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2010, Politische Vierteljahresschrift
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Der vorliegende Beitrag dokumentiert eine Kontroverse, die auf dem Kieler DVPW-Kongress im September 2009 im rahmen einer Podiumsdiskussion ausgetragen wurde. mit seinem Lissabon-urteil vom Juni 2009 fällte das deutsche Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur deutschen Beteiligung an der europäischen Integration. Das Gericht erklärte das deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag für verfassungswidrig, weil es die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat als unzureichend ansah. Zudem kündigte das Gericht eine verstärkte verfassungsrechtliche Prüfung der deutschen Anwendbarkeit europäischer rechtsakte an (ultra-vires-Kontrolle und Identitätskontrolle). Stephan Leibfried, marcus Höreth, martin Höpner, Fritz W. Scharpf und michael Zürn diskutieren das urteil im Hinblick auf seine Implikationen für den künftigen Integrationsprozess, für die Handlungsfähigkeit der nationalen und supranationalen organe, für die Demokratiequalität im europäischen mehrebenensystem sowie für politökonomische Problemstellungen.
Rezension zu Samuel Salzborn/Rüdiger Voigt (Hg.), Souveränität. Theoretische und ideengeschichtliche Reflexionen, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2010
Das Begriffspaar Souveränität und Entscheidung steht in einem Verhältnis des wechselseitigen Verweises: Wer in einem politischen Sinne souverän ist, trifft Entscheidungen mit kollektiver Verbindlichkeit für die Personen des jeweiligen Geltungskreises einer Entscheidung. Souverän ist derjenige bzw. sind diejenigen, von dem bzw. von denen die höchste Autorität, das heißt die Staatsgewalt innerhalb eines Herrschaftsgebiets ausgeht; in einer Demokratie ist das Volk souverän. Wer entscheidet, muss souverän über Zweck-Mittel-Relationen befinden und eigenständig urteilen können. Der Begriff der Entscheidung "bezeichnet die Möglichkeit und die Notwendigkeit, eine Auswahl zwischen […] unterschiedlichen nicht gleichzeitig zu verwirklichenden Alternativen zu treffen" (Schubert/Klein 2006: 88). Niklas Luhmann begreift darüber hinaus politische Entscheidungen als Kommunikationsakte, die keiner ahistorischen, transzendentalen Logik folgen, sondern aus einer Wahl aus alternativen Handlungsmöglichkeiten in einem ergebnis-und prozessoffenen Verfahren hervorgehen. Aufgrund ihrer performativen Dimension sind politische Verfahren ergebnisoffen, sodass am Ende auch eine andere Entscheidung hätte getroffen werden können -das jeweilige Verfahrensergebnis ist also nicht zwingend notwendig, aber auch nicht unmöglich: Es ist kontingent. Diese heuristischen Annäherungen deuten bereits auf einen potenziellen Konflikt zwischen Kontingenz als Signatur von Entscheidungen in der modernen Demokratie und dem politischen Anspruch auf Verbindlichkeit, Autorität hin. Das Bewusstsein, dass politische Entscheidungen kontingent sind, hat zur Konsequenz, dass Entscheidungen unter einem besonderen Rechtfertigungsdruck stehen, schließlich hätte auch anders entschiedenoder gar nicht entschieden, was aber ebenfalls eine Entscheidung wärewerden können. Diese Beobachtung führt zum Problem der politischen Legitimation (→ Legitimität/Legalität): Wer die Autorität einer Reicher_Book 1.indb 112 10/30/2013 5:27:49 PM
Phase 2~43-Sommer 2012 Reich in der Mitte-Chinas kommunistischer Weg in den Kapitalismus , 2012
Der israelbezogene Antisemitismus speist sich zumindest in der politischen Mitte kaum noch aus der Abwehr von Schuld. Er ist vielmehr eine Projektion bestimmter Aspekte von Staatlichkeit auf den jüdischen Staat. Dies war zuletzt zu sehen an der Debatte um Günter Grass. An diesem Beispiel wird mit Hilfe der staatskritischen Arbeiten von Eugen Paschukanis für eine staatskritische Erweiterung der Antisemitismuskritik Moishe Postones plädiert.
