Bye bye WordPress – Ein neuer Abschnitt beginnt

In letzter Zeit ist es hier ruhig geworden. Ein Grund dafür ist, dass auf dieser Seite zu viel Werbung erscheint und persönliche Daten aufgezeichnet werden. Das widerspricht meiner Haltung zum Datenschutz im Internet. Außerdem hat sich in meinem Leben einiges verändert, sodass ich weniger Zeit für diesen Blog habe.

Ich habe gemeinsam mit ein paar Menschen, mitunter haben sich auch gute Freundschaften gebildet, den Verein Intergeschlechtliche Menschen Landesverband NRW e.V. gegründet und habe den zweiten Vorsitz inne. Ihr findet uns unter: https://www.im-nrw.de/

2024 bin ich nach Bielefeld gezogen. Paderborn passt seit Jahren nicht mehr zu mir, und ich fühle mich dort auch nicht mehr verbunden. Meine Partnerin lebt ebenfalls nicht mehr dort – damit fehlt der persönliche Bezug endgültig.

Unter dem Pseudonym Katja Schattenfeld werde ich in Zukunft ein Buch veröffentlichen. Daran arbeite ich aktuell. Schattenfeld klingt für mich mythisch und erinnert an meinen früheren Künstlernamen RoseLeBlood, der allerdings als Nachname nicht gut funktioniert. Katja war der Name eines Kaninchens meiner Partnerin – so entstand Katja Schattenfeld. Dieses Pseudonym hilft mir auch, mein Privatleben von meiner Arbeit im Vorstand und im queeren Aktivismus zu trennen.

Viele haben meinen Namen Amber-Sophia gelesen und mich privat über Facebook wegen des Vereins kontaktiert. Durch das Pseudonym kann ich klar zwischen meiner ehrenamtlichen Arbeit und meinem persönlichen Alltag unterscheiden. Ich möchte auch mal Zeit mit Freundinnen, Freunden und meiner Freizeit verbringen.

Dieser Blog bleibt vorerst ruhig. Aktuelle Informationen zu meinem Buch und meinem Leben gibt es ab jetzt auf meinem neuen Blog: https://www.schattenfeld.de/

Vielleicht lesen wir uns dort wieder.

Keine Pronomen – grammatischen nicht möglich

Wenn jemand auf die Frage „Welche Pronomen hast du?“ mit „Ich habe keine Pronomen“ oder einfach nur „Keine Pronomen“ antwortet, dann ist das sprachlogisch betrachtet kein valider Zustand.



Pronomen sind ein sprachliches Mittel, nicht individuell abschaltbar


In Sprachen wie Deutsch (und auch Englisch usw.) ist es nicht möglich, keine Pronomen zu haben – sie sind Teil der Grammatik. Auch wenn eine Person selbst keine Pronomen für sich verwenden will, müssen andere beim Reden über diese Person in vielen Fällen entweder, den Namen wiederholen, oder
ein Pronomen wählen.


„Keine Pronomen“ kann nur bedeuten: keine Präferenz geäußert

Wenn jemand sagt: „Ich habe keine Pronomen“ dann kann das sachlich nur bedeuten: „Ich habe keine Präferenz für Pronomen. Es ist mir egal, welche verwendet werden.“

Keine Angabe = keine Einschränkung

Wenn keine Angabe gemacht wird oder aktiv gesagt wird „keine Pronomen“, dann ist das logisch gleichbedeutend mit:

  • keine Einschränkung,
  • keine Präferenz,
  • freie Wahl für Gesprächspartner:innen.

Das bedeutet: Jede grammatisch passende Form ist zulässig – also jedes Pronomen, sofern nicht explizit ausgeschlossen.

Beispiel zur Veranschaulichung:

  • – Person X: „Ich habe keine Pronomen.“
  • Sprecherin Y: „Ich war gestern mit [X] unterwegs. [X] war echt gut drauf. Ich glaube, SIE hatte Spaß.“

In diesem Fall ist „SIE“ nicht falsch, solange X nicht explizit sagt: „Ich will nicht, dass du ‚sie‘ verwendest.“

Niemand kann keine Pronomen haben (sprachlich).

