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2008
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2012
Im diesem Beitrag werden zunachst die wichtigsten Reformvorhaben im Zuge der Finanzkrise dargestellt, bevor daran anschliesend die Auswirkungen dieser Masnahmen auf die Leasingbranchen untersucht werden. Mit der Unterstellung einer eingeschrankten Bankenaufsicht erhalten alle Reformen der Bankenregulierung fur Leasing-Gesellschaften eine erhohte Relevanz. Obwohl die umfangreichen Reformmasnahmen primar auf Banken abzielen, ist die Leasingbranche von den neuen Regelungen ebenfalls betroffen. Leasing-Gesellschaften, die Teil eines Bankkonzerns sind, mussen die neuen Regeln in ihrer Gesamtheit anwenden. Leasingverhaltnisse sind damit von den hoheren Eigenmittelunterlegungsvorschriften und von den Liquiditatsvorschriften betroffen, daruber hinaus mussen auch die Veranderungen in den MaRisk umgesetzt werden. Herstellernahe und unabhangige Leasing-Gesellschaften mussen nur diejenigen Teile der neuen Regulierung umsetzen, die unter die eingeschrankte Bankenaufsicht fallen, dies sind insbes...
Wirtschaftsdienst, 2007
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AJP, 2018
Christof bernAuer, MLaw, Auditor am Bezirksgericht Bülach ZH (vormals Substitut bei A M T Rechtsanwälte, Zürich). Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine leicht überarbeitete und mit Fussnoten ergänzte Fassung des Referats, welches AndreAs Abegg am Städtetag 2017 in Montreux gehalten hat. Der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten. Eine ausführlichere Untersuchung findet sich in AndreAs Abegg/Christof bern-Auer, Das Recht der Sharing Economy-Welchen Regulierungsbedarf schaffen Airbnb, Uber & Co?, Zürich 2018 (im Erscheinen).
Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, 1997
Wirtschaftsdienst, 2009
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2008
Kontrollsysteme müssen sich weiter entwickeln Sicherheit und Glaubwürdigkeit sind wichtige Argumente für den Kauf von Bio-Produkten. Aber wie zuverlässig ist das Kontroll-und Zertifizierungssystem vor dem Hintergrund boomen der Märkte tatsächlich? Verschiedene Initiati ven des Bio-Sektors zielen darauf ab, auch in Zukunft Betrugsfälle möglichst auszuschließen.
2007
Die zum Jahr 2008 in Kraft tretende Reform der Unternehmensbesteuerung betrifft die Vorteilhaftigkeit des Leasings im Vergleich zur Kreditfinanzierung in mehrfacher Hinsicht. Die Hinzurechnung pauschalierter Finanzierungsanteile von Leasingraten beim Leasingnehmer erhöht dessen Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und führt zu einer Erhöhung der Steuerlast, ohne dass dem auf Seiten des Leasinggebers eine entsprechende Entlastung gegenübersteht. Dies führt dazu, dass aus gewerbesteuerlicher Sicht eine Doppelbelastung von Leasingfinanzierungen auftritt, da die Refinanzierungskosten des Leasinggebers anteilig ebenfalls dessen Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Neben dieser doppelten Gewerbesteuerbelastung kann die Einführung der so genannten Zinsschranke bei zahlreichen davon betroffenen Unternehmen zu einer existenzbedrohenden Steuermehrbelastung führen. Um eine Steuerneutralität hinsichtlich der Kreditfinanzierung und des Leasings zu gewährleisten, soll...
2004
Die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten weisen Steuerbelastungen der Unternehmen aus, die meist weit unter dem Niveau liegen, welches die 15 bisherigen Mitgliedsländer einfordern. Vor diesem Hintergrund forderten Deutschland und Frankreich die EU-Kommission auf, die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zu vereinheitlichen und europaweit gültige Mindeststeuersätze festzulegen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen. Ralph Brügelmann, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, plädiert dafür, dass eine Vereinheitlichung unterbleiben und bestehende steuerliche Hemmnisse auf dem Weg der bilateralen Verhandlungen beseitigt werden sollten. Prof. Dr. Otto H. Jacobs, Universität Mannheim, sieht vor allem die Notwendigkeit einer Unternehmenssteuerreform in Deutschland. Und Prof. Dr. Alfons J. Weichenrieder, Universität Frankfurt am Main, unterstreicht, dass, wenn eine europäische Kooperation bei der Be...
