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1985, Das sogenannte Rechtsgefühl
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1 Die Anstaltsinsassen wurden in Tab. 10-12 nicht einbezogen. um Verzerrungen durch zu hohe Anteile von Delinquenten in einigen Kategorien (insb. "kein Hauptschulabschluß" in Tab. 10 und "untere Unterschicht" in Tab. 12) zu vermeiden. 2 a = kein Hauptschulabschluß, n = 42. 3 b = Hauptschulabschluß, n = 161. 4 c = mittlere Reife und höherer Abschluß, n = 156.
2020
Einleitung 9 bblackboxx (bbxx) ... mit 2 b und 2 x 21 Kunst, Nichtkunst ist Wurst 28 Kollektivbewusstseine 36 Heinrich Gartentor Einer von uns 55 Jenseits vom Kunstbulletin & Co. 69 Das Label 75 Atelier für Sonderaufgaben Politisch per Auftrag? 91 Opposition zweiter Ordnung 101 Verstrickungen 108 Navid Tschopp Das Politische und das Poetische 129 Die Autonomie 142 In Situ(ation) 150 !Mediengruppe Bitnik Stadt, Bild, Netz 161 Innerhalb und ausserhalb des Museums 171 Das Publikum ist viele 182
Wozu Gefühle? Philosophische Reflexionen für Achim Stephan, 2023
Wenn sich jemand über einen Erfolg nicht ausreichend freut, bei einem kleinen Missgeschick rasend wütend wird, auf sich selbst neidisch ist oder ob des Tods einer nahestehenden Person keine Trauer empfindet, beurteilen wir diese Emotionen oder deren Ausbleiben als unangemessen. Hierfür hat sich in der Emotionsphilosophie das Kriterium der fittingness durchgesetzt: Emotionen als ›passend‹ zu bewerten, bedeutet diesem Kriterium folgend zu evaluieren, ob das Objekt, auf das sich eine Emotion richtet, diese Reaktion ›verdient‹. Stimmt der Gehalt der Emotion mit den Eigenschaften des Objekts, auf das sie sich richtet, überein? In diesem beitrag diskutiere ich, inwiefern uns die Frage nach dem, ›was tatsächlich ist‹, als Referenz zur normativen Bewertung von Emotionen im Kontext sozialer und politischer Kontroversen weiterhilft. Den Ausgangspunkt für die vorliegende Untersuchung bildet der ›ernst genommene‹ Situiertheitsansatz (von Maur 2018; 2021a), demzufolge Emotionen in mehrfacher Hinsicht unweigerlich eingebettet sind in einen sozio-kulturell und historisch spezifischen Kontext. In diesem Kontext erwerben Menschen im Verlauf ihrer affektiven Biografie spezifische Emotionsrepertoires, die neben den konkreten situativen Faktoren bestimmen, was eine Person auf welche Weise affektiv erfasst. Dieses affektive Erfassen ist das Erzeugen einer komplexen bedeutsamen Gestalt mit Bezug auf sozial geteilte Praxen und Lebensformen. Aufbauend auf einem solchen sozialkritischen Ansatz affektiven Weltbezugs argumentiere ich, dass Gefühlskritik im Kontext sozialer und politischer Kontroversen Gesellschaftskritik erfordert.
2004
Im vorliegenden Artikel werfe ich einen theoretischen Blick darauf, was es bedeuten kann, „die richtigen Gefühle zu empfinden“. Auf diese Weise versuche ich zu zeigen, dass das Gefühlsleben – weit davon entfernt, in einem natürlichen Zustand ohne Hindernisse zu existieren, die seinen Ausdruck verunmöglichen – immer eng mit moralischen Fragen des Rechts verbunden ist. Diese Einsicht ist zwar nicht neu, ich versuche sie aber auf eine neue Weise anzupacken, indem ich der Frage nach der Beziehung zwischen Rechten, im allgemeinen Sinne, und Emotionen direkt nachgehe. Diese Herangehensweise erfordert es, sich näher mit der Differenz zwischen moralischem Recht und gesetzlichem Recht sowie der Dynamik, die zwischen ihnen besteht, zu beschäftigen. Auf diesem Wege komme ich notwendigerweise in Gebiete, die für Psychologen größtenteils fremd sind. Ich hoffe aufzuzeigen, dass ein Umweg über Probleme, die gewöhnlich für Moralphilosophie, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften und historisch...
Rechtsgeschichte - Legal History, 2008
Mitteilungen des «Sprachkreis Deutsch», 2019
The German spelling reform of 1996 was partly and half-heartedly undone in 2006. Since then the situation has been very confusing, but neither the authorities nor the former reformers admit. An analysis of the status quo.
