Patente & Zertifikate

Bewiesene Einzigartigkeit

Die Entwicklungen von Nect basieren auf fundiertem wissenschaftlichem und technischem Know-how und verfolgen innovative Problemlösungen. Patente und Zertifizierungen belegen gleichermaßen die Innovationskraft sowie die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Während die Patente die Sicherheit des Identifizierungsvorgangsabsichern, speziell hinsichtlich der Validierung der Lebendigkeit des Users sowie der Echtzeit der Aufnahme, bestätigen anerkannte Zertifizierungen die Einhaltung relevanter Normen, Prozesse und Compliance-Anforderungen.

DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01

Die datenschutz cert GmbH bescheinigt, dass das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) für den Geltungsbereich

Entwicklung und Betrieb von Nect Ident, weiteren Identitäts- und Vertrauensprodukten, die technische Infrastruktur in Büro und Rechenzentren sowie die dazugehörigen Schnittstellen, inklusive der Verarbeitung von Kunden- und Nutzerdaten

für die Organisation
Nect GmbH
Großer Burstah 21, 20457 Hamburg

auf Grundlage des Statements of Applicability, Version 1.0 vom 23.03.2026 die Anforderungen der folgenden internationalen Norm erfüllt:
DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01

eIDAS-Zertifizierung als Identifikationsdienste-Anbieter nach dem Standard ETSI TS 119 461

Die datenschutz cert GmbH bescheinigt

der Organisation
Nect GmbH
Großer Burstah 21, 20457 Hamburg

für den Vertrauensdienst (Modul)
Nect Ident (ReIdent)
die Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. „910/2014′ (eIDAS) für die Identitätsfeststellung natürlicher Personen für Vertrauensdienstleister.

Nect Ident hat bereits die Zertifizierung auf “extended” Niveau, dem höchsten Niveau, das in der aktuellen ETSI TS 119 461 v2.1.1 definiert ist.

Zulässigkeit von Identifikationsverfahren für das Level of Assurance (LoA) gematik-ehealth-loa-high in der Telematikinfrastruktur

Die gematik GmbH (im Folgenden gematik) legt im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Nutzung innerhalb der Telematikinfrastruktur nachstehende Identifikationsverfahren als geeignet zur Identifikation von natürlichen Personen im Sinne des Vertrauensniveaus/LoA „gematik-ehealth-loa-high“ fest.
Die gematik wird bei Bedarf die vorliegende Festlegung erweitern oder reduzieren. Die gematik weist ausdrücklich darauf hin, dass Identifikationsverfahren bei Bekanntwerden von Schwachstellen entfernt werden können. Gleichzeitig können weitere Verfahren bei Nachweis der Eignung für das Vertrauensniveau gematik-ehealth-loa-high hinzugefügt werden.
Aktuell werden als geeignet für die Erreichung des Vertrauensniveaus/LoA „gematik-ehealth-loa-high“ folgende Verfahren angesehen:
  • [oaf] Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der EU-Bürgerkarte
  • [egk] Identifikation mittels eGK und PIN
  • [pif] POSTIDENT Filiale
  • [kkg] Persönliche Identifikation in der Geschäftsstelle der Krankenkasse
  • [bot] Identifikation in einer Botschaft (Botschafts-Ident)
  • [not] Identifikation bei einem Notar (Notar-Ident)
  • [nep] „ePass“ der Nect GmbH

Identifikationsverfahren mit Bestätigung der sicherheitstechnischen Eignung

Im Rahmen der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 311 Abs. 1 Nr. 9 SGB V spricht die gematik folgenden Identifikationsverfahren die sicherheitstechnische Eignung aus.

Für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur, werden die genannten Verfahren aufgrund ausreichender Nachweise über deren Widerstandsfähigkeit als sicherheitstechnisch geeignet für die Identifizierung natürlicher Personen, insbesondere im Rahmen der Herausgabe der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der eGK, bestätigt.

Verfahren mit bestätigter sicherheitstechnischer Eignung:
  • [nep] „ePass“ der Nect GmbH

EP3575994B1 - "Real-time Check"

Das Patent umfasst eine innovative Funktion der Nect Technologie zur Sicherstellung der Aufnahmezeit einer Videoaufnahme. Die Funktion nutzt die Artefakte in Bild und Ton, die durch das Vibrationsmodul eines Smartphones entstehen können. Dieses „digitale Wasserzeichen“ stellt sicher, dass es sich um eine Originalaufnahme in Echtzeit handelt. Da der Zeitpunkt und die Stärke der Vibration vom System zufällig gewählt werden, werden Identifizierungsversuche mit voraufgezeichneten Videos als fehlerhaft erkannt. Fälschungs- und Betrugsversuche bei der Identitätsüberprüfung mit Nect werden so zusätzlich erschwert.

Benny Bennet Jürgens

CEO & Founder

Dr. Fabian Kohn

ehem. Head of Technology

EP3575993A1 - "Liveness Check"

Dieses Patent bescheinigt den Schutz des Identifikationsprozesses mit Aufnahme des Ausweisdokuments sowie des Selfie-Videos inklusive Spracherkennung durch Wasserzeichen. Das Wasserzeichen wird unter anderem durch hochfrequente Töne oberhalb und/oder unterhalb des hörbaren Bereichs während den Aufnahmen sowie die Aufforderung, das Smartphone zu bewegen, sichergestellt. Dies schafft ein besonders hohes Maß an Sicherheit für Kunden und Nutzer.

Benny Bennet Jürgens

CEO & Founder

Dr. Fabian Kohn

ehem. Head of Technology

EP4113334A1 - "Put Your Face Here"

Diese Patentanmeldung umfasst die Funktion “Put Your Face Here” (dt: Platzieren Sie Ihr Gesicht hier). Die Patentanmeldung wurde im Januar 2023 veröffentlicht. Die Funktion befindet sich aktuell in der Prüfung. “Put Your Face Here” umfasst die Anzeige eines Rahmens auf dem Bildschirm des mobilen Geräts des Nutzers. Er wird aufgefordert, das Bild seines Ausweises in diesem Rahmen zu platzieren. Nachdem er dies getan hat, bewegt sich der Rahmen an eine andere Stelle des Bildschirms. Der Nutzer muss sein Bild nun erneut darin platzieren. Dieser Vorgang kann mehrere Male wiederholt werden. Wozu dient diese Funktion? Mit „Put Your Face Here“ wird der regulatorische Schritt, bei dem der Benutzer aufgefordert wird, bestimmte Bewegungen oder Handlungen mit dem Ausweisdokument auszuführen, abgedeckt. „Put Your Face Here“ ist also ein weiteres Merkmal der Lebendigkeitsprüfung und dient gleichzeitig als Schutz vor Dokumentenmanipulation. Durch die zufällig ausgewählten Bewegungsabläufe wird ein Betrugsversuch zusätzlich erschwert. Dieses Merkmal trägt zur Erfüllung der erweiterten Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei, da es das klassische Gespräch mit einem Call-Service-Agenten ausreichend ersetzt.

Benny Bennet Jürgens

CEO & Founder

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