Kritische Justiz, 2012
Rating-Agenturen sind als zentrale Akteure der Weltwirtschaft sichtbar geworden. Sie beurteilen die Bonität von Anleihen, Unternehmen und Staaten. Wer eine gute Bewertung erhält, muss niedrige Zinsen bezahlen, wer als "unsicherer Kantonist" gilt, muss tiefer in die Tasche greifen oder ist vom Kapitalmarkt überhaupt ausgeschlossen. Standard & Poor's, Moody's und Fitch-Unternehmen mit Sitz in den USA-haben eine absolut marktbeherrschende Position inne und zeichnen für 95 bis 97 % aller in Europa und den USA erteilten Ratings verantwortlich. 1 Eine Rating-Note ("AA" oder "CCC") hat nach Auffassung der Agenturen und der US-Gerichterechtlich keine andere Bedeutung als die Würdigung einer Stadt oder einer Region in einem Reiseführer. Jedermann steht es frei, eine abweichende Meinung zu vertreten und eine ganz andere Einschätzung abzugeben. Während der eine das pulsierende Leben des Ortes rühmt, findet der andere dort nur gähnende Langeweile. Die Besucher werden sich ihr eigenes Urteil bilden. Die tatsächliche Wirkung eines Ratings ist eine völlig andere. Die Agenturen verfügen über Informationen, die der Einzelne nicht überprüfen kann. Unternehmen sehen sich gezwungen, sehr eingehende Fragebögen zu beantworten und den zu Besuch kommenden Analysten Rede und Antwort zu stehen. Würden sie sich auch nur teilweise verweigern, hätte dies aller Voraussicht nach negative Folgen bei der Bewertung. Also werden auch Informationen gegeben, die weit über das hinausgehen, was man den "eigenen" Aufsichtsräten erzählen würde. 2 Wichtiger ist die Tatsache, dass die übrigen Marktteilnehmer ihr Verhalten nach dem Rating ausrichten. Dazu werden sie zum Teil durch den Gesetzgeber verpflichtet: Nach den sog. Basel II-Grundsätzen hängt das von der Bank vorzuhaltende Eigenkapital davon ab, wie der jeweilige Darlehensnehmer geratet ist. Auch die EZB kauft grundsätzlich nur solche Anleihen, die einem bestimmten Rating-Standard entsprechen. Berät die Bank einen Kunden beim Kauf ausländischer Anleihen, muss sie Erkundigungen über das Vorliegen eines Ratings einziehen und ggf. auf dessen Fehlen hinweisen; andernfalls macht sie sich nach der Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig. 3 Wer ein schlechtes Rating erhält, wird zum Marktbürger zweiter oder dritter Klasse, ja er riskiert, eine Art "bürgerlichen Tod" zu erleiden. Aus der "Meinungsäußerung" wird eine Entscheidung, die für andere existentielle Bedeutung hat. Unterliegt sie einer rechtlichen Kontrolle? I.
2003
Eine vom Forschungsinstitut für Leasing durchgeführte Erhebung hatte zum Ziel, Erkenntnisse über die Verbreitung formalisierter Verfahren der Bonitätsprüfung bei Leasinggesellschaften zu gewinnen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die überwiegende Anzahl der Leasinggesellschaften Ratingsysteme bereits anwendet bzw. deren Implementierung plant. Es ist eine hohe Korrelation zwischen Unternehmensgröße sowie Eigentumsverhältnissen und Einsatz bzw. Planung eines Ratingsystems festzuhalten, wobei große Gesellschaften in der
2010
Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 37/2010 11 Staatliche Banken können eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Funktionsfähigkeit von Finanzsystemen und für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spielen. Dies gilt offenbar vor allem dann, wenn die Banken regulierung schwach ist und Banken nicht ausreichend überwacht werden. Die vorliegende Studie des DIW Berlin zeigt, dass staatliche Banken zu einem höheren Wirtschaftswachstum beitragen können. Dies gilt vor allem für weniger entwickelte Länder und solche mit unzureichender Finanzmarktregulierung. Staatliches Eigentum und staatliche Haftung sichern dann das aus Regulierungsdefiziten resultierende Risiko ab. Deshalb sollten Regierungen staatliche Banken nicht voreilig privatisieren. Stattdessen sollten sie sich auf die Verbesserung des regulativen Umfeldes konzentrieren, das übermäßig riskantes und kundenschädliches Verhalten der Banken verhindert. Staatliche Banken können schwache Bankenregulierung kompensieren Die im angelsächsischen Raum dominante politisch orientierte Sicht auf staatliche Banken hat über viele Jahre den akademischen Diskurs und