Kirchengeschichtliche Einordnung
Zu den augenscheinlichsten Desideraten der Klostergeschichte gehört die kirchengeschichtliche Kontextualisierung. Bisherige Darstellungen beschränkten sich auf die bloße kritiklose Wiedergabe einzelner Quellen ohne Kontextualisierung. Es entsteht der Eindruck, dass der zuständige Diözesanbischof hier keine Bedeutung besaß oder keine Rolle spielte, obwohl das Kloster nicht exempt war und dem Bischof direkt unterstellt war. Auch wurden die im Laufe der ersten Jahrhunderte erteilten päpstlichen und bischöflichen Privilegien bisher keiner genauen Analyse unterzogen. In diesem Zusammenhang spielt sicher die Verleihung des Rechts der freien Abtwahl und die päpstliche Unterschutzstellung von 1260 eine besondere Rolle, die genau zu untersuchen wäre. Ebenso ungeklärt ist die Entwicklung der seelsorglichen Strukturen im Einflussbereich des Klosters, die Gründung von Pfarren und die damit verbundenen Ausdifferenzierungsprozesse mit benachbarten Pfarren wie Pottenstein oder Pyhra. Hinzu kommen jurisdiktionelle Angelegenheiten, die zwischen den kirchlichen Obrigkeiten abzuhandeln waren, wie etwa eine Maßregelung des Abtes Herbord durch den Bischof aus der Zeit um 1300.
Ziel dieses Teilbereichs ist es, das Kloster in den kirchlichen Kontext zu den übergeordneten Instanzen einerseits, zur Ausbildung kirchlicher Strukturen im Hohen Mittelalter andererseits, wie auch zu anderen kirchlichen Institutionen wie Klöstern vor dem Hintergrund der vorhandenen Quellen einer neuen Betrachtung zu unterziehen.
Bearbeiter: Herbert Wurster (Archiv des Bistums Passau)
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Administratorin (10. Januar 2015). Kirchengeschichtliche Einordnung. MCellA. Abgerufen am 26. Juli 2026 von https://mcella.hypotheses.org/67

