Design & Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Dazu zählen Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Vereine).
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
AGB für Designaufträge
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen Diplom-Designer (FH) Sergej Lebedev, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Dazu zählen insbesondere Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Vereine).
- Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
- Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
- Digitale Kommunikation per E-Mail gilt als Schriftform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind die im individuellen Auftrag vereinbarten kreativen oder gestalterischen Leistungen.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
- Die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien (z. B. InDesign-, Photoshop-, Illustrator-Dateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
- Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
- Für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Markenrechte) trägt dieser die alleinige Verantwortung.
- Vorschläge, Weisungen oder Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
§ 3 Vergütung
- Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.
- Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sonder- oder Mehrleistungen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Änderungen) werden gesondert berechnet.
- Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Darüber hinaus können tatsächlich entstandene Mahnkosten geltend gemacht werden.
§ 4 Fälligkeit, Abnahme, Verzug
- Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung bzw. nach vereinbarten Teilabnahmen fällig.
- Bei Projekten über längere Zeiträume können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.
- Der Auftraggeber prüft die übermittelten Arbeiten und nimmt diese ab.
- Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
- Eine Nutzung oder Weitergabe der Arbeit durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
- Die Abnahme darf nicht allein aus Geschmacksgründen verweigert werden.
Liegen jedoch wesentliche Mängel vor – insbesondere, wenn das Design nicht dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht oder technische Fehler enthält – bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt unberührt.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Alle Entwürfe, Designs und Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt – auch wenn sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
- Der Auftraggeber erhält nur die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich).
- Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung und gesonderten Vergütung.
- Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über.
- Änderungen, Bearbeitungen oder Nachbildungen der Werke dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
- Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Weitergabe kann der Auftragnehmer eine angemessene zusätzliche Vergütung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
§ 6 Namensnennung und Eigenwerbung
- Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Namensnennung bei jeder Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Werke, soweit dies branchenüblich ist.
- Bei Verletzung dieses Rechts kann der Auftragnehmer eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zur Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 7 Sonderleistungen, Fremd- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie zusätzliche Korrekturen, Produktionsüberwachung, Druckabnahmen oder Archivierung werden nach Aufwand berechnet.
- Notwendige Fremdleistungen (z. B. Druck, Hosting, Programmierung) können im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. - Reisekosten, Spesen und Auslagen werden nur nach vorheriger Absprache erstattet.
§ 8 Eigentum an Entwürfen und Daten
- Es wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt; das Eigentum an Entwürfen, Originaldateien und Rohdaten verbleibt beim Auftragnehmer.
- Die Herausgabe offener Dateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Nach Abschluss des Projekts übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Datenverlust.
- Projektdaten werden in der Regel drei Monate nach Abschluss aufbewahrt und anschließend gelöscht.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
- Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftragnehmer prüft nicht die marken-, wettbewerbs- oder patentrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten. Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
- Nach Freigabe der Entwürfe, Texte oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung.
- Für technische Störungen oder höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, Serverausfall, Datenverlust) wird keine Haftung übernommen.
- Für Leistungen Dritter (z. B. Druckereien, Hostinganbieter) haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 10 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Druckdienstleister, Hosting).
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen über den jeweils anderen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
§ 12 Vertragsauflösung und Rücktritt
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 648 BGB bleibt unberührt. - Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Auftraggebers (z. B. Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen) kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen.
- Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird.
§ 13 Faire Nutzung
- Sollte eine Nutzung, Veränderung oder Veröffentlichung ohne die erforderliche Namensnennung erfolgen, kann der Auftragnehmer eine angemessene zusätzliche Vergütung sowie einen Ausgleich für die entstandenen Nachteile geltend machen.
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz bleiben selbstverständlich bestehen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
