Von der Geburt an: Der Ehrenpreis [EP] (sarhaed) eines Mädchens und sein Wergeld (galanas) beträgt die Hälfte von dem ihres Bruders. EP eines Sohnes = 1/2 EP des Vaters; EP einer Tochter =1/4 EP des Vaters. Alter von 7 − 14 Jahre: Ein Kind bleibt gewöhnlich wrth noe y t(h)ad ,am Teller seines Vaters'. Im Alter von 7 Jahren kann ein Mädchen ,einen Eid aussprechen'. Ein Junge kann dies nur ,unter der Hand' eines Priesters. Alter von 12 − 14 Jahre: morwyn: Mädchen Jungfrau > gwraig: Ehefrau, (sexuell erfahrene) Frau. oed iddi rhoddi i ŵr ,Alter, in dem sie einem Mann gegeben wird' Von der Geburt bis zum Alter von 7 Jahren: grád maice ,Status der Kindheit' − hoher Ehrenpreis [EP] (lóg n-enech), für Jungen und Mädchen gleich hoch. Unabhängig vom Status des Vaters. Vergleiche Cáin Adomnáin §35. Hier wird eine Strafe von 8 cumal = 24 Milchkühe für das Töten eines unschuldigen Kindes oder eines klerikalen Schülern genannt. Alter von 7 − 12 Jahre: Kinder werden in eine Pflegefamilie gegeben. Söhne und Töchter haben den gleichen EP. Er entspricht der Hälfte des EP des Vaters. Alter ∼ 14 Jahre: áes díalitri ,Alter der Beendigung der Pflegschaft' (beim Jungen 17 Jahre) áes tóga ,Alter der Wahl (eines Ehemannes)' 5 Wales Von der Geburt an: Der Ehrenpreis [EP] (sarhaed) eines Mädchens und sein Wergeld (galanas) beträgt die Hälfte von dem ihres Bruders. EP eines Sohnes = 1/2 EP des Vaters; EP einer Tochter =1/4 EP des Vaters. Alter von 7 − 14 Jahre: Ein Kind bleibt gewöhnlich wrth noe y t(h)ad ,am Teller seines Vaters'. Im Alter von 7 Jahren kann ein Mädchen ,einen Eid aussprechen'. Ein Junge kann dies nur ,unter der Hand' eines Priesters. Alter von 12 − 14 Jahre: morwyn: Mädchen Jungfrau > gwraig: Ehefrau, (sexuell erfahrene) Frau. oed iddi rhoddi i ŵr ,Alter, in dem sie einem Mann gegeben wird' Wales Heirat/Ehe: Der Vater der Braut zahlt seinem Feudalherren amobr (die Abgabe, die in Bezug auf eine sexuelle Beziehung an den Herrn einer Frau) gezahlt wird. Die Ehefrau bringt Güter, argyfrau, mit in die Ehe, die während der 7-jährigen agweddi-Periode nicht verbraucht werden dürfen. Diese argyfrau steht der Ehefrau im Falle einer rechtmäßigen Scheidung oder eines Verlassens durch den Ehemann zu. Der Ehemann zahlt am Morgen nach der Brautnacht, in der die Ehe vollzogen wurde, cowyll (Morgengabe) an die Braut. Nach 9 Tagen ist die Braut als rechtmässige Ehefrau anerkannt und hat das Recht erworben, im Falle einer rechtmäßigen Scheidung oder eines Verlassens durch den Ehemann agweddi (einen Teil des gemeinschaftlichen Besitzes, zu erhalten. Nach 7 Ehejahren (priodas ,Besitz') hat die Ehefrau das Anrecht auf die Hälfte des ehelichen beweglichen Besitzes erworben. Grundbesitz ist davon nicht betroffen, da Frauen kein Anspruch auf Landbesitz zusteht. Eine Witwe muss grundsätzlich nach neun Tagen das eheliche Heim verlassen. Heirat/Ehe: Je nach Status der Ehe bringen beide Seiten bewegliche Güter mit in die Ehe. Der Mann auch Landbesitz. Der Ehemann zahlt seiner Braut coibche (eine Mitgift), die diese mit ihrem Vater teilt. Polygynie (ein Mann konnte gleichzeitig mit mehreren, in der Regel mit zwei, Frauen verheiratet sein, eine Frau jedoch nur mit einem Mann) scheint in der irischen Gesellschaft eine weit verbreitete Praxis gewesen zu sein 6 Wales Heirat/Ehe: Der Vater der Braut zahlt seinem Feudalherren amobr (die Abgabe, die in Bezug auf eine sexuelle Beziehung an den Herrn einer Frau) gezahlt wird. Die Ehefrau bringt Güter, argyfrau, mit in die Ehe, die während der 7-jährigen agweddi-Periode nicht verbraucht werden dürfen. Diese argyfrau steht der Ehefrau im Falle einer rechtmäßigen Scheidung oder eines Verlassens durch den Ehemann zu. 8