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2014
Als einer, der ab 1983 in Graz Theologie studiert hat und der 1992 als Diakon und dann als Priester in der Steiermark tätig war, habe ich von einem "Österreichischen Synodalen Vorgang" (ÖSV) 1 erst im Zuge meiner Vertiefung in pastoraltheologische Studien erfahren. Dies kann als Aussage über mein Studium gewertet werden-oder aber auch als Aussage darüber, dass bereits zehn Jahre nach dem ÖSV dieser kein Thema im Studium mehr war bzw. 20 Jahre später keines in der pastoralen Praxis. Was in Deutschland nach dem Konzil in die "Würzburger Synode" als gesamtdeutschem Vorgang einmündete, hat keine wirkliche Entsprechung in Österreich. Schon die Bezeichnung "Synodaler Vorgang" weist darauf hin, dass es zwar ähnliche Initiativen und diözesane Teilsynoden gegeben hat; in seiner Bedeutung und Wirksamkeit bleibt der Österreichische Synodale Vorgang jedoch recht schwach.
2012
Die österreichische Scheidungsreform in den 1970er Jahren In Austria during the 1970s extensive reforms in the area of family law were passed. These reforms were adopted unanimously in parliament with one exception. The reform of divorce law, which was carried out in 1978 by the implementation of two new laws, only partly was decided by common agreement. While the new possibility of divorce by consent was introduced with the votes of all parties, the new regulations on divorce against the will of the blameless spouse, led not only to the end of consent in parliament. It also evoked protest of the Catholic Church and the Social Democratic Women. The article provides an overview on the historical development of divorce law in Austria until 1945 and the reform process in the Second Republic with a focus on the social and political negotiations in the 1970s. Die 1970er Jahre markieren in Österreich ein Jahrzehnt, in dem große Reformen-sowohl im Bereich des Straf-, als auch des Familienrechts-verabschiedet wurden. Betrachtet man diese ganz allgemein, fällt auf, dass sie mit wenigen Ausnahmen einstimmig verabschiedet wurden. Zum Scheitern kam der Konsensmobilisie-rungsprozess lediglich in zwei Bereichen: in der Strafrechtsreform bei der Einführung der Fris-tenregelung und in der Familienrechtsrechtform bei der Scheidungsreform. Das neue Schei-dungsrecht stellt somit nach der Neuregelung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (1970), den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe (1975), der Einführung des Unterhaltsvor-schussgesetzes (1976) und Reformen in der Rechtsstellung des ehelichen Kindes (1977) mit dem neuen Ehegattenerb-und-güterrecht (1978) nicht nur den Schlusspunkt der Familienrechts-reform dar. Es markiert auch ihr "heißes Eisen" und hat das von der SPÖ geführte Justizministe-rium nicht nur in Konflikt mit der ÖVP, sondern auch mit der katholischen Kirche und Teilen ihrer Frauenorganisation gebracht. Im Folgenden soll in Form eines knappen Rück-blicks zunächst die historische Entwicklung des Scheidungsrechts in Österreich skizziert wer-den, bevor näher auf die Reformdiskussion nach 1945 eingegangen wird. Deutlich wird hierbei, dass das Scheidungsrecht bereits in früheren Jahren eine stark umkämpfte Materie war.
2020
Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte Giulio Andreotti eine ausschlaggebende Rolle bei den schwierigen und heftigen Auseinandersetzungen zwischen Italien und Österreich. Der römische Politiker, erst Präsident der FUCI (Katholischer Studentenverband) und später Journalist, war an der Gründung der Democrazia Cristiana (DC) beteiligt und wurde zum engen Mitarbeiter von Alcide De Gasperi, dem Führer seiner Partei, der ihn 1947 zum Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten ernannte. Diesen Posten hatte er bis Anfang 1954 inne 1. De Gasperi vertraute Andreotti das "Ufficio per le zone di confine" (Amt für die Grenzgebiete) an, ein Organ des Ministerratspräsidiums, der das österreichisch-italienische Gruber-De Gasperi-Abkommen umsetzen sowie damit verbundene Problematiken und Fragen hinsichtlich Südtirols behandeln sollte 2. Zwischen 1947 und 1954 hatte der junge römische Abgeordnete also direk-1 Zur Biografie und zur politischen Persönlichkeit von Giulio Andreotti siehe Massimo Franco, Andreotti. La vita di un uomo politico, la storia di un'epoca (Milano 2010); Alexan
Soziologische Erkenntnis und Geschichte, 1972
Historical Social Research, Supplement, 2016
In the effort to determine whether and to what extent the Austrian National Socialist Party was indigenous to Austria or primarily a German import, a quantitative analysis of party membership shows that the NSDAP in Austria was less attached to a specific social group than any other contemporary party. In a sense it was a "very modern political phenomenon," a conglomeration of nearly all classes, with those middle classes overrepresented, which had a certain antiliberal tradition and felt extremely disadvantaged. Once it became a mass movement, it was an "asymmetrical populist party" that adapted its character according to the exigencies of time and place, except that it rarely appealed to the workers of the left.