die wirtschaftspolitischen Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank beherrscht. Die Argumentation basiert auf der Annahme, dass sich politisch beeinflusste Entscheidungen negativ auf die wirtschaftliche Effizienz auswirken. Es wird vermutet, dass Politiker staatliche Banken gebrauchen, um ihren Anhängern und staatlichen Betrieben Kredite zuzuschanzen. Wenn Kredite nicht zu den üblichen Effizienzkriterien vergeben werden, kann dies für die Banken zu Ausfällen und finanzieller Instabilität bis hin zur Krise führen. Gesamtwirtschaftlich könnten davon negative Effekte auf das Wachstum ausgehen. Diese Haltung wurde von Martin Wolf in der Financial Times sehr treffend wiedergegeben: " … Krisenanfällige Privatbanken sind schlecht; aber staatliche Monopolbanken sind noch schlimmer." 1 Wissenschaftlich gestützt wird diese Sichtweise durch empirische Studien, die angeblich einen negativen Zusammenhang zwischen staatlichen Banken und der wirtschaftlichen Dynamik eines Landes zeigen. So sagen La Porta et al. in einer länderübergreifenden Analyse einen Anstieg der jährlichen langfristigen Wachstumsrate von 0,23 Prozentpunkten voraus, wenn der staatliche Bankenanteil um zehn Prozentpunkte gesenkt würde. 2 Ergebnisse wie diese wurden vom Internationalen Währungsfonds und der Weltbank bei der Formulierung der Konditionen für ihre Entwicklungshilfeprogramme aufgegriffen. Die Privatisierung von Banken in Entwicklungsländern wurde auf dieser Grundlage vorangetrieben. 3 1 FT vom 16. Oktober 2008.
2000
Seit im Jahr 1997 die britische Labourpartei mit Tony Blair an der Spitze die Macht gewonnen hat, hat seine Regierung verschiedene politische Optionen geprüft, wie mit der angeblichen Revolution im Kommunikationssektor umzugehen sei, speziell den verschwindenden Grenzen zwischen ehemals deutlich getrennten Mediensektoren. Eine naheliegende Option wäre gewesen, das bestehende, relativ komplexe System der Medienaufsicht mit verschiedenen, jeweils für klar definierte Bereiche zuständigen Institutionen beizubehalten und lediglich eine verbesserte Kommunikation zwischen diesen Aufsichtsorganen herbeizuführen. Die entgegengesetzte Option beinhaltete die Abschaffung des bestehenden Systems und stattdessen die Einführung eines integrierten Regulierungssystems, indem eine einzige Aufsichtsinstitution zuständig ist für alle wesentlichen Bereiche der Kommunikationsindustrie einschließlich Telekommunikation, Rundfunk, Printmedien und Internet. Andere, dazwischenliegende Optionen sahen eine Zweiteilung der Zuständigkeiten in der Aufsicht über die Kommunikationsindustrie vor: entweder zwischen Infrastruktur und Inhalten oder zwischen ökonomischer Regulierung und "Kultur/Inhalte". Die erste Veröffentlichung der Regierung zu diesem Themenbereich, ein Diskussionspapier aus dem Jahre 1998, in dem die vermuteten Auswirkungen der technischen Konvergenz im Kommunikationsbereich dargelegt wurden, schien noch eine Präferenz der Blair-Regierung für einen "evolutionären Ansatz" bei der Reform des Medienrechts und der Strukturen der Regulierung anzudeuten. Es wurden Zweifel darüber formuliert, ob es sinnvoll wäre, "so bald nach dem Broadcasting Act von 1996" wiederum eine einschneidende Medienrechtsreform einzuleiten. Zwei Jahre später legte die Regierung allerdings ein Weißbuch zum Kommunikationssektor vor, in dem die bestehende Regulierungsstruktur in Großbritannien als ein Produkt einer vergangenen Ära dargestellt wurde. Das Weißbuch propagierte einen völlig neuen Typ einer Aufsichtsanstalt, die das gesamte Spektrum der "konvergierenden Industrie" (2) umfassen sollte, und schlug ein Programm tiefgreifender Reformen in der Medienregulierung vor. Mit einigen Modifikationen bildet der Ansatz dieses im Jahr 2000 vorgelegten Weißbuchs die Grundlage für den im Jahr 2003 verabschiedenden Communications Act, die umfassendste Reform in der britischen Medienrechtsgeschichte. Im folgenden Artikel werden die Hauptaspekte dieses neuen Gesetzes vorgestellt und seine Auswirkungen auf die zukünftige britische Kommunikationspolitik allgemein und die Rundfunkpolitik im Besonderen diskutiert.
Die Sprachlosigkeit der Controller im Verkauf
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