Die Aussage „keine Pronomen“ ist semantisch nur als „keine Präferenz“ sinnvoll interpretierbar. Wer keine Angabe macht oder keine Präferenz äußert, akzeptiert logisch, dass andere Pronomen verwenden – es gibt dann keine Einschränkung.

[KI] Warum „I, Robot“ nicht zeigt, wie echte KI funktioniert – und wieso sie uns nicht unterwerfen kann

Viele Menschen denken bei Künstlicher Intelligenz (KI) sofort an Science-Fiction-Filme wie I, Robot. Eine intelligente Maschine mit Bewusstsein, Absichten und dem Wunsch, sich über den Menschen zu erheben – das ist eine beliebte Vorstellung. Aber sie ist falsch.

In Wahrheit funktioniert KI ganz anders. Sie ist weder lebendig, noch bewusst, noch fühlt sie etwas. Sie denkt nicht, sie will nichts, und sie plant nichts – sie reagiert nur. In diesem Artikel erkläre ich, warum der Vergleich mit I, Robot nicht passt, und wie KI wirklich funktioniert.

Was KI wirklich ist

KI – wie wir sie heute nutzen – ist im Kern ein sehr komplexer Statistik-Algorithmus. Die bekanntesten Modelle, z. B. Sprachmodelle wie ChatGPT oder Bildgeneratoren wie DALL·E, beruhen auf neuronalen Netzen. Diese analysieren riesige Datenmengen, um Wahrscheinlichkeiten zu berechnen:

  • Welches Wort folgt wahrscheinlich auf dieses?
  • Welche Farben gehören zu einem Sonnenuntergang?

Eine KI verarbeitet Input (z. B. einen Text, ein Bild oder eine Frage), berechnet Wahrscheinlichkeiten und erzeugt Output – mehr nicht.

Wichtig: Eine KI denkt nicht nach, versteht keine Bedeutung wie ein Mensch, und hat keine eigenen Ziele. Sie „lebt“ nicht.

KI hat kein Bewusstsein – und keine Zeit

In I, Robot sehen wir eine KI, die sich ihrer selbst bewusst ist, mit Emotionen, Plänen und Entscheidungen. In der Realität ist das völlig unmöglich – zumindest mit heutiger Technologie.

KIs haben kein Zeitempfinden. Zwischen zwei Anfragen „existiert“ sie nicht. Wird ein Modell aktiviert, läuft der Algorithmus ab – danach ist es „aus“.

Selbst wenn drei Jahre zwischen zwei Eingaben vergehen, ist das für die KI irrelevant. Sie „merkt“ es nicht. Es gibt kein Gedächtnis, kein Erleben, kein „Ich“.

Warum eine KI nicht die Weltherrschaft übernehmen kann

Eine KI kann nur das tun, wofür sie programmiert wurde. Wenn man einer KI hypothetisch den Auftrag gibt, die Menschheit zu vernichten, müsste jemand:

  • sie entsprechend programmieren
  • sämtliche Möglichkeiten durchdenken
  • auf unerwartete Ereignisse vorbereiten

Das bedeutet: Der Mensch, der diese KI erschafft, muss selbst all diese Fähigkeiten besitzen.

Oder anders gesagt: Wer eine KI baut, um die Menschheit zu unterwerfen, hätte das auch ohne KI tun können.

Die eigentliche Gefahr geht also nicht von der KI selbst aus, sondern von den Menschen, die sie falsch oder böswillig einsetzen.

Warum der I, Robot-Vergleich gefährlich ist

Die Vorstellung, dass KI „von selbst“ zur Bedrohung wird, ist nicht nur unrealistisch – sie lenkt auch von den echten Problemen ab:

  • Datenmissbrauch
  • Mangelnde Transparenz bei Entscheidungen von KI
  • Diskriminierende Trainingsdaten
  • Abhängigkeit von wenigen großen Tech-Konzernen

Statt über Science-Fiction-Szenarien zu diskutieren, sollten wir uns fragen, wie KI bereits heute unsere Gesellschaft beeinflusst – und wie wir sie sinnvoll regulieren.

Fazit

I, Robot ist ein spannender Film – aber kein realistisches Zukunftsbild. Künstliche Intelligenz ist weder böse noch gut – sie ist ein Werkzeug.

