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Diese Geschichte hat meine Arbeit im 400. Jubiläumsjahr der Bibliothek der Hansestadt Lübeck begleitet. Dabei begann alles bereits einige Monate früher.
Frau W. stirbt. Doch so richtig bekommt das keiner mit. Beim Sterbedatum wird später ein möglicher Zeitraum von 3 Wochen angegeben. Frau W. stirbt auf ihrem Sofa vor einer aufgeschlagenen Fernsehzeitung. Dieses Stillleben bleibt für Wochen unverändert. Erst Gerüche brachten die Polizei auf die Spur ins Haus und dort finden sie die betagte Dame in ihrer kleinen 2,5 Zimmer Wohnung.
Das Gesundheitsamt stellt den Tod fest. Angehörige finden sich auf die Schnelle nicht und so veranlasst das Amt die anonyme Beerdigung samt Feuerbestattung. Es wird weder einen Grabstein geben, noch wird man später wissen, wo Frau W. ihre letzte Ruhe fand.
Einsamer kann man in Deutschland kaum sterben. Solche „Armenbegräbnisse“ finden tausendfach statt. Niemand trauert. Die Rechnung zahlt, erst einmal, das hiesige Gesundheitsamt.
Kein Angehöriger meldet sich und so beauftragt man einen amtlich bestellten Nachlassverwalter, der in der Wohnung nach Testament oder Hinweisen auf Verwandtschaft und materiellen Gütern suchen soll. Die Wohnung bietet den üblichen verlotterten Bestand einer alten Dame, die nur noch selten aus dem Haus geht. Vielleicht noch Besorgungen machen, weiter reicht der Kreis nicht mehr. Seit dem Einzug vor einigen Jahrzehnten hat sich nicht mehr viel verändert. Niemand würde hier große Reichtümer vermuten.
Der Nachlassverwalter ist ein gewissenhafter Mensch und findet einen kleines handgeschriebenes Papier mit nur wenigen Worten. Das Wort „Testament“ steht drüber: „Ich habe ein wenig Geld und die Wohnung ist bezahlt.“ Sie enterbt vorsichtshalber noch zwei längst nicht mehr lebende Verwandte und vermacht alles der Stadtbibliothek Lübeck.
Ein erster Anruf des Verwalters erreicht mich im Februar 2022. Ob ich eine Frau W. kennen würde. Das muss ich verneinen. Auch in der Bibliothekssoftware findet sich der Name nicht. Auf Nachfragen bei langgedienten Mitarbeiterbeitenden kommt nur Schulterzucken. Niemand kennt Frau W.
Laut Testament hat die Bibliothek geerbt. Wann er uns die Wohnungsschlüssel übergeben soll. Und eigentlich stinkt Geld ja nicht, doch die Bündel, die er in der Wohnung gefunden hat, die müffeln schon etwas. Mit meinem Einverständnis bringt er die Scheine mal zur Bank. Zusammen mit den Goldbarren.
Was!? Goldbarren?
So einfach kann eine kommunale Bibliothek jedoch nicht erben. Sie ist de facto eine juristisch nicht selbständige Einrichtung einer Kommune. In diesem Fall ein Bereich der Hansestadt Lübeck. Bereich 4.416 um ganz genau zu sein. Fachbereich Kultur. Und so langsam schwant der Bibliotheksleitung: „Das wird komplex.“
Das „wenige Geld“ entpuppt sich als wahre Untertreibung. Der Nachlassverwalter findet 15 Konten bei über 5 Banken und beginnt damit die Konten aufzulösen und auf ein Einziges zu übertragen. Bei der Räumung der Wohnung wird wiederum Bargeld gefunden und eingezahlt.
Frau W. ist schon seit gut einem Jahr anonym beerdigt und in der Stadtverwaltung beschäftigt das Erbe die Bereiche. Man lernt neue Leute kennen, mit denen man sonst nicht zu tun hat. Was macht eine juristisch unselbständige Einrichtung mit einer Wohnung? Videokonferenzen mit den Bereichen Recht, Liegenschaften, Kämmerei. Selbst der Datenschutz ist im Boot. Tote genießen keinen Datenschutz. Den Namen dürfte man also nennen. Wir entscheiden intern jedoch anders. Und noch immer löst der Nachlassverwalter Konten auf.
So tingelt der Bibliotheksdirektor qua Amtes zum Gericht. Selten wird der Personalausweis so oft kopiert, wie bei diesem Erbe. Was ist die Wohnung wert? Ein Gutachter wird bestellt. Eine Eigentumswohnung mit Erbpacht; sehr häufig in Lübeck. Und wer darf das Erbe annehmen? Der Bürgermeister?
In nichtöffentlichen Sitzungen werden die zuständigen Ausschüsse informiert, die Bürgerschaft ist das entscheidende Gremium und nimmt das Erbe für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vor den Sommerferien an. Für diese Summe ist der Bürgermeister nicht mehr allein zuständig. Das wird der Direktor später auch dem Richter in einer kleinen kommunalen Lehrstunde erklären müssen, denn so ein Bibliotheksdirektor ist ja nun einmal juristisch nicht selbständig. Und der Richter will den Erbzweck erfüllt sehen.
Ende November, Frau W. ist schon seit 1,5 Jahren nicht mehr unter den Lebenden, kommt endlich der Erbschein vom Amtsgericht. Ein gewöhnliches Blatt DIN A4 Papier. Zwei Banken konnte der Nachlassverwalter noch nicht vom Geld trennen. Wieder wird der Personalausweis kopiert, das Testament, die Papiere des Amtsgerichts, und überhaupt. Da könnte ja jeder kommen und die Bank von fremden Geld trennen. Und so fühlt sich der Erbe von Amts wegen als Bittsteller bei den Banken und stellt sich brav in die Kundenschlangen, den ein Termin bekommt man bei zwei Banken nur als Kunde. Nicht als Erbe. Die Hauptbank erklärt die Leitung als „nicht geschäftswürdig, weil juristisch nicht selbständig“. Der Erbschein sagt etwas Anderes. Ein Fall für die Stadtkasse.
Die Wohnung ist verkauft, die Stadtkasse möchte noch in diesem Jahr verbuchen und die Gesamtsumme erscheint so langsam am Horizont.
Frau W. hat alles der Bibliothek vererbt, was Sie hatte – inklusive einem Bild, welches eine Mittelmeerküste zeigt. Schätzwert des Verwalters: 50€. Das Bild musste zwischenzeitlich ebenfalls in die Stadtkasse, weil dort das Vermögen für die Bibliothek verwaltet wird. Es ist das letzte physische Stück, was von Frau W. bleibt.
Der Rest ist nur das „wenige Geld“, ca. 420.000 €!
Zum 400. Geburtstag einer ehrwürdigen Einrichtung der Hansestadt ist das unfreiwillig das größte Geschenk an die Stadtbibliothek. Einen Verwendungszweck gibt es auch schon. RFID und Selbstverbuchung werden in den nächsten Jahren nun möglich.
Fröhliche Weihnachten!
(Tja, eine typische fiktionale Geschichte zum Jahresschluss mögen die Lesenden nun denken. Doch es ist alles wahr und so im Jahr 2022 geschehen.)

