17.7. 13.20 Uhr
Für überschuldete Privatpersonen gelten seit Freitag wieder strengere Regeln: Die befristete Möglichkeit, sich bereits nach drei Jahren im Privatkonkurs zu entschulden, ist ausgelaufen. Wer nun ein Insolvenzverfahren beginnt, muss in der Regel wieder fünf Jahre bis zur Restschuldbefreiung warten. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich hingegen weiterhin innerhalb von drei Jahren entschulden.