Paragrana, 2011
Akademie Verlag Reyes Mate Gerechtigkeit als Antwort auf das Gefühl von Unrecht Moderne Gerechtigkeitstheorien stellen sich in ihrem Ursprung als Antwort auf die bestehenden Ungleichheiten dar. Auffällig ist dabei, dass dieser erste Impuls sich auflöst, sobald die Philosophen mit der Erarbeitung von Theorien beginnen. Es scheint, als ob die ungerechte Wirklichkeit nur der Motivation dient, aber jeglichen relevanten Inhalts für die theoretische Reflexion entbehrt. Ist eine Vorstellung von Gerechtigkeit möglich, die in ihrer theoretischen Elaborierung dem Initialmoment des empfundenen Unrechts treu bleibt und das Gefühl der Empörung nicht aus den Augen verliert? Sie ist möglich, sofern wir zwischen Ungleichheit und Ungerechtigkeit zu unterscheiden wissen, sofern wir die anamnetische Vernunft anrufen und die Theorie der Gerechtigkeit als eine Abhandlung der Ungerechtigkeit verstehen.
Was ist gerecht? Wer diese Frage stellt, ahnt schon, dass die Antwort darauf nicht leichtfallen wird. Denn Menschen beantworten diese Frage zu unterschiedlichen Zeiten, in unterschiedlichen Kontexten, in unterschiedlichen Gefühlslagen, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Sachverhalte, eben höchst unterschiedlich. Warum das so ist, und unter welchen Bedingungen Menschen G-rechtigkeitsbewertungen vornehmen, ist eine wichtige Frage für die empirische Rechtsforschung. Hierzu möchte der vorliegende Band mit einer spezifischen Perspektive beitragen: mit dem Blick auf Gerechtigkeitsgefühle. Wir gehen davon aus, dass Affekte und Emotionen für die Gerechtigkeitsbewertungen von Menschen eine wichtige Rolle spielen. Gerechtigkeitsbewertungen sehen wir in der Nähe des Problems der Legitimität, also der Frage, wann und unter welchen Umständen Menschen rechtliche oder quasi-rechtliche Ordnungen als legitim, d.h. als gerechtfertigt und unterstützenswert wahrnehmen. Gerechtigkeitsgefühle verstehen wir daher als die affektiven und emotionalen Bewertungen der Legitimität normativer Ordnungen. Dieser Band versammelt zwei einordnende und sieben ethnographische Beiträge, die Gerechtigkeitsgefühle, ihre Ursachen und Wirkungen, in verschiedenen kulturellen und rechtlichen Kontexten beschreiben und analysieren. In die-sem einleitenden Beitrag gehen wir zunächst auf die Forschungstraditionen zu Affekten, Emotionen und Recht ein, die dieser Band aufgreift und zusammen-führt. Anschließend stellen wir unseren Arbeitsbegriff von Gerechtigkeitsgefühlen vor, auf den die anschließenden Beiträge in ihren Fallstudien Bezug nehmen. Schließlich geben wir einen einführenden Überblick über die versammelten ethnographischen Studien.
Psychol Rundsch, 2009
Zusammenfassung. Menschen unterscheiden sich in ihrer Sensibilität für Ungerechtigkeit. Diese Unterschiede sind stabil und lassen sich über einzelne Fälle von Ungerechtigkeit hinweg generalisieren. Ungerechtigkeitssensibilität gliedert sich in vier Facetten: Opfersensibilität, Beobachtersensibilität, Nutznießersensibilität und Tätersensibilität. Diese Facetten korrelieren systematisch untereinander. Wir stellen Untersuchungen vor, die Zusammenhänge der Facetten mit egoistischen und prosozialen Dispositionen und mit egoistischem und prosozialem Verhalten in experimentellen Spielen sowie mit Zivilcourage aufzeigen. In diesen Untersuchungen lassen sich die Facetten klar differenzieren. Während Beobachter-, Nutznießer-und Tätersensibilität in einem genuinen Bedürfnis nach Gerechtigkeit zu wurzeln scheinen, beinhaltet Opfersensibilität auch eine selbstbezogene Sorge, ausgebeutet zu werden. Vermittelnde Emotionen differenzieren weiterhin zwischen Beobachter-und Nutznießersensibilität: Beobachtersensibilität führt zu verstärkter Empörung, Nutznießersensibilität zu Schuldgefühlen als Reaktion auf Ungerechtigkeit. Erste Befunde lassen vermuten, dass der Einfluss von Ungerechtigkeitssensibilität auf Verhalten durch Prozesse der Informationsverarbeitung vermittelt wird. Zu diesen Prozessen gehören die automatische Aufmerksamkeitslenkung, die Interpretation mehrdeutiger Information und die Erinnerung an relevante Information. Als Ursache für die gefundenen Zusammenhänge zwischen Ungerechtigkeitssensibilität und Informationsverarbeitung wird die bei ungerechtigkeitssensiblen Personen erhöhte Aktivierbarkeit und Elaboriertheit von Gerechtigkeitskonzepten angenommen.
