Papers by Markus Zimmermann
elegenheit, Fragen der biomedizinischen Ethik auf den Grund zu gehen und ohne alltäglichen Zeitdr... more elegenheit, Fragen der biomedizinischen Ethik auf den Grund zu gehen und ohne alltäglichen Zeitdruck miteinander zu diskutieren, bestehen selten. Zweimal im Jahr verschafft sich die SGBE-Arbeitsgruppe Grundlagen der biomedizinischen Ethik diese Möglichkeit. Die 15 Mitglieder umfassende Gruppe aus Pflegerinnen, Ärzten, Ethikern und Fachleuten aus Biologie, Journalistik und Spitalseelsorge traf sich im Januar diesen Jahres zum neunten Mal, um über Themen vornehmlich aus dem Bereich der klinischen Ethik zu diskutieren. Ausgewählt hatten wir die dem Bereich der Medical Humanities zuzurechnende Thematik Krankheit und Kultur -erörtert am Beispiel von Körperbildern. Ilario Rossi, Anthropologe an der Policlinique Médicale Universitaire de Lausanne, hat uns ins Thema eingeführt und die Diskussion sachkundig begleitet.
elegenheit, Fragen der biomedizinischen Ethik auf den Grund zu gehen und ohne alltäglichen Zeitdr... more elegenheit, Fragen der biomedizinischen Ethik auf den Grund zu gehen und ohne alltäglichen Zeitdruck miteinander zu diskutieren, bestehen selten. Zweimal im Jahr verschafft sich die SGBE-Arbeitsgruppe Grundlagen der biomedizinischen Ethik diese Möglichkeit. Die 15 Mitglieder umfassende Gruppe aus Pflegerinnen, Ärzten, Ethikern und Fachleuten aus Biologie, Journalistik und Spitalseelsorge traf sich im Januar diesen Jahres zum neunten Mal, um über Themen vornehmlich aus dem Bereich der klinischen Ethik zu diskutieren. Ausgewählt hatten wir die dem Bereich der Medical Humanities zuzurechnende Thematik Krankheit und Kultur -erörtert am Beispiel von Körperbildern. Ilario Rossi, Anthropologe an der Policlinique Médicale Universitaire de Lausanne, hat uns ins Thema eingeführt und die Diskussion sachkundig begleitet.

Der Suizid als Ausweg aus schwierigen Lebenssituationen ist zu Recht umstritten. Einer schwierige... more Der Suizid als Ausweg aus schwierigen Lebenssituationen ist zu Recht umstritten. Einer schwierigen Situation auszuweichen, indem ich dem Leben mit eigener Hand ein Ende setze, lässt sich als menschlicher Ausweg höchstens im Sinne einer ultima ratio in besonders schlimmen Situationen nachvollziehen. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage nach einer Alternative zu einer gesellschaftlichen Etablierung bzw. Normalisierung der Beihilfe zum Suizid. Gewöhnlich wird in diesem Zusammenhang die Institutionalisierung der Palliative Care vorgeschlagen. Ist das tatsächlich eine Alternative? Vieles deutet darauf hin, dass die Etablierung der Beihilfe zum Suizid und der Palliative Care einander nicht ausschliessen, sondern gegenseitig befördern. Staaten wie Oregon oder die Niederlande, in welchen die Beihilfe etabliert ist, bemühen sich auch um ein breites Angebot im Bereich der Palliative Care in der letzten Lebensphase. Beide Bewegungen reagieren -wenn auch mit grundlegend verschiedenen Strategien -auf dieselben Probleme, nämlich Abhängigkeit, Autonomieverlust und Leiden am Lebensende. Beide berufen sich dabei auf ähnliche Grundwerte, namentlich Autonomie, Selbstbestimmung, Lebensqualität und Schmerzfreiheit. Es werden gleichsam zwei alternative Wege angeboten, mit der letzten Lebensphase umzugehen. Beobachten lässt sich gegenwärtig die Entstehung einer neuen biographischen Phase, eine «Entdeckung des Sterbens» (Ursula Streckeisen). Dieser «neue» Lebensabschnitt