Zurück in die Zukunft? Die Niederlande und der Synodale Weg, in: Theologie der Gegenwart 66 , 2023
Die Niederlande und der Synodale Weg Wie reagieren niederländische Katholiken auf den Synodalen Weg in Deutschland? Die prekäre Situation ihrer Kirche und die enttäuschten Erwartungen an Synodalität beim Pastoralen Konzil im eigenen Land in den 1960er/1970er Jahren prägen die Meinungen: Es gibt kritischen Widerspruch und skeptischen Beifall.
Regulierte Selbstregulierung in der westlichen Welt des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts, 2014
Regulierte Selbstregulierung als Potemkinsches Dorf I Einleitung »Wir wollen den christlich-deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage.« Das verkündete am 11. September 1933 aus Anlass des Katholikentags in Wien Engelbert Dollfuß, 1 seit Mai 1932 Bundeskanzler einer Regierungskoalition aus Christlichsozialen, dem bäuerlich dominierten Landbund und dem Heimatblock (dem seit 1930 als Partei kandidierenden politischen Arm der bürgerlichen paramilitärischen Verbände, also der Heimwehr 2). Vorangegangen waren dieser Ankündigung Mitte März 1933 die Ausschaltung des Nationalrats (also de facto des österreichischen Parlaments), Ende März 1933 die Auflösung des Republikanischen Schutzbundes (des paramilitärischen Verbandes der Sozialdemokratie), im Mai 1933 das Verbot der KPÖ und die Lahmlegung des Verfassungsgerichtshofs, im Juni 1933 das Verbot der NSDAP sowie eine Fülle von weiteren verfassungswidrigen Regierungsverordnungen grundrechtseinschränkenden und polizeistaatlichen Charakters. An die Stelle der parlamentarischen Demokratie, wie sie mit der Bundesverfassung 1920 etabliert worden war, sollte der »autoritäre Ständestaat« treten. Ein besonderer Stellenwert sollte dabei anstelle der parlamentarischen Demokratie nun der berufsständischen Selbstverwaltung zukommen. Wie Dollfuß bereits in einer Rede im April 1933 mit Zielrichtung gegen den gerade ausgeschalteten Nationalrat betonte, könne es »auf die Dauer keine Selbstverwaltung in einem Volke geben, wenn praktisch nichts geschehen darf, was diejenigen, die keine Verantwortung tragen, nicht gutheißen. Das darf nicht
Der kroatische Episkopat bezog die Gläubigen in die Enquete zur Vorbereitung der Synode nicht ein. Da die Bischöfe auch der Öffentlichkeit gegenüber Informationen verweigerten und sich nicht einmal die Universitätstheologen mit ihr befassten, fand die Enquete in der Öffentlichkeit kaum Interesse. So konnte nur das Medienecho alternativer, kirchenkritischer Webportale geschildert werden. Deren Kritiken am amtskirchlichen Informationsboykott überwiegen die Berichterstattung zur Synode selbst. Sie bieten gleichzeitig einen Einblick in die religiöse Lage in Kroatien und lassen erkennen, dass die Kirche die noch im kommunistischen System geschaffenen Grundlagen für die Pastoral an Kirchenfernen nach der "Wende" in der religiös aufgeschlossenen postsozialistischen Gesellschaft nicht genutzt und keine systematische Betreuung problematischer Ehen und Familien entwickelt hat. Wegen der mangelnden Eigenständigkeit der kroatischen Bischöfe ist aus Kroatien kein konstruktiver Beitrag zur Synode zu erwarten. Zu hoffen ist hingegen, dass die Synode den kroatischen Episkopat zu mehr Eigenverantwortung ermuntert und dass bei den anstehenden Bischofsernennungen diesem Erfordernis entsprochen werde.
Vom Majestätsverbrechen zum Terrorismus, 2012
Politische Radikalisierungen ziehen håufig nicht nur Verschårfungen der strafrechtlichen Sanktionen fçr politische Gewaltakte zwecks Aufrechterhaltung der »inneren Sicherheit« nach sich, sondern fçhren vielfach darçber hinaus oftmals zur Konstruktion neuer Kategorien von politischen Verbre-cherInnen. Unter dem Pråtext der Sicherung aeffentlicher Ruhe und Ordnung werden sodann nicht mehr bloû Personen als politische StraftåterInnen verfolgt, die gegen bereits bestehende kriminalstrafrechtliche Staatsschutzbestimmungen verstoûen haben, sondern nun auch solche, die im Wege einer Anlassgesetzgebung per se als StaatsfeindInnen definiert werden. Verbunden damit sind zumeist Grundrechtssupendierungen oder sonstige Beschrånkungen von Freiheitsrechten, die politische Indienstnahme der Polizei und der Ausbau ihrer Befugnisse, strukturelle und personelle Eingriffe in den Justizapparat sowie Maûnahmen zwecks ideologischer Homogenisierung der BeamtInnenschaft. So reagierte etwa die Habsburgermonarchie in den 1880-und frçhen 1890er-Jahren auf die vermeintliche Bedrohung durch den Sozialismus mit einer spezifischen Gesetzgebung nach dem Vorbild der deutschen Sozialistengesetzgebung, mit der Suspendierung von Schwurgerichtsbarkeit und Grundrechten, mit Verschårfungen des Strafrechtes sowie einem harten Durchgreifen der Verwaltungs-und insbesondere Polizeibehaerden, 1 was Kritiker als »reinen
Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs, 2011
This article lays the focus on the role of the salzburgian archbishop Rohracher during preparation of the after-Vaticanum II. synod 1968 in Salzburg - the first diocesan synod after the II. Vaticanum in Austria. Also in consideration is the empirical monitoring during the prologue of the diocesan synod like a stage of groundwork.