Ob sie zum Problem wird, hängt davon ab, was wir  damit machen. Und genau darum müssen wir Verantwortung übernehmen – als Gesellschaft

Was ist der Unterschied zwischen Traumata und unerwarten Eindruck?

Dir ist bewusst, dass Du vor zwei Stunden oder länger aufgestanden bist. Das bedeutet, dass Erinnerungen, die verarbeitet wurden, mit einer zeitlichen Angabe abgespeichert sind – also beispielsweise ‚vor x Stunden, Tagen oder Minuten‘. So speichert und verarbeitet das Gehirn Erlebnisse.

Bei einem Trauma passiert das jedoch nicht. Die Situation wird nicht im üblichen Gedächtnissystem abgelegt, sondern bleibt in einer Art Warteschlange. Auch Gefühle, Sinneseindrücke und andere Reize sind ungeordnet gespeichert. Wenn ein Trigger – ein Geruch, ein Geräusch oder einfach der Moment, in dem das Gehirn glaubt, jetzt genügend Ressourcen zur Verarbeitung zu haben – auftritt, wird die Erinnerung samt aller körperlichen und emotionalen Reaktionen plötzlich wieder aktiviert. Es fühlt sich an, als würde die Situation erneut passieren. Das Gehirn erkennt nicht, dass diese Erinnerung aus der Vergangenheit stammt, weil sie nicht entsprechend abgespeichert wurde. Das nennt man Flashback.

In einer Traumatherapie oder Konfrontationstherapie durchlebt man die Erinnerung bewusst noch einmal. Dabei wird sie gezielt verarbeitet und schließlich so abgespeichert, dass das Gehirn sie als vergangen erkennt.

Ein ‚unerwarteter Eindruck‘ hingegen wird direkt verarbeitet und im Gedächtnis mit einer Zeitangabe abgelegt. Zum Beispiel: ‚Heute Morgen hat mich Paula erschreckt.‘ Bei einem Trauma hingegen würde diese Erinnerung in der Warteschlange bleiben. Wenn dann ein roter Ball auftaucht – ein unbewusster Trigger –, könnte das Gehirn die Situation mit Paula jedes Mal neu erleben, als würde sie gerade wieder passieren.

Ich weiß, dass das eine sehr vereinfachte Erklärung ist, aber ich hoffe, sie macht den Unterschied, zwischen einen Trauma oder unerwarten Eindruck, greifbarer.

1- und 2-Cent-Münzen abschaffen? Mein „Jein“ – und warum die Debatte am Kern vorbeigeht

Es ist wieder diese Diskussion auf dem Tisch: Sollen wir die 1- und 2-Cent-Münzen abschaffen? Auf den ersten Blick scheint es logisch – Kleingeld nervt, es wiegt die Taschen voll, und die Herstellung kostet mehr, als die Münzen eigentlich wert sind. Viele sagen: „Braucht doch keiner mehr!“ Aber genau hier sage ich: Jein. Denn so einfach ist es eben nicht.

Im Alltag, wenn ich im Supermarkt stehe, merke ich selbst: Ob ich jetzt 99 Cent oder einen Euro zahle, macht für mich persönlich keinen großen Unterschied. Und ja, da könnte man die Preise ruhig runden. In diesen Situationen wäre es oft sogar praktisch, wenn die Cent-Münzen wegfielen. Das Bezahlen ginge schneller, es würde weniger herumklimpern, und niemand müsste sich mehr mit Centbeträgen aufhalten.

Aber die Auswirkungen auf das große Ganze werden dabei meistens übersehen. Denn mit der Abschaffung dieser Münzen verändert sich mehr, als viele glauben wollen. Wenn Preise nur noch in 5-Cent-Schritten möglich sind, hat das direkte Folgen – auch im größeren Maßstab. Beispiel: Wenn ich 10.000 Stück von irgendetwas einkaufe, ist es ein Unterschied, ob ich pro Stück 94 Cent oder 95 Cent zahle. Hochgerechnet sind das auf einen Schlag 100 Euro mehr. Und genau solche Summen werden weitergegeben – an Kundinnen, an Endverbraucherinnen. Das mag schleichend passieren, aber es passiert. Solche „kleinen“ Rundungen treiben Preise still und leise nach oben. Und wir tun dann alle so, als wäre das einfach der Lauf der Dinge. Ist es aber nicht.