ist geprägt von Abhängigkeit, Autonomieverlust, Pflegebedürftigkeit, Depressivität, Schmerzen und Leiden und wird entsprechend negativ bewertet. Wir unternehmen zwar alles, um diese Phase möglichst weit hinauszuschieben, doch ganz verhindern lässt sie sich nicht, wie die zunehmende Konfrontation mit demenziellen Störungen bewusst hält. Es entstehen Institutionen und Berufe, die sich speziell um Menschen in dieser Phase kümmern. Sterbeexpertinnen und -experten bieten ihre Dienste an, das Sterben wird institutionalisiert, organisiert, biographisch exkludiert. Dem bzw. der Einzelnen bleibt dann die Wahl zwischen dem Abwarten des Todes oder dem Abkürzen der letzten Lebensphase. Entsprechend häufig wird die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nicht in der, sondern vor dem Einsetzen dieser Sterbephase durchgeführt, z.B. anlässlich einer Einweisung ins Pflegeheim. Wollen wir diesen Tendenzen entgegenwirken, sollten wir beim Phänomen der Exklusion ansetzen. Das Ziel müsste sein, das Sterben gleichsam in die Normalbiographie zu reintegrieren. Das dürfte in erster Linie über die Wiedereingliederung der negativ bewerteten Eigenschaften möglich sein: Abhängigkeit, Autonomieverlust, Depressivität, Pflegebedürftigkeit, Schmerzen und Leiden wären als grundlegende menschliche Züge anzuerkennen und nicht in eine letzte Lebensphase zu verdrängen. Es ist normal, abhängig von anderen zu sein, Schmerzen und Leid gehören zum Menschsein dazu, selbst Autonomieverlust wäre nicht gleichzusetzen mit dem Verlust der Identität und dem Entzug von Anerkennung. Wir bräuchten keine Sterbeexpertinnen und -experten mehr, allerdings nach wie vor gute und professionell ausgebildete Ärztinnen, Pflegende und Therapeuten, die auch bereit sind, im Leiden und bis ans Lebensende dabei zu bleiben. Diese Idee ist auch ein zentrales Anliegen der Palliative Care. Neben dem kurativen Aufbäumen gegen eine Krankheit wird die Ermöglichung eines Lebens mit ihr gesucht. Für die helfenden Berufe ist damit die Integration eines grundlegenden Widerspruchs ins eigene Selbstverständnis verbunden: Alles zu tun, um professionell zu helfen, zu lindern, zu heilen, und gleichzeitig anzuerkennen, dass Einschränkungen der Lebensqualität und Autonomie, die Abhängigkeit von anderen Menschen und das sich bestimmen lassen, selbst Schmerzen und Leiden, zu uns Menschen wesentlich dazugehören. Schaffen wir sie vollständig ab, schaffen wir den Menschen ab.
Lassen wir Kinder wirklich Kinder sein, überfordern wir sie nicht einseitig für beste Leistung.
A Bild: KAB Wohlen jubilierte Seit A Das Monatsmagazin treffpunkt ist das Verbandsorgan der Katho... more A Bild: KAB Wohlen jubilierte Seit A Das Monatsmagazin treffpunkt ist das Verbandsorgan der Katholischen Arbeitnehmerinnen-und Arbeitnehmer-Bewegung der Schweiz KAB: Ausstellungsstr. 21, Postfach 1663, 8031 Zürich, Tel. 044 271 00 30 (Dienstag, Donnerstag, 9.30 -16.30 Uhr), Fax 044 272 30 90, [email protected], www.kab-schweiz.ch Redaktion: Theo Bühlmann (TBü.), Fuchsacker 3, 6233 Büron, Tel. 041 933 13 23, [email protected] Regelmässige Mitarbeit: Thomas Wallimann-Sasaki (TW.), Sozialinstitut KAB, Tel. 044 271 00 32 [email protected], www.sozialinstitut-kab.ch Jahresabonnement: Schweiz Fr. 38.-, Ausland Fr. 50.-Gratis-Probeabo für 3 Monate: [email protected] Inserate: [email protected] -Insertionspreise: Ganze Seite Fr. 1300.-; halbe Seite Fr. 670.-; Viertelseite 365.-: Achtelseite 205.-. Wiederholungsrabatt.