Volk, Christian/ Kuntz, Friederike: Der Begriff der Souveränität in der transnationalen Konstellation, 2014
Der Beitrag nimmt eine Systematisierung der Diskurse um die Auswirkungen des Internets auf staatliche Souveränität vor. Drei Diskurse werden dabei identifiziert: Im ersten wird das Netz als alternative Ordnungsform gerahmt, im zweiten als ein das Territorialiätsprinzip und die Rechtsordnung aufhebender Cyberspace, im dritten als ein Staatlichkeit benötigender Gefahrenraum. In der Untersuchung der drei Diskurse wird die Ausdifferenzierung der anfangs oft souveränitätsskeptischen Hypothesen nachvollzogen und aufgezeigt, wie unser Verständnis von Internet und Souveränität durch Bilder und Analogien bestimmt wird. Die Debatte um Souveränität und das Internet erweist sich dabei als paradigmatisch für viele andere Diskussionen um Souveränität und den Wandel von Staatlichkeit.
2013
Souveranitat ist ein Zentralbegriff der heutigen Volkerrechtsordnung. 1 Er ist Ausdruck des mit dem Frieden von Munster und Osnabruck 1648 entstandenen "westfalischen Systems", welches auf dem gleichberechtigten Nebeneinander unabhangiger, territorial bezogener Herrschaftseinheiten beruht: Volkerrecht ist seither Koordinationsrecht In der Charta der Vereinten Nationen findet dieser Befund seinen Ausdruck in der Formulierung von der "souveranen Gleichheit" aller Staaten (Art. 2 Ziff. 1 SVN).
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Der Entfremdungsbegriff ist als sozialwissenschaftliche Zeitdiagnose wieder zunehmend nach-gefragt. Dabei werden allerdings sehr unterschiedliche Phänomene wie die Zunahme psycho-somatischer Erkrankungen, die ‚Entfremdung' von Bevölkerung und Eliten oder der Struktur-wandel der Arbeitswelt adressiert. Der Artikel diskutiert vier aktuelle Beiträge zum Thema: Die beiden Einführungswerke von Christoph Henning sowie Peter V. Zima, ein Essay von Hartmut Rosa und eine Essaysammlung von Sean Sayers. Die Heterogenität dieser Werke zeigt die Schwierigkeit der analytisch scharfen Bestimmung der Entfremdungsdiagnose auf. Die geteilte Bedeutung des Begriffs betrifft grundlegende Fragen: Inwieweit stehen Menschen authentisch hinter dem was sie tun? Sind sie in der Lage ihre Freiheit produktiv selbst zu begrenzen und ihre allgemeinen menschlichen Potentiale durch sinnstiftende Tätigkeiten zu entwickeln? Der Beitrag zeigt, dass Entfremdung wesentlich der Entwicklung von Autonomie und Souveränität gegenübersteht.
Digitale Technologien sind eben genau dieses, sind Technologien, sind Produktionsmittel, die uns zur Verfügung gestellt werden, oder anders herum: die wir uns zur Verfügung holen können – oder eben nicht. Ergo, kann das Individuum formulieren: „Souverän bin ich, souverän handle ich, bevor ich digital bin oder handle. Über meine Souveränität entscheide ich, bevor ich mich auf das „Digitale“ einlasse, bevor ich digital „werde“, bevor ich mich auf die Welt des Netzes einlasse, sie für mich fruchtbar mache und annehme.“ Darin mag der eigentliche Punkt der Argumentation verborgen liegen, ein sehr menschlicher, ein sehr nachvollziehbarer. Ohne dieses Thema mit dem Individuum zu verschränken, es rückhaltlos auf den Einzelnen zu beziehen, wird ein zielgerichteter Umgang mit dem Konstrukt nicht möglich sein.
