O sancta simplicitas! Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer demontiert die Deutsche Nationalbibliothek
Wenn Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer den lang geplanten und penibel durchkalkulierten Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) in Leipzig wieder von der Liste seiner Bauvorhaben streicht, wie jetzt bekannt wurde, so könnte er dafür haushaltsrechtliche Zwänge angeben und um Verständnis werben. Geschröpften Steuerzahlern würde das finanzielle Argument wohl einleuchten, denn die Staatsausgaben sind bereits jetzt zum Teil auf Pump finanziert. Bei solchen Zwängen wäre aber immer noch abzuwägen, welchem der Kulturbauprojekte seines Ministeriums, die aus dem diesjährigen „Rekordhaushalt“ (Weimer) finanziert werden, Vorrang gebührt.

Doch der Kultur-Staatsminister führt hilfsweise ein weiteres Argument ins Feld, das seine Entscheidung juristisch und sachlich unglaubwürdig macht: Er findet das Sammeln physischer Werke nicht mehr zeitgemäß, will der DNB das zweite Pflichtexemplar entziehen und die gesamte Pflichtablieferung „zukünftig weitestgehend digital“ abbilden, um so das Bauvorhaben überflüssig zu machen.1
Eine Änderung der Sammelaufgabe der Deutschen Nationalbibliothek würde eine Novellierung des entsprechenden Gesetzes voraussetzen. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die Bundesregierung dies anstrebt und dass dies politisch überhaupt umsetzbar wäre. Daher scheint es sich um eine private Einschätzung des Staatsministers zu handeln. Dazu hat Katrin Göring-Eckardt in der Zeit2 das Nötige gesagt: „Die Verantwortung von Wolfram Weimer läge darin, Vertrauen zu schaffen und den Fachleuten vor Ort den Raum zu geben, ihre Arbeit inhaltlich fundiert und professionell fortzuführen.“ Es sei nicht Weimers Aufgabe, per Meinung in die Arbeit von Institutionen einzugreifen, weder bei Bibliotheken noch bei Buchhandlungen. Weiter sagte sie, dass Weimer keine Berechtigung habe, sich über die Ausführung der Gesetze in diesem Land zu stellen.
Bestürzend ist der sachliche Kern von Weimers Begründung, das Sammeln physischer Werke sei nicht mehr zeitgemäß. Die Aussage zeugt von einer völligen Unkenntnis der seit Jahrzehnten geführten professionellen Debatte: Niemand ist ernsthaft der Meinung, dass das kulturelle Gedächtnis der Nation ausschließlich in digitaler Form archiviert werden könnte. Es ist ein Grunderfordernis der historischen Forschung, dass die Chance gegeben sein muss, ein Medienwerk in der Form zu untersuchen, in der es ursprünglich erschienen ist. Die Originale sind unverzichtbare Referenzwerke, auch deshalb, weil Daten hochgradig manipulierbar sind. Schriftliches Kulturgut wie das Gold in Fort Knox dauerhaft aufzubewahren, ist ein wesentlicher Auftrag der DNB. Und zwar – unamputiert – an beiden Standorten. Die jeweiligen Benutzungszahlen belegen ihre Notwendigkeit.
Wir sind der Überzeugung, dass das kulturelle Gedächtnis der Nation nicht ausschließlich in digitaler Form archiviert werden kann.
Wir weisen diesen Eingriff in die in jahrelangen verantwortungsvollen Beratungen entstandenen Arbeitsergebnisse der Aufsichtsgremien entschieden zurück.
Wir kritisieren eine unzureichend begründete Entscheidung, die sich bedenkenlos und unabgestimmt über die Vorgaben des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ hinwegsetzt.
Prof. Thedel v. Wallmoden, Verleger (Vorsitzender der Historischen Kommission des Börsenvereins) und Prof. Dr. Christine Haug, LMU München, Zentrum für Buchwissenschaft (Stellvertretende Vorsitzende der Historischen Kommission des Börsenvereins) am 16. März 2026
Aber auch unter pragmatischen Aspekten erscheint die Meinung des Ministers problematisch. Wie bitteschön soll das funktionieren? Die DNB an den Standorten Frankfurt a. M. und Leipzig hat einen Gesamtbestand an Druckschriften in Höhe von 17,9 Mio. Bänden. (Stand 2024, vgl. meinen Blogpost vom 24. März 2025) Dabei handelt es sich überwiegend um Monographien aus der Zeit 1913 bis heute (einschl. Doppelexemplare). Davon sind 132.475 digitalisiert. Die Digitalisierungsquote liegt also bei 0,7 %. Die Digitalisierungsquote der im Deutschland des 20. Jahrhunderts erschienenen Bücher insgesamt – sie sind weitgehend urheberrechtlich geschützt – liegt maximal bei 2 bis 3 Prozent, wenn man die entsprechenden Bemühungen anderer Bibliotheken einbezieht.
Was die Zeitschriften betrifft, die in den genannten Zahlen nicht enthalten sind, muss man feststellen: Ein Sechstel bis ein Fünftel der von den deutschen Bibliotheken gehaltenen aktuellen Periodika erscheint ausschließlich in gedruckter Form ohne Online-Pendant. (Vgl. meinen Blogpost vom 17. März 2025) Soll die DNB die täglich einlaufenden Periodika selber digitalisieren und gleichzeitig retrospektiv ihren Buchbestand in der Größenordnung von vielen Millionen Bänden elektronisch lesbar machen? Hat die Regierung ein monumentales Digitalisierungsprogramm in petto, begleitet von Änderungen des Urheberrechts, um die Quote der elektronisch verfügbaren Publikationen zu erhöhen? Offensichtlich nicht, denn das Haus Weimer hat auch die Mittel für die Deutsche Digitale Bibliothek gekürzt.
Wie wird die Sache ausgehen? Die Position des Kultur-Staatsministers wird den Erweiterungsbau der DNB kaum verhindern können. Womöglich sind wir gerade Zeuge taktischer Spielchen des Kulturstaatsministeriums mit Finanzministerium oder Haushaltsausschuss des Bundestages, die für Außenstehende unverständlich sind. Doch das Gesetz über die DNB wird sturmreif geschossen.
Das Kind ist schon jetzt in den Brunnen gefallen: Das Ansehen der Bibliothek ist beschädigt, Zweifel an ihrer Arbeit sind gesät. Ach, wäre doch Bernd Neumann noch im Amt! Der hatte von vielen Themen, die in sein Ressort fielen, auch keine Ahnung. Aber damals gab es noch kompetente Beamte, und auf die hat er gehört.
- https://www.sueddeutsche.de/kultur/kulturstaatsminister-weimer-wegen-gestoppten-bibliotheksbaus-in-kritik-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260313-930-812401 [↩]
- https://www.zeit.de/feuilleton/2026-03/kritik-erweiterung-nationalbibliothek-leipzig-dnb [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (16. März 2026). O sancta simplicitas! Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer demontiert die Deutsche Nationalbibliothek. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 17. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15vue

Wenn’s nicht so abgedroschen wär’ und derzeit wieder mal das Rauschen im Blätterwald verstärkte, könnte man auch hier die (angebliche) Anmerkung Helmut Schmidts anführen, dass die Dummheit einzelner Regierungen nicht zu unterschätzen sei.