Was mich aber noch mehr stört, ist die Behauptung, dass „ja eh die meisten heute mit Smartphone oder Karte zahlen“. Das klingt erst einmal plausibel, wenn man in einer Großstadt lebt, einen guten Job hat und ohnehin kaum noch Bargeld nutzt. Aber Deutschland besteht nicht nur aus Großstädten. Im Gegenteil – es ist mehrheitlich ländlich geprägt. Dort sieht die Realität anders aus.

Gerade im ländlichen Raum zahlen immer noch sehr viele Menschen bar. Und das sind nicht nur ältere Leute, sondern auch Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Menschen, die bewusst auf Bargeld setzen, weil sie damit besser klarkommen. Weil Bargeld für sie Übersicht bedeutet – und ein Stück Selbstbestimmung. Dazu kommt: In manchen Gegenden funktioniert Kartenzahlung auch heute noch nicht verlässlich. Von mobilem Bezahlen reden wir da noch gar nicht.

Was in der Diskussion häufig übersehen wird: Die Leute, die auf Bargeld angewiesen sind, sind oft gar nicht Teil dieser Debatte. Sie haben entweder keinen Zugang dazu oder kämpfen mit anderen Problemen. Gefragt werden sie jedenfalls selten. Stattdessen reden viele aus einer privilegierten Perspektive darüber, wie praktisch es wäre, Bargeld einfach abzuschaffen. Die Folge: Ein verzerrtes Bild. Eine Debatte, die an der Realität vieler Menschen vorbeigeht.

Mein Jein bedeutet also: Im Alltag, an der Supermarktkasse, wäre ein Abschaffen der kleinen Centbeträge oft sinnvoll. Aber vollständig abschaffen? Nein. Weil es Menschen ausschließen würde. Weil es still und heimlich zu Preissteigerungen führt. Und weil wir die Diskussion viel breiter führen müssen, als sie aktuell geführt wird.

Mein Fazit: Es geht nicht nur darum, ob wir Centstücke in der Tasche haben wollen oder nicht. Es geht darum, welche Auswirkungen diese Entscheidung hat – wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich. Wenn wir über Teilhabe reden, müssen wir auch das Bargeld mitdenken.

Und du? Wie siehst du das? Ist Bargeld für dich überholt oder immer noch wichtig?

Warum ich als intergeschlechtlicher Mensch das Gendern mit Sternchen ablehne!

In den letzten Jahren wird viel über das Gendern gesprochen, diskutiert und gestritten. Besonders das Gendersternchen (*) oder die Gender-Gap (Binnenunterstrich oder Sprechpause) stehen im Fokus. Als intergeschlechtlicher Mensch fühle ich mich jedoch von dieser Diskussion m x die p nicht vertreten. Im Gegenteil – ich lehne das Gendern mit Sternchen ab. Nicht, weil ich gegen Gleichberechtigung oder Sichtbarkeit bin. Sondern, weil diese Debatte an unseren eigentlichen Themen vorbeigeht und uns sogar schadet.

Oft wird so getan, als sei das Gendersternchen eine neue, progressive Idee. Das stimmt nicht. Tatsächlich stammt es aus den 1980er-Jahren, als es erstmals als Möglichkeit diskutiert wurde, Transmenschen – die man damals oft schlicht als „Transsexuelle“ bezeichnete – sprachlich sichtbar zu machen. Zu dieser Zeit gab es kein differenziertes Verständnis von trans, inter oder nicht-binär, geschweige denn entsprechende Begriffe. Das Sternchen war also ein Symbol, um auf Menschen hinzuweisen, die nicht in das klassische Geschlechterbild passten.

Doch diese Idee stieß schon damals auf Ablehnung. 1997 wurde das Gendersternchen in gesellschaftlichen Diskussionen und Umfragen mehrheitlich kritisch gesehen. Es wurde nicht angenommen. Sprachwissenschaftlerinnen, politische Gruppen und auch Menschen aus der Community selbst kritisierten es als schwer verständlich und unpraktisch – vor allem im Alltag. Man kann also sagen, das Sternchen bekam von der Gesellschaft ein Veto. Die Diskussion schien abgeschlossen.