Die Betreuung sterbender Patienten stellt Ärzte und andere Mitglieder des Betreuungsteams nicht s... more Die Betreuung sterbender Patienten stellt Ärzte und andere Mitglieder des Betreuungsteams nicht selten vor grosse Herausforderungen. Hoffnungen, Erwartungen und unterschiedliche Vorstellungen von einem guten Sterben bei Patienten und deren Angehörigen, politische Debatten mit gegensätzlichen rechtlichen und gesellschaftlichen Forderungen, nicht zuletzt die stete Ausweitung medizinisch-technischer Behandlungsmöglichkeiten machen es zur Notwendigkeit, sich mit diesen Herausforderungen insbesondere aus standesethischer Perspektive kontinuierlich auseinanderzusetzen. Die Diskussion und Veröffentlichung der letzten medizinisch-ethischen Richtlinien zur Betreuung Sterbender liegen bereits einige Jahre zurück. Angesichts dieser Situation hat sich die SAMW dazu entschlossen, die «Medizinisch-ethischen Richtlinien für die ärztliche Betreuung sterbender und zerebral schwerst geschädigter Patienten» aus dem Jahre 1995 in zwei getrennten Richtlinien grundlegend zu überarbeiten. Während die Richtlinien zur «Behandlung und Betreuung von zerebral schwerstgeschädigten Langzeitpatienten» demnächst in ihrer endgültigen Fassung publiziert werden [1], legt die SAMW die neuen Richtlinien zur Betreuung von Patienten am Lebensende im folgenden zur Vernehmlassung vor. Die Richtlinien wurden von einer interdisziplinär zusammengesetzten Subkommission in einem eineinhalbjährigen Prozess erarbeitet. Dabei war die Pflege durch zwei, die Ärzteschaft durch sieben Expertinnen bzw. Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen vertreten, daneben die Bereiche Recht, Psychologie, Seelsorge und Ethik durch jeweils eine Fachperson. Die Subkommission traf sich insgesamt zu 12 Sitzungen (darunter eine zweitägige Klausursitzung), konnte im Verlauf dieses Prozesses Experten einbeziehen und eine schriftliche Vorvernehmlassung durchführen, bei welchem Vertreterinnen und Vertreter des SBK, der FMH, Spezialisten der Palliativmedizin, des Rechts und der Allgemeinmedizin Stellung nehmen konnten. Schliesslich wurden die Richtlinien in der Zentralen Ethikkommission, dem Senat und dem Vorstand der SAMW intensiv diskutiert und überarbeitet. Das hauptsächliche Anliegen der Richtlinien besteht darin, Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung von Patienten am Lebensende aufzuzeigen. Dabei besteht im Sinne der palliativen Betreuung das Hauptziel aller Massnahmen in der Linderung von Leiden und der Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität der Patienten sowie der Unterstützung der Angehörigen. Bei aller Klarheit hinsichtlich des Hauptziels werden durch die Richtlinien eine Reihe schwieriger und teilweise auch umstrittener Themenbereiche geregelt. Hervorzuheben sind insbesondere: -Die Bestimmung des Geltungsbereichs: Wie ist die Sterbephase klar genug von Situationen schwerkranker Menschen abzugrenzen, bei deren Betreuung unter Umständen andere Prioritäten zu setzen sind? -Die Entscheidungsfindung bei nicht urteilsfähigen Patienten: Wie können Entscheidungen getroffen werden, wenn der mutmassliche Wille des Sterbenden nur ansatzweise oder überhaupt nicht bekannt ist? -Die Verwirklichung der palliativen Betreuung: Was ist darunter genauer zu verstehen und wie lässt sich diese verwirklichen? -Die Einschätzung der indirekten Sterbehilfe: Wie sieht ein angemessener Umgang mit schmerzlindernden Behandlungen bis hin zur Möglichkeit der palliativen Sedierung aus? -Die Regelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid: Wie weit kann ein Arzt im Einzelfall gehen, wo sind die Grenzen zu setzen? -Die Bereitstellung der nötigen Ressourcen: Werden de facto genügend Mittel zur Verfügung gestellt, um auch gemäss diesen Richtlinien handeln zu können? Wichtige Akzente in der Beantwortung dieser komplexen Fragen wurden mit der klaren Abgrenzung des Geltungsbereichs gesetzt, welche Situationen schwerleidender Menschen ausserhalb der Sterbephase nicht mit einbeziehen, darüber hinaus mit der Betonung der Selbstbestimmung des Patienten und der starken Gewichtung einer rechtzeitig einsetzenden und umfassenden palliativen Betreuung. Die Berücksichtigung der 1 SAMW. Behandlung und Betreuung von zerebral schwerstgeschädigten Langzeitpatienten.