2017
Medienpädagogik wird häufig auf Vorstellungen einer souveränen oder emanzipierten Person bezogen, die sich insbesondere gegenüber bestehenden Macht- und Herrschaftsstrukturen behaupten und diesekritisch reflektieren kann. Dabei steht die Machtausübung mittels Medien – nicht zuletzt mittels Massenmedien – oft im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, welche Rolle Medien im Kontext von Macht, Souveränität und Herrschaft spielen. Deshalb hat sich die Redaktion der MEDIENIMPULSE entschieden, diesem Problemkreis eine eigene Schwerpunktausgabe zu widmen.
The notion of sovereignty was invested with the claim to end the natural state of war, to make social life accessible to political decisions, to liberate man from heteronomy, to protect us from danger and despotism. My book aims to show that none of these goals can be achieved by means of sovereignty and that, on the contrary, sovereignty condemns us to endlessly perpetuate the circle of counter-legal and legal violence. I therefore suggest that in order to become sensible to the violence imbedded in our political routines, philosophy must question the current forms of political community – the ways in which it organizes and executes its decisions, in which it creates and interprets its laws – much more radically than before: that it must become a critical theory of sovereignty. The program of which is the elimination of coercion from the law. The book is divided into three parts. The first part is a historical reconstruction of the concept of sovereignty in Bodin, Hobbes, Rousseau, and Kant. In following the development of this concept from absolutism to liberal democracy, I apply Adorno and Horkheimer’s notion of a “dialectic of Enlightenment” to the political sphere. I attempt to demonstrate that whenever humanity deemed itself progressing from chaos and despotism, it at the same time underhand prolonged exactly the violent forms of interaction it wanted to rid itself from. The second part assembles critical theories of sovereignty. I use Walter Benjamin’s distinction between ‘law-positing’ and ‘law-preserving’ violence as a terminological source, but add several other dimensions of violence in order to draw a more complete picture. Sovereignty is law-positing in that it creates an independent sphere that tends to present itself to the members of the political community as alien and abstract (Marx and Arendt); it is law-preserving in that it relies on the permanent actualization of police force and disciplinary institutions (Benjamin and Foucault); it is law-withholding in that is founded on exclusion both of life forms within and outside of its territory (Agamben); it is law-interpreting in that the irreducible contingency of legal adjudication necessarily maintains a decisionistic and thus unjustifiable moment (Cover and Derrida); and finally it is law-splitting in that the universal grammar of the law suppresses women’s specific everyday life experiences (feminist critiques of sovereignty). Furthermore, I discuss the problem of law-replacing violence: How can we liberate ourselves from the historically constituted sovereignty without becoming sovereigns ourselves and thus relapsing into the old forms of domination? The third part proposes the idea of non-coercive law as a consequence of a critical theory of sovereignty. I try to make this concept more conceivable by reminding us of Hermann Cohen’s neo-Kantian criticism of coercion as unreasonable and wrongful to autonomy, and of Franz Rosenzweig’s Jewish criticism of the state. Finally, I propose to reformulate these accounts in a secular way by replacing the social integration of shared faith by the illocutionary binding energies resulting from the mutual experience of deliberation and shared participation in a radically democratic decision making process.
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FEMINA POLITICA - Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, 2019
Konturen der neuen Welt(un)ordnung, 2003
Politik in der digitalen Gesellschaft, 2019
Ästhetik, Produktion, Institution, 2000
Zeitschrift für Religionswissenschaft, 1993
Angewandte Ethik in der pluralistischen Gesellschaft, 1999
Jakob Tanner, Freiheit und Zwang im Rechtsstaat, in: Sich der Vergangenheit stellen. Zum Gedenkanlass für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Hg. Kanton St. Gallen, Departement des Innern, 2020, S. 32-45.
Femina Politica. Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, 2019
Berliner Journal für Soziologie, 2005