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zeitenblicke 1 (2002), Nr. 1 [08.07.2002], 2002
Dass in der Westschweiz besonders frühe, das heißt spätmittelalterliche Hexenverfolgungen stattgefunden haben, ist der Forschung spätestens seit Joseph Hansen bekannt [1] und vor rund einem Jahrzehnt eindringlich von Carlo Ginzburg [2] und insbesondere Andreas Blauert [3] in Erinnerung gerufen worden. Das Seminar für mittelalterliche Geschichte an der Universität Lausanne (Prof. Agostino Paravicini Bagliani) nahm diese Anregungen auf und begann sich seit ungefähr 1990 intensiv mit einem Register zu beschäftigen, das im Staatsarchiv des Kantons Waadt liegt und die Protokolle von rund dreißig Hexenprozessen aus dem 15. Jahrhundert enthält.[4] Gleichzeitig begann Kathrin Utz Tremp, damals Oberassistentin für mittelalterliche Geschichte an der Universität Lausanne, mit der Edition von zwei Waldenserprozessen, die 1399 und 1430 in Freiburg stattgefunden hatten. Es stellte sich rasch heraus, dass sowohl der zweite Freiburger Waldenserprozess als auch die ersten Westschweizer Hexenprozesse (seit 1438) von ein und demselben Inquisitor geführt worden waren: dem Dominikaner Ulrich von Torrenté (um 1420-1445).[5] Ulrich von Torrenté kann als eigentlicher Begründer einer ständigen Inquisition in der Westschweiz gelten, die um 1440 einen ersten Höhepunkt erreichte. <2> Die im Register Archives cantonales vaudoises, Ac 29, überlieferten frühen Hexenprozesse wurden im Rahmen von Lizentiatsarbeiten in den "Cahiers lausannois d'histoire médiévale" ediert und kommentiert.[6] Als letzte erschienen
Ansicht der 1857 abgebrochenen Fronfeste Bregenz mit der Stadtmauer und dem Beckenturm ganz links, in dem die Angeklagten des gescheiterten Hexenprozesses von 1630 inhaftiert waren. Bild: Vorarlberger Landesmuseum Inv.-Nr. Z 24 (Zeichnung von Johann Boch 1857).
Holger Reimers / Jürgen Scheffler (Hrsg.) in: Das Hexenbürgermeisterhaus Lemgo, S.16-19, 2005
Oliver R. Schmidt, Ulrike Schowe, Niels Reidel (Hgg.): Du Hexe! Opfer und ihre Häscher, Katalog zur Ausstellung im Sauerland-Museum. Museum und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg, 24. März bis 4. September 2022, S. 10-21, 2022
Einführender Katalogbeitrag zu Geschichte und Phänomenologie der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Präsentiert wird auf „Academia.edu“ die noch ungesetzte Abgabefassung des Katalogbeitrags (ohne Abbildungen und die endgültige Paginierung)!
Storicamente, 2008
Zu einer Tagung zur Hexenverfolgung konnten-in einer für dieses Thema offenbar erstmaligen Konfiguration-italienische, österreichische und deutsche Forscherinnen und Forscher versammelt werden. Die verspätete Premiere hängt vermutlich mit unterschiedlichen historischen Entwicklungen des Phänomens und somit differenten Forschungsinteressen zusammen. So ist das «relatively mild pattern»1 der Hexenverfolgung in Italien zuletzt regional, institutionell und zeitlich differenziert worden. 2 Hier war/en deren ingesamt moderate Verlauf beziehungsweise die (alternative) Förderung des Exorzismus anscheinend auch eine Folge der teils kalmierenden Rolle und mehr spirituellen Interessen der Inquisition.
Claudia Opitz, Brigitte Studer und Jakob Tanner (Hg.), Kriminalisieren – Entkriminalisieren – Normalisieren. Criminaliser – décriminaliser – normaliser. Zürich 2006 (Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bd. 21), 2006
Gerichtsnutzung von "oben" und von "unten" : die Anfänge der Hexenverfolgungen in der Westschweiz (15. Jahrhundert) Autor(en): Utz Tremp, Kathrin / Modestin, Georg Objekttyp: Article Zeitschrift: Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts-und Sozialgeschichte = Société suisse d'histoire économique et sociale Band (Jahr): 21 (2006) Persistenter Link: http://dx.doi.org/10.5169/seals-19105 PDF erstellt am: 21.04.2015 Nutzungsbedingungen Mit dem Zugriff auf den vorliegenden Inhalt gelten die Nutzungsbedingungen als akzeptiert. Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die angebotenen Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungshinweisen und unter deren Einhaltung weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print-und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://retro.seals.ch ¦109-Kathrin Utz Tremp, Georg Modestin1 Gerichtsnutzung von «oben» und von «unten» Die Anfänge der Hexenverfolgungen in der Westschweiz (15. Jahrhundert) Einleitung Im Staatsarchiv des Kantons Waadt liegen die Akten von rund 30 Hexenprozessen aus dem 15. und beginnenden 16. Jahrhundertalso ausserordentlich frühe Hexen¬ prozesse -, die seit dem Ende der 1980er-Jahre vom Seminar für mittelalterliche Geschichte der Universität Lausanne (Prof. Agostino Paravicini Bagliani) syste¬ matisch aufgearbeitet, das heisst ediert, übersetzt, kommentiert und interpretiert werden.2 Sie wurden alleoder doch fast allevon der Inquisition geführt, die in den westschweizerischen Diözesen Lausanne, Genf und Sitten seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachweisbar ist. Da die Geschichte dieser Inquisition praktisch unbekannt war,3 haben wir in einem ersten Schritt versucht, die Geschichte dieser Institution und ihrer Exponenten nachzuzeichnen.4 In einer zweiten Phase ist uns dann allerdings klar geworden, dass diese Inquisition, die sich vor allem aus dem Dominikanerkonvent von Lausanne rekrutierte, nichts vermochte, wenn sie nicht von den Bischöfen der drei westschweizerischen Diözesen Lausanne, Genf und Sitten unterstützt und wenn sie nicht von den verschiedenen Autoritäten herangezogen und gerufen wurde. So haben wir zeigen können,5 dass es die Stadt Freiburg war, die mit ihren Waldenserprozessen von 1399 und 1430 die westschweizerische Inquisition lancierte. Es gab einen ganz klaren Instanzenweg: die Stadt wandte sich an den Bischof, der seinerseits den Inquisitor mit dem Fall beauftragte und ihm einen bi¬ schöflichen Vertreter und allenfallszu noch besserer Kontrolle -einen Vertreter des Franziskanerordens mitgab. Damit erwies sich der Bischof von Lausanne von allem Anfang an als eigentlicher Oberherr der in seiner Diözese ausgeübten Inquisition und verteidigte diesen Platz fast bis zum bitteren Ende, bis 1524, als er sich selbst in einem Konflikt mit dem Domkapitel um die Inquisition in der kapitelseigenen Herrschaft Dommartin als «vom Papst eingesetzter Generalinquisitor in seiner ganzen Diözese Lausanne» bezeichnete.6
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