In June-July 1946, the Soviet high commissioner in Austria, General Kurasov, declared, according to the Potsdam Agreement and Moscow Declarations, all german property in the Soviet-occupied zone of Austria property of the Soviet Union including industrial plants located mostly in Vienna and Lower Austria. The Austrian Government tried to nationalise some industrial plants concerned by publishing a nationalisation law on July 26th 1946. The Soviet high commissioner of course prevented the law from coming into operation. From 1946 to 1955 around 400 companies in eastern Austria were run by Soviet leaders and organised in the so-called USIA. When in September 1950 it came to strikes and demonstrations against the fourth wage-and-price-agreement, some people, especially important Austrian politicians, were in fear of a communist coup. However, recent studies could show that Soviet communist forces never intended a communist revolution in Austria like in Hungary or Cecho-Slovakia, or a separation like in Germany after WW II. In fact, a lot of the workers participating in demonstrations and strikes were socialists or supporters of the VdU-party which was founded in 1949 and mostly elected by ex-members of the NSDAP. The purpose of this thesis is to show what happened in communist-run companies in summer/fall 1950 after the fourth wage-and-price agreement. It is based on the few sources that remained after the Allied forces left Austria in 1955. Only very little documents remained, such as house papers published by workers‘ councils, police files and some Soviet documents that could be published in the last few years. However, the lack of primary sources is a problem that will always remain part of the historical research of the USIA-factories. It could be shown, however, that the Soviet plants and their approximately 50.000 workers played an important role in September-October 1950 since the communist party held majorities in many workers’ councils within the USIA. And the Communist Party of Austria was a major proponent and organiser of what the communists wanted to be a general strike, but in fact happened to be a wildcat strike. The strike can be divided in two stages: The first one lasted from the beginning of the strike on September 26th until the end of the month, when the Austrian Works Council Meeting in Vienne took place. The second one lasted until October 6th when the communists and other strikers had to retire from the streets of Vienna and Lower Austria because they were put under pressure mainly by socialist leader Franz Olah and his men who beat up strikers in the streets.
J.Kovárnik et al (eds) Centenary of Jaroslav Palliardi's Neolithic and Aeneolithic chronology (1914-2014), 2016
For the first time the authors present the Austrian find complexes, which are relevant and typical for the different phases of the Linear Pottery culture in Austria. the description of the phases follows on the whole the Moravian chronology by R.Tichy and Z.Cizmár, but considers also the special development in Austria differing a lot of them in Moravia. In the latest Phase of the LPC in Austria the differences became in evidence the most. - First the authors describe the typical elements of each phase, than they present the relevant complexes and give all references of the original publications.
Journal for General Philosophy of Science, 1993
... Von den fibrigen Mitarbeitern des Institutes ffir Philosophie bleiben Dorn, Simons und Stranzinger zu erw~ihnen, die wissenschaftstheoretisch rele-vante Beitr~ige erbracht haben. Dr. Georg Dorn ist seit 1979 Assistent am Institut ffir Philosophie. ...
2015
Als 1852 das Reichsforstgesetz fur Osterreich-Ungarn verabschiedet wurde, kam es zur lange notwendigen Vereinheitlichung aller lokalen und kommunalen Forstordnungen im Reich. Dass der Zeitpunkt dieses wichtigen Schrittes in der Forstpolitik nicht zufallig war, zeigen uns die forstwirtschaftlichen Umstande, die das 19. Jahrhundert in der Monarchie pragten: Der kontinuierliche Ubergang der Brennholz- zur Nutzholzwirtschaft geht mit einem eklatanten Anstieg der Kohlenutzung im Reich sowie dem massiven Ausbau des Schienenverkehrsnetzes einher. Die Forstwirtschaft, einer der okonomisch relevantesten Wirtschaftszweige der Habsburgermonarchie, fand sich jedoch nicht nur mit diesem Paradigmenwechsel konfrontiert, sondern musste sich auch den Verordnungen des neuen Gesetzes anpassen: Im Kapitel 3 der Arbeit mochte ich daher darauf eingehen, welches Auswirkungen das Reichsforstgesetz auf die Masnahmen zur Walderhaltung hatte. Ferner mochte ich im Kapitel 4 eruieren, wie sich das Spannungsfeld...
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