Muss man das tatsächlich so verstehen, wie es da steht, im Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vom April 2024 ?

Mit dem Hinweis, dass religiöse oder moralische Auffassungen keinen Platz in der Rechtsfindung haben dürfen, wegen des Neutralitätsgebots des Grundgesetzes, wird der Pfad in die Perversion gepflastert:

Der Wahnsinn gipfelt, wo das Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit begründet wird:

Der juristische Laie fragt sich sodann:
- Sind Schwangerschaftsstreifen ein hinreichender Grund für eine Abtreibung?
- Ist die Schwangerschaftsuntersuchung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?
Nun, erlauben Sie mir bitte, diesen juristisch katastrophalen Ansatz umfassend zu enttarnen. Dazu gebe ich zunächst ein Fallbeispiel aus dem Alten Testament, das man selbst fernab religiöser Erziehung nachvollziehen kann.
Es streiten sich zwei Frauen um ein Baby, jede behauptet, es sei das Ihre. Der weise alte Mann, der um sein Urteil gebeten wurde, entscheidet den Konflikt, indem er festsetzt, dass das Kind mit dem Schwert halbiert werde. Die tatsächliche Mutter zieht darauf hin ihre Forderung zurück.
Der König Salomo fand eine spieltheoretische Lösung für einen Konflikt, der ihm und uns unlösbar erscheint. Hätte er juristisch argumentativ eine Lösung finden können?
Indem der Jurist ausschließlich nach den Grundsätzen Ausschau hält, die in der Vergangenheit bereits kodiert oder ausgelegt wurden, um eine Begründung zu geben, die den juristischen und ausschließlich diesen Anforderungen genügt, verfängt er sich in einem Zerrbild der Realität, das massiv von der Frage geprägt ist, was sich wie juristisch werten lässt. Das ist selbstredend eine Vollkatastrophe, gerade im Hinblick auf essenzielle Fragestellungen von Leben und Tod. Wer nach Argumenten sucht, wird im juristischen Geschwurbel, das meist die Selbstverwirrung mehr fördert als es Klarheit erzielt, mit Sicherheit fündig. Wer nach Gegenargumenten sucht, wird ebenfalls finden, was er braucht.
Hätte es im ersten Jahrhundert vor Christus, zur Zeit des König Salomo, bereits ein Grundgesetz mit formalen Prinzipien und Neutralitätsgebot gegeben, hätte der Richter folgendermaßen urteilen müssen:
Aus Mangel an Fakten wird das Kind in ein Pflegeheim übergeben und
dort getrennt von seiner leiblichen und der vermeintlichen Mutter versorgt,
selbstverständlich auf Staatskosten.
Die spieltheoretische Konfliktlösung für den Konflikt in der Schwangerschaft sieht folgendermaßen aus:
Eine schwangere Frau kommt zum alten weisen Mann und fragt:
„Was soll ich tun, ich kann das Kind nicht austragen, denn es würde mich komplett aus der Bahn werfen und mein jetziges Leben zerstören?“
„Das musst du auch nicht“ sagt der weise Mann, „dein Leben endet nicht mit der Geburt des Kindes, aber das Leben des Kindes würde mit dem Abort gestoppt. Eine Abwägung von ungleichen Fakten ist auch juristisch verboten, wird jedoch sogar von staatlich finanzierten Gelehrten öffentlich praktiziert und die verdummten Zuseher bemerken das nicht.“
„Ich biete Dir folgendes an“ fuhr der alte weise Mann fort, „du kannst das Kind austragen, ihm dabei all deine Liebe zuflüstern, die du in dir hast, und nach der Geburt entscheidest du, ob du es einer anderen Mutter geben möchtest, die sich sehnlichst ein Baby wünscht. Dein Leben während der Schwangerschaft wird unter den Schutz von uns allen gestellt. Wir als Gruppe werden dich und dein Baby schützen. Unser Schutz- und Fürsorgehandeln ist durch die Evolution der Menschheit geprägt. Es ist aus der Notwendigkeit entstanden, zu überleben, fortzubestehen und die Evolution zu gehen. Bist Du bereit, neun Monate deines Lebens in den Dienst eines neuen Lebens zu stellen?“
In solch einer gestressten Lebenssituation sind Antworten wie folgende nicht ungewöhnlich: „Ich werde das nicht schaffen und außerdem bestimme ich selbst über meinen Körper. Den gebe ich nicht her für eure blöde Evolution!“
„Du entscheidest nicht über das Leben, da gehören schon immer mehr als ein Mensch dazu“ würde der weise Mann antworten. „Du bist bereits Teil der Evolution, deine Eltern haben dir geschenkt, was du heute für dein Selbst und für selbstverständlich hältst. Die Gruppe bietet dir für jeden Monat der Schwangerschaft dasjenige Grundgehalt an, das Jura-Professoren in Brandenburg erhalten, nämlich 8.716 Euro brutto, außerdem wird der Kinderfreibetrag ab der Empfängnis/Nidation gewährt. Ist das für dich ausreichend?“
Wir können annehmen, dass ein Jahresgehalt von annähernd 80000 EUR hinreichend Grund geben würde, über die Bereitschaft, eine Schwangerschaft anzunehmen, nachzudenken. Nach Abzug der zu erwartenden steuerlichen Rückflüsse sind je Schwangerschaft 50000 EUR fällig. Um die jährlich ca. 100000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern, muss die Gemeinschaft der Deutschen ca. 5 Milliarden EUR zur Verfügung stellen, also je Steuerzahler (davon haben wir 46 Millionen) werden EUR 108,70 fällig.

