmen Transparente gegen den eiskalten Wind. Niemand, der die Transparente lesen könnte, denn ihre Träger sind allein auf der Straße. Sie ziehen über eine Brücke, eine endlose Menschenschlange." 1 So szenisch beschrieb der junge Journalist Kai Herrmann für die Wochenzeitung Die Zeit im April 1964 eine offenkundig paradox anmutende Prozession im Hessischen. Ein Protestzug im Nirgendwo, fast eintausend Menschen machten sich während der besinnlichen Ostertage auf den Weg, um gegen Rüstung und für Frieden zu protestieren. Trotz des noblen Anliegens mochte dies dem Autor des Artikels nicht recht aufgehen. Zu gering erschien ihm die Unterstützung in der Bevölkerung, nicht zuletzt auch in Parteien und Gewerkschaften. Nach der Feststellung, dass die Marschierer zurückhaltend agierten, sogar die Anweisungen der Polizei befolgten, wunderte sich der Autor: "Was sind das für Leute, die während drei Feiertagen im Schneeregen marschieren und Strapazen auf sich nehmen-was für eine irrationale Reaktion von Flagellanten gegen ein übermächtiges Übel? Kommunisten und deren ‚nützliche Idioten' sagen die einen, idealistische Sektierer und Phantasten die anderen. Die Leute selber halten sich für die Minorität der politischen Realisten." 2 Gleich wie realistisch die Ostermarschierer politisch agierten-sie bildeten fraglos das Fundament für die sozialen Bewegungen, die später überformt von der Studentenbewegung in der Ziffer 1968 verschmolzen. Tatsächlich spielen
Politische Vierteljahresschrift, 2010
Der vorliegende Beitrag dokumentiert eine Kontroverse, die auf dem Kieler DVPW-Kongress im September 2009 im rahmen einer Podiumsdiskussion ausgetragen wurde. mit seinem Lissabon-urteil vom Juni 2009 fällte das deutsche Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur deutschen Beteiligung an der europäischen Integration. Das Gericht erklärte das deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag für verfassungswidrig, weil es die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat als unzureichend ansah. Zudem kündigte das Gericht eine verstärkte verfassungsrechtliche Prüfung der deutschen Anwendbarkeit europäischer rechtsakte an (ultra-vires-Kontrolle und Identitätskontrolle). Stephan Leibfried, marcus Höreth, martin Höpner, Fritz W. Scharpf und michael Zürn diskutieren das urteil im Hinblick auf seine Implikationen für den künftigen Integrationsprozess, für die Handlungsfähigkeit der nationalen und supranationalen organe, für die Demokratiequalität im europäischen mehrebenensystem sowie für politökonomische Problemstellungen.
1995
Zusammenfassung: Als zentrale Ursache für Desintegrationstendenzen der spätkapitalistischen Gesellschaften wird häufig der Zerfall traditioneller Gemeinschaftsfonnen und der Niedergang der in ihnen als gesichert geltenden moralischen Prinzipien benannt. Die zunehmenden Individualisierungsprozesse wUrden einen problematischen Egoismus ftlrdern und Solidaritätspotentiale aufbrauchen. Diese "Analysen" kommen zu regressiven Schlußfolgerungen, die von der Idee der "Schicksalsgemeinschaft" beherrscht sind. Eine ernsthafte Alternative bietet der "Kommunitarismus". Er wird im Sinne einer Perspektive aufgenommen und weitergeführt, die den unterstellten Widerspruch von individueller Selbstentfaltung und solidarischer Bezogenheit zu überwinden versucht.
Erfolgreich im stationären Einzelhandel, 2019
Früher war der Kunde die Maus, und der Händler war mächƟg. Heute hat sich das gedreht. Und das wird sich nicht mehr ändern."
Glauben heute, 2007
Der Aufsatz behandelt zwei Begriffe, die ihrerseits zwei Fragen aufwerfen und nach einer Antwort verlangen. Was ist und was will die Dogmatik? Dabei geht es um die Definition des Begriffs sowie um die Klärung der Funktion und Bedeutung der Dogmatik. Und wodurch unterscheidet sich ein angemessener Gebrauch vom Missbrauch der Dogmatik? Bei der Beantwortung dieser Fragen wird die positive und konstruktive Aufgabe der Dogmatik beschrieben und gegenüber bestimmten Arten und Weisen des Umgangs mit ihr abgegrenzt.
Digitale Technologien sind eben genau dieses, sind Technologien, sind Produktionsmittel, die uns zur Verfügung gestellt werden, oder anders herum: die wir uns zur Verfügung holen können – oder eben nicht. Ergo, kann das Individuum formulieren: „Souverän bin ich, souverän handle ich, bevor ich digital bin oder handle. Über meine Souveränität entscheide ich, bevor ich mich auf das „Digitale“ einlasse, bevor ich digital „werde“, bevor ich mich auf die Welt des Netzes einlasse, sie für mich fruchtbar mache und annehme.“ Darin mag der eigentliche Punkt der Argumentation verborgen liegen, ein sehr menschlicher, ein sehr nachvollziehbarer. Ohne dieses Thema mit dem Individuum zu verschränken, es rückhaltlos auf den Einzelnen zu beziehen, wird ein zielgerichteter Umgang mit dem Konstrukt nicht möglich sein.
Souveränität im Wandel. Frankreich und Deutschland, 14.-21. Jahrhundert, 2023
Sovereignty is a term that is often used in both legal scholarship and political debates -- with the aim of establishing a metapositivist order beyond the legal order. In the essay, the theories of Hans Kelsen and Carl Schmitt are confronted with each other, while at the same time the dangers of the meta-legal sovereignty are analysed. Although Kelsen deconstructed the idea of a sovereign, supra-legal state, his understanding of law remained hierarchical-centralist, i.e. he was unable to deconstruct the main idea of sovereignty (the unity of a supreme power) in a legal pluralist way.
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 2019
„Auftakt zum Abschied von der Konsumtion als »unechter Konkurrenzform (Gesetzeseinheit)«?“ – Anmerkung zu BGH HRRS 2019 Nr. 18 von Akad. Rat a. Zt. Dr. Thomas Grosse-Wilde, Bonn. Der Autor begrüßt die Entscheidung des 2. Strafsenates, der sich auf Anfrage die anderen Senate des BGH angeschlossen haben, dass bei (vollendetem) schwerem Bandendiebstahl oder (vollendetem) Wohnungseinbruchdiebstahl eine zugleich begangene Sachbeschädigung stets im Verhältnis der Tateinheit stehe und nicht im Wege der Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion zurücktrete. Die Entscheidung verarbeite mit der Abkehr von der „Konsumtionslösung“ eine jahrzehntelang im Schrifttum vorgetragene Kritik. Der Autor skizziert zudem eine normentheoretische Rekonstruktion der Idealkonkurrenz. Die Urteilsanmerkung ordnet die Entscheidung in die neuere Entwicklung der Rechtsprechung zu den Konkurrenzen ein, die durch eine Abkehr vom Naturalismus gekennzeichnet sei. Abschließend fordert der Autor die deutsche Strafrechtswissenschaft auf, sich wieder verstärkt den Konkurrenzen und der tatschuldangemessenen Strafzumessung zuzuwenden.
some ideas about Socratic Inquiry in the Apology and Theaetetus (in German, unpublished paper)
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