Acta diurna. Beiträge des IX. Jahrestreffens Junger Romanistinnen und Romanisten, B. Forschner, C. Willems (eds.), Wiesbaden , 2017
An dieser Stelle möchte ich mich bei den Diskutanten des Vortrags, namentlich Tanja Wurm, Anna Seelentag, Nadine Grotkamp und bei Benedikt Forschner für die Hinweise bei der Tagung der Jungen Romanisten in Erlangen bedanken. Weiters möchte ich mich auch bei dem für mich zuständigen peer für die guten Verbesserungsvorschläge bedanken.
Zäsuren nach 1945
Recht ist materiell nicht vorfindlich, weil es lediglich aus einer Summe normativer Vorstellungen besteht. Die Geschichte des Rechts ist daher als Phänomenologie jener Vorstellungen zu schreiben. Hierfür können die Bilder rekonstruiert werden, welche sich Juristen und andere von den tragenden Prinzipien oder den einzelnen Fugen dieses Ordnungs-und Regelsystems gemacht haben (Geschichte der Rechtstheorie, der Rechtsdogmatik). Nur um den Preis der Enthistorisierung könnte eine solche Ikonographie von der Geschichte der Einrichtungen und Konzepte absehen, mit denen die normativen Entscheidungen der Gemeinschaft durchgesetzt werden sollen (Geschichte der Gerichtsverfassung, der Gesetzgebung, der Rechtsprechung). Zäsuren in den Regelungsvorstellungen und Umorientierungen in der Durchsetzungslogik lassen sich nicht aufeinander abstimmen, da spezifische Bildungsund Entwicklungsmotive beteiligt sind. Durch die Festsetzung historischer Dezennien werden im folgenden entsprechende. Überlappungen und Distanzen kaschiert. Der farblose Ausdruck "Rechtsdenken" soll nicht kognitive Leistungen oder mentale Operationen bezeichnen, sondern die fundamentale Verbundenheit aller auf "Recht" bezogenen Vorstellungen andeuten. 1945-1948: Irrtümer und Illusionen Wie die meisten Deutschen blickten 1945 auch die Juristen auf die Trümmer ihrer Welt. Was sie sahen, war entmutigend. Der Gesetzgeber zeigte sich als ein auf der Anklagebank sitzender Verbrecher. Die vorhandenen Gesetze waren mit Normen aus staatlich verordneter Willkür durchmengt. Die Rechtsprechung schien gedemütigt, beschmutzt und blutbefleckt. Die Rechtskunde war eben noch eine korrupte Legitimationswissenschaft gewesen. Überall begegnete man Schreibtischtätern und Opportunisten; Makellose waren, wie immer, vorhanden, aber sie waren verstreut, betäubt, erschöpft und allseitig beargwöhnt. In dieser Lage stellten sich den in Praxis und Theorie arbeitenden Juristen zwei Fragen: Warum war dies geschehen? Was war jetzt zu tun? Auf die erste Frage gab Gustav Radbruch eine ebenso falsche wie verhängnisvolle Antwort. Sie lautete: "Der Positivismus, den wir schlagwortmäßig zusammenfassen können in die Formel ,Gesetz ist Gesetz' hat die deutsche Rechtswissenschaft und Rechtspflege wehrlos gemacht gegen noch so große Grausamkeit und Willkür,
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„Sphären der Verletzlichkeit. Recht und Emotion“, zus. m. Hilge Landweer, in: Hilge Landweer, Fabian Bernhardt (Hg.): Recht und Emotion II. Sphären der Verletzlichkeit, Freiburg/München 2017, S. 13-43.
Ästhetik des Zufalls. Ordnungen des Unvorhersehbaren in Literatur und Theorie, Beiheft zu Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte., 2015
Recht und Emotion II. Sphären der Verletzlichkeit, zus. m. Hilge Landweer, Freiburg/München 2017.
Zeitschrift für philosophische Forschung, 2006
Eva Schürmann, Levno von Plato (Hg.): Rechtsästhetik in rechtsphilosophischer Absicht, Nomos Verlag Baden-Baden, S. 63 – 84., 2020