„Das wäre ein eklatantes Versagen der Evolution, wenn die Entwicklung der Menschheit von der juristischen Auffassung einzelner Menschen abhängig zu machen sei.“
Die Aussagen der Juristin Brosius-Gersdorf ist keine Ausnahme (unter Juristen): Sie sieht alles unter juristischen „wissenschaftlichen“ Perspektiven. Was bezweckt hier die Wissenschaft, wenn die Ergebnisse der „wissenschaftlichen“ Forschung darauf hinauslaufen, dass die Gruppe, die wir als Menge aller Deutschen begreifen, verschwinden wird (weil die Güterabwägung nur Rechtssubjekte als Einzelpersonen kennt, aber keine Symbionten)? Solch eine „Wissenschaft“ zu betreiben, ist selbstverliebte Dummheit, Astrologie wäre für diese Personengruppe die bessere Berufswahl gewesen, denn sie erlaubt mehr Kreativität und gibt mehr Lebensfreude, stellt dabei jedoch dieselbe Menge an eigens erfundenen Begriffen in den dunklen Raum.
- Was ist hier Wissenschaft, wenn Heike den Otto zitiert, welcher ihr als Rechtsgelehrter am Lehrstuhl voranging?
- Was ist hier Wissenschaft, wenn Frauke den Heinrich zitiert, der als Rechtsgelehrter am Verfassungsgericht tätig gewesen war?
Es gibt keine Wissenschaft von und in der Juristerei! Die kann es nicht geben, so lange die Methodik der Rechtslehre keinen nachweisbaren Erkenntnisgewinn erbringt. Es darf von Juristen wenigstens eine Theorie erwartet werden, die einen konvergenten Entwicklungspfad aufzeigt, von der formalen Jurisdiktion hin zur materialen Gerechtigkeit.

Den Konflikt einer ungewollten Schwangerschaft juristisch klären zu wollen, ist ähnlich dumm wie in einer Notwehrsituation die Notrufnummer zu wählen, zu warten, bis da jemand abhebt, um dann sein Anliegen vorzutragen, anstatt selbst die Gefahr abzuwehren. Es gibt für uns alle einsichtig die Notwendigkeit, Gefahr vom eigenen Leib und Leben abzuwehren. Das muss bei Gewalt und bei sexueller Gewalt gelten. Dafür wurde RU486 erfunden, für alle anderen Fälle nicht.
Wir haben gelernt, dass das menschliche Leben ab Nidation existieren kann und dass es schützenswert ist – wie das eigene. Würden wir allesamt -wie in antiken Zeiten- in kleinen Gruppen zusammenleben, käme keiner von uns auf die Idee, dass man ein Leben, das im Werden ist, stoppen müsse. (Falls jemand in Köln am Melatenfriedhof vorbei sehen möchte; da gibt es einen ansehnlichen Grabstein mit der faszinierenden Aufschrift „Geboren zu Werden“. Evtl. schickt mir jemand das Foto).
Die Eindimensionalität, in der Juristen die Welt auffassen, ist erschreckend

Bereits nach recht kurzer Betrachtung des salomonischen Urteils können ungeübte Leser feststellen, dass Konfliktlösungen in Zeitalter der Antike wesentlich treffsicherer gewesen sind als heute, in der formalen Jurisdiktion. Die juristische Diktion verwendet folgendes Modell: Es gibt Träger von Rechten, und diese stehen unter bestimmten Umständen im Konflikt miteinander. Dann muss abgewogen und entschieden werden. Um eine Entscheidung zu garantieren, die im Wiederholungsfall gleich ausfällt – ganz unabhängig davon, ob sie treffsicher gerecht war – gibt man eindimensionale Kriterien an, die das Mehr oder das Weniger beim Abwiegen festlegen, ganz im Sinne des Bildes von der Madame Justizia, die in völliger Erblindung eine Balkenwaage benutzt.
Man kann in dem obigen Text diese Absicht entdecken: Es wird kein einziger Gedanke darauf verwendet, ob die Abwägung treffsicher gerecht ist. Dem Fötus nimmt man dabei alles weg, alle Chancen, komplett die Existenz, die Mutter hingegen gewinnt maximal acht Monate Selbstbestimmung (bis zur Entbindung und Adoptionsfreigabe). Gerecht sieht anders aus, völlig anders.
Wer kann solch einen trade-off als Abwägung bezeichnen? Nimmt man an – wie das im Koran für Frauen gilt – dass Föten wie Hunde, also als eine leibeigene Sache zu behandeln sind, dann kommt man ohne Konflikt zum selben Resultat wie im Modell von Frau Brosius-Gersdorf: Weg damit, Problem gelöst.
Lassen Sie mich zum Schluss noch diese Frage stellen:
* Wenn der Fötus wie ein Tier behandelt werden darf, ist dann dessen Mutter kein Tier?