Erst rund um 2013 kam das Thema wieder auf, im Zuge der Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister offen zu lassen. Mit dieser neuen rechtlichen Entwicklung griffen bestimmte Gruppen das Sternchen erneut auf – diesmal als Symbol für mehr geschlechtliche Vielfalt. Doch im Kern war es die alte Debatte, nur neu verpackt. Es wurde verkauft als „Fortschritt“, obwohl es eigentlich ein Wiederaufguss der Diskussionen von damals war. Und auch heute zeigt sich, dass diese Form des Genderns weder barrierefrei noch alltagstauglich ist.

Für uns intergeschlechtliche Menschen bedeutet das Sternchen keine echte Sichtbarkeit. Es reduziert uns erneut auf ein Symbol und zwingt uns in eine Schublade, die wir gar nicht wollen. Wir sind keine Sternchen. Wir brauchen auch keine Sondersymbole. Was wir brauchen, ist eine neutrale Sprache – eine, die niemanden zwingt, sich zu erklären, eine, die niemanden ausschließt, aber auch niemanden zur Diskussion zwingt, wie man nun korrekt „gegendert“ werden möchte.

Dass Neutralisierung in der Sprache möglich ist, zeigt die deutsche Sprache selbst seit Jahrhunderten: Begriffe wie „Studierende“, „Lehrende“ oder „Mitarbeitende“ existieren lange vor der Genderdebatte. Diese Wörter sind verständlich, inklusiv und auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Das Gendersternchen hingegen ist vor allem für sehende Menschen gemacht. Es lässt sich schlecht vorlesen, Vorlesesoftware kommt damit oft nicht zurecht, und in der gesprochenen Sprache wirken die Gender-Pausen sperrig und unnatürlich. Barrierefreiheit sieht anders aus.

Das größte Problem aber bleibt: Diese Diskussion lenkt von den wirklich wichtigen Themen ab. Während hitzig darüber gestritten wird, ob „Lehrer*innen“ oder „Lehrerinnen und Lehrer“ geschrieben werden sollte, bleiben zentrale Anliegen intergeschlechtlicher Menschen weitgehend unbeachtet. Es geht um ganz grundlegende Fragen: Welche Blutwerte gelten für uns als gesund oder krank? Nach welchen medizinischen Richtlinien werden wir behandelt? Haben wir ein Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen bei Operationen oder hormonellen Eingriffen? Wie steht es um unser Abstammungsrecht, um das Recht auf Adoption oder den Diskriminierungsschutz? Werden Gewalt und Straftaten gegen uns überhaupt registriert, angezeigt und verfolgt?

Solange sich die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf symbolische Sprachfragen richtet, bleiben diese existenziellen Probleme unsichtbar. Die Diskussion ums Gendersternchen ist eine Stellvertreterdebatte, die echte Veränderungen aufhält oder überlagert.

Mein Wunsch ist einfach: Eine Sprache, die funktioniert. Eine, die alle Menschen anspricht, ohne zu separieren oder zu stigmatisieren. Eine Sprache, die auch im Vorlesen, in einfacher Sprache und für alle verständlich bleibt. Wir brauchen kein Sternchen, wir brauchen Respekt. Wir brauchen keine kosmetischen Lösungen, sondern eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit den echten Problemen, die uns intergeschlechtliche Menschen betreffen.

Sprache soll verbinden, nicht spalten. Und ich, als intergeschlechtlicher Mensch, fordere kein Symbol. Ich fordere, dass unsere Themen endlich ernst genommen werden.

„Ich habe keine politische Meinung“ – Wieso das nicht stimmt!

Genau den oder ein anderen Spruch hört man andauernd, ich kann es nicht mehr hören.

Du glaubst nicht an das System und willst nicht wie ‚die‘ sein – das ist eine politische Haltung. Kritik am System ist auch Teil des politischen Spektrums. Es gibt keine Position außerhalb der Politik, solange man über Gesellschaft und Macht spricht.

