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Die Vergabe von CC-Lizenzen bei Hypotheses

Der freie Zugang zu Wissen und die vereinfachte Nachnutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen gehören zum zentralen Auftrag von Hypotheses und seinem “Mutterschiff” OpenEdition. Deshalb entwickelt das Team von OpenEdition kontinuierlich neue Möglichkeiten, um die Prinzipien des Open-Access-Publizierens technisch noch besser umzusetzen. Für Hypotheses wurde daher eine neue Funktion entwickelt, die das “R” aus den FAIR-Prinzipien aufgreift: Der Aspekt der Nachnutzung – oder “Reusability” – setzt voraus, dass klar erkennbar ist, wie der Text weiterverwendet werden darf. Das Verwenden freier Lizenzen ermöglicht genau das.

Wichtig ist zu wissen, dass nur Beiträge auf Hypotheses Lizenzen bekommen können, da hier wissenschaftliche Inhalte publiziert werden. Anders verhält sich dies bei den Seiten, welche kontextbezogene Informationen (Impressum, Über das Blog etc.) beinhalten und daher keiner Lizenz bedürfen. Der Unterschied zwischen einem Beitrag und einer Seite wird in diesem Artikel erklärt.

Zusammenfassung

Eine Standardlizenz für alle Blogbeiträge

Aktuell (bis zur Einführung der neuen Terms & Conditions bei Hypotheses) gibt es keine Standardlizenz für Beiträge in Blogs, die vor dem 3. Dezember 2025 eingerichtet wurden. Wenn keine Lizenz angezeigt wird und auch im Blog an anderer Stelle  – beispielsweise im Impressum oder in einem Widget – keine Lizenz hinterlegt ist, sind die Texte daher “Alle Rechte vorbehalten”. Um standardmäßig eine Lizenz für alle Beiträge eines Blogs zu vergeben, lässt sich unter Einstellungen > Standardlizenz eine Lizenz auswählen. Mit “Änderungen speichern” wird die Einstellung bestätigt.

In der linken Seitenleiste ist der Reiter Einstellungen aktiviert, dort ist das Element Standardlizenz ausgewählt. Die Einstellung ist für CC-BY-4.0 aktiviert.

Was bedeuten die 6 CC-Lizenzen und welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Die 6 Creative Commons-Lizenzen

Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) wurden 2002 von dem US-amerikanischen Juristen Lawrence Lessig zusammen mit Aaron Swartz und anderen entwickelt. Ziel war es, eine flexible Ergänzung zum klassischen Urheberrecht zu schaffen und den Austausch von Wissen zu erleichtern. CC-Lizenzen machen die Nutzungsbedingungen digitaler Inhalte auch für Nutzende ohne juristischen Hintergrund verständlich und schaffen einen international einheitlichen rechtlichen Rahmen für deren Weiterverbreitung. Sie werden mittlerweile für Milliarden von Werken weltweit genutzt.

CC-Lizenzen ersetzen das Urheberrecht nicht, sondern bauen auf ihm auf. Sie können nur für Werke verwendet werden, die urheberrechtlich geschützt sind, und können nur vom Inhaber oder der Inhaberin des Urheberrechts vergeben werden. Jede der sechs Lizenzen gewährt unterschiedliche Berechtigungen und legt fest, was erlaubt ist und was nicht.

Alle sechs CC-Lizenzen folgen einem gemeinsamen Grundprinzip: Sie erlauben das Kopieren, Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen eines Werks – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Die Nennung der Urheberin oder des Urhebers (“BY”) ist grundsätzlich verpflichtend. Diese Nennung wird durch die Buchstaben “BY” oder ihr entsprechendes Logo kenntlich gemacht (siehe Grafik).

Aus der Kombination der obligatorischen Kennzeichnung “BY” mit den zusätzlichen Berechtigungen, die durch die Creative-Commons-Lizenzen definiert sind, ergeben sich sechs unterschiedliche Lizenzen.

NC (NonCommercial)

Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

SA (ShareAlike)

Bearbeitungen müssen unter derselben Lizenz weitergegeben werden.

ND (NoDerivatives)

Das Werk darf nicht verändert werden.

Durch die Kombination dieser Elemente entstehen sechs unterschiedliche Lizenzen, von sehr offen bis vergleichsweise restriktiv.

Das Spektrum der Creative-Commons-Lizenzen zwischen Public Domain (oben) und „Alle Rechte vorbehalten“ (unten). Auf der linken Seite sind die zulässigen Nutzungsfälle dargestellt, auf der rechten Seite die Lizenzkomponenten. Der dunkelgrüne Bereich kennzeichnet Lizenzen, die mit „Free Cultural Works“ kompatibel sind, die beiden grünen Bereiche die Kompatibilität mit der Remix-Kultur. Der hellgrüne Bereich allein lässt sich mit dem Konzept des „Fair Use“ vergleichen, der gelbe Bereich mit dem Konzept der „Freeware“.
Creative Commons Lizenzspektrum, JoeranDE, PublicDomain via Wikimedia Commons (Link)

Für diesen Artikel wurde beispielsweise die Lizenz CC BY NC gewählt. Das bedeutet: Der Inhalt darf unter Nennung der Autorin weiterverwendet und auch bearbeitet werden, allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken. Da dieser Artikel eine Übersetzung aus dem Französischen ist und von der Autorin unter CC BY NC veröffentlicht wurde, muss diese Lizenz auch für die deutsche Übersetzung beibehalten werden (oder es müsste eine restriktivere Lizenz gewählt werden).