Dem Sterben zuvorkommen? Ethische Überlegungen zur Beihilfe zum Suizid Zusammenfassung Über die B... more Dem Sterben zuvorkommen? Ethische Überlegungen zur Beihilfe zum Suizid Zusammenfassung Über die Beihilfe zum Suizid wird seit Jahren ethisch umstritten diskutiert. Neu ist der Einbezug konkreter Erfahrungen u. a. aus Oregon und der Schweiz. Fragen, die sich aus theologisch-ethischer Sicht stellen, betreffen die Lebensverfügung, die ärztliche Begleitung und mögliche Folgen einer etablierten Beihilfepraxis. Da bezüglich der Selbsttötung moralische und medizinische Vorbehalte bestehen, ist auch die Beihilfe skeptisch zu beurteilen. Liberale Regelungen stehen vor dem Problem, den Lebensschutz zu sichern, gleichzeitig aber nicht Aufgaben an Ärzte zu delegieren, die außerhalb deren Kompetenz liegen. Anstelle einer Etablierung der Beihilfe werden die Stärkung der Palliative Care und die Reintegration negativ bewerteter Eigenschaften wie Altern, Abhängigkeit von Anderen und Leiden als den Menschen kennzeichnende Merkmale vorgeschlagen.

Die genetische Diagnostik an kranken Menschen hat in der klinischen Praxis an Bedeutung zugenomme... more Die genetische Diagnostik an kranken Menschen hat in der klinischen Praxis an Bedeutung zugenommen und wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren etablieren können. Dabei gehen die Meinungen über den Etablierungsprozess bereits in medizinischen Fachkreisen auseinander. Meine These lautet, dass die genetische Diagnostik bei Kranken zur Diagnosesicherung aus ethischer Sicht zwar zunächst wenig problematisch scheint, insofern sie dem Wohl der Kranken dient, aufgrund der Vernetztheit der Lebensumstände jedoch auch zu ethisch fragwürdigen Konsequenzen führen kann. Dies zeige ich, indem ich in einem ersten Schritt die Anwendungsfelder darstelle und an einem Fallbeispiel erläutere, zweitens auf übergeordneter Ebene danach frage, worin das genetische Wissen eigentlich besteht, um schließlich drittens die ethischen Probleme zu diskutieren, wobei sowohl die persönliche Dimension mit dem Arzt-Patient-Verhältnis als auch die gesellschaftliche Dimension mit sozialethischen Aspekten berücksichtigt werden.

Im Zentrum der gegenwärtigen gesundheitsethischen Auseinandersetzungen steht die Frage, wie anges... more Im Zentrum der gegenwärtigen gesundheitsethischen Auseinandersetzungen steht die Frage, wie angesichts der knappen Ressourcen eine qualitativ hochstehende und sozial finanzierte Gesundheitsversorgung für alle auf Dauer gesichert werden kann. Debattiert wird zum einen über unter schiedliche Finanzierungsmodelle, wobei kontroverse Ansichten darüber bestehen, wer aus Gründen der Fairness und des Outputs welchen Anteil der Kosten übernehmen sollte. Diskutiert wird zum andern über Modelle der Leistungsbegren zung oder Rationierung, wobei sowohl die Verständigung über die gerechte Ausgestaltung einer Grundversorgung als auch über ange messene Krite rien und Methoden der Leistungsbegrenzung im Zentrum der Ausein anderset zungen stehen. Der Beitrag stellt die Debatten vor und präsentiert die verschiedenen Strategien zum Umgang mit Knappheitsproblemen im Gesundheitswesen. Da Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Aufstockung der Mittel zukünftig kaum ausreichen werden, wird grundsätzlich zugunsten expliziter Rationierungsformen und öffentlicher Entscheidfindungsprozesse plädiert.
Schlüsselwörter: Knappheit, Gesundheitspolitik, Prioritätensetzung, Rationierung, Verteilungsgere... more Schlüsselwörter: Knappheit, Gesundheitspolitik, Prioritätensetzung, Rationierung, Verteilungsgerechtigkeit. Originalartikel * Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, der am 12.11.2010 am Symposium «Wie sollen, wollen und können Sozialunternehmen ethisch verantwortlich mit begrenzten Ressourcen umgehen?» im Schloss Liebenau (Deutschland) gehalten wurde. Wertvolle Hin weise verdanke ich den anonym erstellen PeerReviews.
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