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Das Impressum: warum es so wichtig ist und wie man es richtig anlegt

Zum Impressum gibt es viele Fragen und mit diesem Beitrag hoffentlich auch ein paar Antworten. Gerade wegen der juristischen Spielräume und Unklarheiten empfehlen wir bei de.hypotheses.org ein Impressum anzulegen. Wie man das macht und welche Angaben dazu wichtig sind, soll mit diesem Beitrag geklärt werden.

Ein Impressum ist wichtig, damit der Autor oder Herausgeber eines Blogs kontaktiert werden kann. Das kann passieren, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt. Doch ein Impressum ist auch die Visitenkarte eines Blogs und ermöglicht die Kontaktaufnahme von Interessenten und die weitere Vernetzung, beispielsweise durch Verlinkung mit einem Facebook- oder Twitteraccount. Schließlich vereinfacht ein vollständiges Impressum die Zuweisung einer ISSN, wodurch die Sichtbarkeit des Blogs signifikant erhöht wird (Das Prinzip der ISSN wird in einem weiteren Artikel ausführlich erklärt).

Bevor wir einen neuen Blog in den Katalog von de.hypotheses.org aufnehmen, überprüfen wir zum einen die Einrichtung des Blogs (z.B. Sind alle Standard-Bilder ersetzt worden?  Gibt es bereits einige Beiträge? Funktionieren die Menüs?) und das Impressum. Ist noch nicht alles fertig, schreiben wir die Autoren an, damit diese Punkte nachgebessert werden.

Dass die Server für hypotheses.org in Frankreich stehen, aber trotzdem bei de.hypotheses.org überwiegend Akademiker aus Deutschland bloggen, macht die Lage etwas unübersichtlich. Schlussendlich gilt: Jeder ist für seinen Blog und dessen Impressum selbst verantwortlich.

Da die rechtliche Lage nicht in jedem Fall klar ist, raten wir dringend dazu, ein Impressum  nach deutschem Recht anzulegen.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Die folgenden Angaben sollten im Impressum angegeben werden:

  • Vollständiger Vorname und Name (Eine Kürzung wie z.B. M. Mustermann würde nicht ausreichen.)
  • Vollständige Adresse (Das darf auch die Institutsadresse sein, so lange die Post dort wirklich ankommt.)
  • Telefonnummer (Bei einer Institutstelefonnummer sehe ich kein Problem, diese zu veröffentlichen.)
  • Email-Adresse (Notwendig, damit man über den  „elektronischen Weg“ kontaktiert werden kann. Mindestens Email oder Telefonnummer sollten vorhanden sein, am besten beides.)
  • Verantwortliche Redakteure (Bei Gruppenblogs sollten diese genannt werden, ebenfalls mit den obigen Angaben.)
  • Optional: Soziale Netzwerke (So können sich Interessierte vernetzen und Kontakt aufnehmen. Dies wird aber vom Gesetzgeber nicht verlangt, erfüllt aber vermutlich den Punkt der “eletronischen Kontaktaufnahme”.)

Wenn diese Angaben schon mal im Blog stehen, kann nicht mehr viel schiefgehen. Diese Angaben sind je nachdem zu erweitern. Wenn jemand einen besonderen Beruf ausübt, z.B. Psychotherapeut ist, muss er ggfs. noch die Zulassungsbehörde und weitere Angaben hinzufügen. Wenn jemand mit dem Blog auch nur kleine Geldbeträge verdient, gehört  eine Umsatzsteuernummer ins Impressum. Letzteres ist bisher meines Wissens nach nicht der Fall.

Wie wird das Impressum erstellt?

Ein Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (TMG §5) sein.

Die Seite "Impressum" lässt sich ganz einfach anpassen!

Die Seite “Impressum” lässt sich ganz einfach anpassen!

In der Praxis bedeutet dies, dass man das Impressum von jedem Artikel im Blog direkt finden können muss. Am einfachsten ist es dazu den vorgefertigten Menüpunkt „Impressum“ zu nutzen und die gleichnamige Seite dahinter entsprechend auszufüllen. Dieser Menüpunkt erscheint so überall und erfüllt die genannten Kriterien. Falls diese Vorlage nicht aufzufinden ist, kann auch einfach eine neue Seite mit dem Titel “Impressum” erstellt werden. Hier muss der Permalink unter dem Titel noch bearbeitet werden, indem dort der Ausdruck “credits” hinzugefügt wird. Das ist deshalb wichtig, weil der Link im Footer jedes Blogs aufs Impressum per Voreinstellung auf die Seite https://namedesblogs.hypotheses.org/credits führt. Wenn die URL des Impressums stattdessen den Slug /impressum enthält, funktioniert dieser Link nicht mehr und das Impressum ist vom Footer aus nicht mehr ansteuerbar.

Wo gibt es weitere Informationen?

Das institutionelle und juristische Umfeld der Wissenschaftsblogs ist bereits im Bloghaus beschrieben worden:

http://bloghaus.hypotheses.org/dokumentation/hypotheses-org-anwendungsdokument/das-institutionelle-und-juristische-umfeld-der-wissenschaftsblogs

Klaus Graf hat ebenfalls mehrere Artikel zum Thema geschrieben. Dort finden sich auch Verweise auf Impressum-Generatoren. Der folgende Link ermöglicht einen guten Einstieg:

http://archiv.twoday.net/stories/165211515/

Zwei Dinge zum Schluss: Da ich kein Jurist bin, kann ich hier keine rechtsverbindliche Beratung abgeben. Einerseits ist jeder Einzelfall etwas anders, daher ist diese Anleitung ein Versuch, für die meisten Fälle eine praktikable Lösung zu finden. Andererseits ist bisher kein Fall bei de.hypotheses.org vorgekommen, dass jemand wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums Probleme bekommen hat. Dies soll auch weiter so bleiben. Gerade darum bitten wir alle Blogger darum, ihr Impressum nochmal zu überprüfen und anhand dieser Anleitung auszufüllen.

Update 21.10.2013:

Es gibt ein PDF mit Hinweisen des Bundesministeriums der Justiz zum Thema “Impressum”:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile

Update 19.11.2013:

Wenn man nicht bei Suchmaschinen mit der Adresse gefunden werden möchte, kann man auch eine Bilddatei mit den entsprechenden Angaben einbetten. Diese ist dann nicht mehr maschinenlesbar.

Aktualisierung am 20.02.2026:

Hinweise auf das Telemediengesetz und den Rundfunkstaatsvertrag wurden entfernt, da beide nicht mehr existieren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
teambloghaus (10. Februar 2017). Das Impressum: warum es so wichtig ist und wie man es richtig anlegt. Bloghaus. Abgerufen am 17. April 2026 von https://doi.org/10.58079/m28g


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