Einen vollständigen Überblick über alle Lizenztypen und ihre Kombinationen bietet die offizielle Website von Creative Commons. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nutzung der Lizenzen.

CC0: Kein Urheberrechtsschutz

Anders als bei den unten genannten Lizenzen bezeichnet die Kennzeichnung mit CC0 den Verzicht der Urheberin oder des Urhebers auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte – soweit das gesetzlich möglich ist. Diese Kennzeichnung kommt der Gemeinfreiheit sehr nahe, ist aber nicht ganz dasselbe. Denn nach deutschem Urheberrecht ist ein vollständiger Rechtsverzicht nicht möglich. Aus diesem Grund ist in die Kennzeichnung CC0 eine verbindliche Zusage der Urheberin oder des Urhebers eingebaut, auf die Durchsetzung jeglicher verbleibender Rechte zu verzichten.1

“Keine Lizenz” – alle Rechte vorbehalten

Wird keine Lizenz angegeben, gilt automatisch: Alle Rechte vorbehalten. In diesem Fall muss vor jeder Weiterverwendung des Werks die Zustimmung der Urheberhin oder des Urhebers eingeholt werden. Es liegt dann beim Urheber oder der Urheberin, die Zustimmung zu erteilen, abzulehnen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Bitte beachten: Jedes Werk, das online veröffentlicht wurde und für das keine Lizenz genannt ist, unterliegt automatisch dem Urheberrecht.

Auf Hypotheses betrifft das insbesondere ältere Beiträge: Artikel, die vor dem 3. Dezember 2025 veröffentlicht wurden, sind standardmäßig nicht lizenziert und daher als “alle Rechte vorbehalten” zu verstehen.

Lizenzen verwalten

Im Feld "Lizenz" ist CC-BY-4.0 angeklickt.

Die Lizenz eines einzelnen Artikels ändern

Wenn ein einzelner Beitrag eine andere Lizenz erhalten soll als das Blog insgesamt, kann die Lizenz auch individuell vergeben werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Gastautor*innen jeweils eine individuelle Lizenz festlegen möchten.

Dazu wird im Bearbeitungsmodus in der rechten Seitenleiste unter dem Reiter “Beitrag” das Feld “Lizenz” geöffnet.

Wurde eine Lizenz einmal festgelegt, kann sie später nur noch in Richtung einer offeneren Lizenz geändert werden. Eine Einschränkung ist nicht mehr möglich, da Inhalte möglicherweise bereits unter den ursprünglichen Bedingungen weiterverbreitet wurden.

Lizenzen für Medien angeben

Die Lizenz für Medien (z. B. Bilder, Videos oder PDFs) kann von der Lizenz des Artikels abweichen. Um diese korrekt auszuweisen, sollte die Lizenz in der Bildunterschrift angegeben werden. Weitere Hinweise dazu finden sich im Artikel Mit multimedialen Inhalten arbeiten im Bloghaus.

Praxisbeispiele

Zum Abschluss wollen wir noch drei konkrete Anwendungsfälle vorstellen, anhand derer die Bestimmung verschiedener Nachnutzungsmöglichkeiten je nach Inhalt mit den CC-Lizenzen verdeutlicht werden soll: Zum einen eine Übersetzung eines Artikels, zum anderen die Erstveröffentlichung eines Veranstaltungsprogramms.

  • Übersetzungen ermöglichen: Wer die Übersetzung eines Textes ermöglichen möchte, muss auf den Zusatz “ND” (NoDerivatives) verzichten. Denn rechtlich gesehen ist eine Übersetzung eine Bearbeitung.
  • Veranstaltungsprogramme veröffentlichen: Wenn es sich um ein schlichtes Seminarprogramm ohne ergänzende Texte oder Erläuterungen handelt, kann es mit CC0 veröffentlicht werden: Solche Inhalte enthalten in der Regel keine schutzfähige schöpferische Leistung, es gibt daher keinen Grund, einen Urheber oder eine Urheberin anzugeben.

Zum Weiterlesen empfehlen wir auch den Artikel von Klaus Graf in unserem Redaktionsblog, Warum die freie Lizenz Creative Commons Attribution (CC-BY) für Wissenschaftsblogs wichtig ist. (Ergänzung 24.04.2026)

Dieser Artikel ist eine übersetzte und leicht überarbeitete Version des Artikels “Afficher des licences Creative Commons sur Hypothèses” von Nathalie Casanova in Maison des Carnets, https://maisondescarnets.hypotheses.org/8626. Übersetzung und Bearbeitung von Ulrike Stockhausen.

  1. Zum Unterschied zwischen Public Domain und CCO im deutschen Recht klärt irights.info auf. ↩︎

Nathalie Casanova
Nathalie Casanova

Nur der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International nutzbar. Alle anderen Elemente (Abbildungen, importierte Anhänge) sind „Alle Rechte vorbehalten“, sofern nicht anders angegeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nathalie Casanova (21. April 2026). Die Vergabe von CC-Lizenzen bei Hypotheses. Bloghaus. Abgerufen am 19. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/163mi


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