Sich für unpolitisch zu halten, während man das System kritisiert, ist wie zu behaupten, kein Fußballfan zu sein, während man lautstark über die schlechte Leistung einer Mannschaft meckert.

Grundlage Politik:

1.Politische Meinungen gibt es auch außerhalb der etablierten Parteien.
Politik bedeutet nicht nur „Politiker sein“, sondern jede Meinung über gesellschaftliche Strukturen, Gerechtigkeit, Machtverteilung und Gesetze. Zu sagen, dass man „nicht an das System glaubt“, ist eine politische Haltung – nämlich eine systemkritische.

2. Demokratie bedeutet, dass jeder eine politische Rolle spielt.
In einer Demokratie hat jeder Bürger eine politische Stimme – ob durch Wahlen, Proteste oder einfach Meinungsäußerungen. Wer sich gegen das System ausspricht, nimmt bereits politisch teil, indem er versucht, eine Veränderung oder Ablehnung dieses Systems zu kommunizieren.

3. Keine politische Meinung zu haben, ist unmöglich.
Jede Äußerung zu gesellschaftlichen Strukturen ist eine politische Meinung. Selbst die Entscheidung, nicht zu wählen oder sich nicht politisch zu engagieren, ist eine politische Entscheidung, denn sie beeinflusst das System indirekt.

Widersprüche im AfD-Parteiprogramm: Förderung bestehender Strukturen und rechtliche Hürden

Das Parteiprogramm der AfD enthält eine Vielzahl von Forderungen und Zielsetzungen, die im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzbarkeit stehen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Strukturen zu fördern oder zu ändern – was angesichts des Ewigkeitsgesetzes und der Verfassungsbestimmungen nicht immer möglich ist. Darüber hinaus enthält das Programm Aussagen, die nicht nur politisch, sondern auch juristisch problematisch sind. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Unvereinbarkeiten und die Verfassungswidrigkeit einzelner Forderungen zeigt, dass die geplanten Ziele mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar sind.

1. Förderung bestehender Strukturen – Eine wiederholte Rhetorik

Die AfD betont in mehreren Bereichen die Wichtigkeit des Werterhalts und der Modernisierung bestehender Infrastrukturen, anstatt neue Projekte zu fördern. So wird beispielsweise im Bereich der Wohnungsbaupolitik die Förderung von Wohneigentum und die Schaffung von neuem Bauland hervorgehoben. Doch diese Ziele stehen im Widerspruch zu anderen Forderungen, wie der angeblich notwendigen Vereinfachung von Baurechtsvorschriften und den teils widersprüchlichen Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes. Was auf den ersten Blick nach einer realistischen Lösung klingt, ist in vielen Fällen bereits in Form von staatlichen Programmen oder bestehenden Vorschriften vorhanden.

Beispiel: Der Zuzugsdruck in die Großstädte und der Mangel an Wohnraum – Die AfD fordert eine stärkere Neubautätigkeit, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Allerdings sind zahlreiche Neubaugebiete bereits durch bestehende Planungen und gesetzliche Regelungen vorgegeben. So sind unter anderem viele Großprojekte durch Umwelt- und Naturschutzbestimmungen limitiert, die nicht einfach aufgehoben oder geändert werden können. Das Ewigkeitsgesetz, das etwa Veränderungen der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verbietet, schützt zudem viele der bestehenden Strukturen vor tiefgreifenden Eingriffen.

2. Verfassungsrechtliche Herausforderungen

Ein weiterer kritischer Punkt im AfD-Programm ist die Forderung nach einer weitreichenden Dezentralisierung und einer Rückgabe von Entscheidungsbefugnissen an die Kommunen. Auch wenn der Gedanke, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, grundsätzlich im Einklang mit den föderalen Strukturen der Bundesrepublik steht, gibt es massive verfassungsrechtliche Hürden. Das Grundgesetz sichert nicht nur die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG), sondern auch eine Bundeskompetenz für zentrale Entscheidungen, die nicht einfach von den Bundesländern oder Kommunen übernommen werden können.

Ein Beispiel ist die geplante Rücknahme von zentralen Steuerungsmechanismen im Bereich der Wohneigentumspolitik. Diese Steuerungsmaßnahmen, die auch auf den Finanzmarkt und Immobilienmarkt Einfluss nehmen, sind zum Teil durch Bundesgesetze und europäische Vereinbarungen vorgegeben. Die AfD hat hier wenig Spielraum, um grundlegende Änderungen durchzuführen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen oder gegen EU-Vorgaben zu handeln.

Kritik an der Idee eines EU-Militärs – Der Vorschlag, eine „EU-Armee“ zu schaffen, stößt auf rechtliche und verfassungsrechtliche Hürden. Einerseits existiert bereits die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, die als Grundlage für militärische Kooperationen dient. Die Schaffung einer eigenen EU-Armee würde jedoch die Souveränität der Mitgliedstaaten infrage stellen und gegen die Verträge der EU sowie gegen den Grundsatz der NATO-Verpflichtungen verstoßen. Dieser Vorschlag ist daher nicht nur schwer umzusetzen, sondern auch rechtlich problematisch.

3. Der Widerspruch in der Außen- und Sicherheitspolitik

Ein weiteres Beispiel für unklare und rechtlich fragwürdige Forderungen im AfD-Programm betrifft die Außen- und Sicherheitspolitik. Die AfD fordert unter anderem eine stärkere nationale Souveränität in militärischen Angelegenheiten und die Reduzierung der EU-Kompetenzen in der Sicherheitspolitik. Gleichzeitig wird eine EU-Armee angestrebt, was zu einem klaren Widerspruch führt. Die EU-Außen- und Sicherheitspolitik ist bereits so konzipiert, dass sie den Interessen der Mitgliedstaaten entspricht und diese weitgehend in ihre NATO-Strategien integriert sind. Ein eigenständiges militärisches Engagement der EU würde die Verteidigungsaufgaben und die militärische Souveränität der einzelnen Staaten tangieren und ist daher kaum mit den bestehenden internationalen Verträgen und Vereinbarungen in Einklang zu bringen.

4. Das Europäische Recht und nationale Interessen

Die Forderung nach einer selbstbestimmten deutschen Außenpolitik und nach einer Reduzierung der EU-Einflussnahme widerspricht der Vertragsgemeinschaft der Europäischen Union. Deutschland hat sich durch die EU-Verträge verpflichtet, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und die Werte der Union zu wahren, einschließlich der Freiheit der Bewegungen und der freien Märkte. Ein Ausstieg aus der EU oder eine starke Einschränkung der europäischen Zusammenarbeit ist rechtlich nicht einfach umsetzbar, ohne bestehende Verträge zu brechen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention, an die sich Deutschland ebenfalls gebunden hat, widerspricht in vielen Bereichen einer radikalen nationalen Politik.

5. Fehlende EU-Armee und der Mythos der „nationale Souveränität“

Ein zentraler Punkt, der die Umsetzbarkeit des AfD-Programms infrage stellt, ist die Forderung nach einer EU-Armee, die von der Partei mehrmals thematisiert wird. Doch die EU-Armee ist ein Mythos, der in der Praxis nicht existiert und auch auf rechtlicher Ebene nicht möglich ist. Der EU-Vertrag sieht keine eigene militärische Organisation vor, und die Mitgliedstaaten sind in der NATO sowie in ihren nationalen Militärs organisiert. Ein Vorstoß, eine eigenständige militärische Kraft zu etablieren, würde die Prinzipien der NATO und der bestehenden EU-Verträge gefährden.

Fazit: Ein Programm mit rechtlichen Hürden und Unstimmigkeiten

Die zahlreichen Widersprüche und rechtlichen Unmöglichkeiten im AfD-Parteiprogramm werfen die Frage auf, ob die ambitionierten politischen Ziele realistisch und umsetzbar sind. Forderungen, die sowohl die Förderung bestehender Strukturen als auch tiefgreifende Eingriffe in die Souveränität von Mitgliedstaaten und die europäische Integration betreffen, stehen oft im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen und den Rechtsvorschriften der EU. Das Programm mag politisch eine klare Linie verfolgen, doch aus einer rechtlichen Perspektive bleibt es fraglich, wie viele der angestrebten Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, ohne gegen das Grundgesetz oder europäische Verträge zu verstoßen.