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Vom Plan zum Verbund (1/2) – Wie sich die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR nach dem Mauerfall neu organisierten

Nach der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 standen die wissenschaftlichen Bibliotheken der ehemaligen DDR vor einer doppelten Herausforderung: Aus der Planwirtschaft entlassen, mussten sie sich schnell in das föderale System einfügen, während ihre Zukunft ungewiss blieb. Würden alle Einrichtungen erhalten bleiben? Würde der Föderalismus bedeuten, dass pro Bundesland nur eine Universität auskömmlich finanziert werden kann? Drohte ein „Rückfall in den Provinzialismus“? Die Unsicherheit war groß, denn es gab keine Erfahrungen mit regionalen Verwaltungsstrukturen. Während die neuen Landesregierungen sich erst konsolidieren mussten, blieb den Bibliotheken nichts anderes übrig, als eigeninitiativ regionale, überregionale und internationale Kooperationen zu suchen. Naheliegend war eine Zusammenarbeit mit den bestehenden Bibliotheksverbünden und der Zeitschriftendatenbank.

Der zentrale „Lesesaal“ der UB Rostock Anfang der 1990er Jahre. Foto UB Rostock

Den Verbünden war in der alten Bundesrepublik eine Schlüsselstellung zugewachsen. Sie sorgten dafür, dass nicht jede Bibliothek die gleichen Daten eines Buches oder einer Zeitschrift aufnehmen musste. Zugleich machten sie transparent, welche Bibliothek welches Buch im Bestand hatte, was zur Beschleunigung des Leihverkehrs beitrug. Bis in die 1980er Jahre dominierten noch die Zentralkataloge, die sich an den Zuständigkeiten der Bundesländer orientierten und in riesigen Zettelalphabeten die Nachweise für die Steuerung des Fernleihverkehrs bereithielten. Aus diesen entwickelten sich zunächst sieben, später sechs regionale Katalogisierungsverbünde mit Zentralen in Berlin, Frankfurt/M., Göttingen, Köln, Konstanz und München, die durch den elektronischen Austausch von bibliographischen Daten auch zu wertvollen Auskunftsinstrumenten für die Literaturrecherche wurden. Fernziel war es, alle bibliothekarischen Geschäftsgänge von der Erwerbung bis zur Ausleihe effizient zu integrieren und Katalogdaten und Verfügbarkeitsnachweise miteinander zu verknüpfen. Letztlich sollte der Zugriff auf frei zugängliche elektronische Literatur sogar unmittelbar möglich werden.

Aber soweit war es 1990 noch lange nicht. Die Verbünde betrieben in erster Linie einen zentralen Katalogisierungspool, der nur offline funktionierte, aber dennoch schon beachtliche Synergieeffekte erbrachte. Als die Bibliotheken der neuen Bundesländer vor der Tür standen, waren Online-Verbindungen auch im Westen noch Wunschtraum – ganz zu schweigen von Lokalsystemen zur Automatisierung der Geschäftsgänge.

Ein entscheidender Schritt für die Integration der ostdeutschen Bibliotheken wurde am 19. April 1991 in Berlin getan. Auf Einladung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bibliothekswesen trafen sich Vertreter der Länderministerien, des Bibliothekswesens und der Verbundzentren zu einem Kolloquium, um über die künftige Zusammenarbeit zu beraten. Rasch zeichnete sich ein breiter Konsens ab: In den neuen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sollten keine parallelen Strukturen entstehen. Stattdessen sollte ihre Mitarbeit in den bereits bestehenden Verbundsystemen gefördert werden. Ein eigener Verbundkatalog mit eigener Zentrale sei nicht für jedes Land erforderlich – in dieser Frage herrschte völlige Übereinstimmung. In den Jahren 1991 bis 1994 wurden entsprechende Verträge zwischen den jeweiligen Landesregierungen abgeschlossen.

Abgesehen davon, dass der Aufbau einer eigenen Verbundlandschaft im Osten viel zu aufwendig gewesen wäre – Überlegungen zu einem Verbund der Zentralkataloge der DDR hatte es vor 1989 durchaus gegeben –, hätte dies zu einer weiteren Zersplitterung der Bibliothekssysteme in Deutschland geführt. Der Trend wies aber in Richtung stärkerer Konzentration. Selbst ein einziger Verbund für ganz Deutschland erschien als Möglichkeit am Horizont. In dieser Situation sahen die westdeutschen Akteure im Beitritt der Bibliotheken der neuen Länder die Chance, den jahrelang nur im Schneckentempo vorangekommenen Aufbau der Verbundzentralen deutlich schneller voranzutreiben. Sie konnten das gesamtstaatliche Interesse dafür ins Feld führen, ohne ihre eigenen Interessen leugnen zu müssen.

Schwierig war der Entscheidungsprozess in Thüringen, weil von den politischen Entscheidungsträgern eine Zusammenarbeit mit Hessen favorisiert wurde, die auf der Ebene der Landesverwaltung gut funktionierte. Die Fachleute aus den Bibliotheken aber hielten den Niedersächsischen Bibliotheksverbund für zukunftsfähiger als das Hessische Bibliotheksinformationssystem (Hebis). Erstaunlicherweise konnten sich die Bibliothekare mit ihren Argumenten durchsetzen. Am 14. Juni 1996 wurde in Göttingen der Gemeinsame Bibliotheksverbund (GBV) förmlich gegründet. Er umfasste die Bibliotheken der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie bald darauf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit der Staatsbibliothek. Sachsen schloss sich dem Südwestdeutschen Bibliotheksverbund an, der 2014 wiederum eine Partnerschaft mit dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund einging. Berlin hat sich für eine Zusammenarbeit mit Brandenburg entschieden. Die Entscheidungen wurden von den jeweiligen Landesregierungen getroffen, aber nie gegen den ausdrücklichen Rat der Bibliotheksexperten. Insofern gab es erstmals eine Art Wettbewerb unter den Verbünden, die nicht mehr nur ihre regionale Verankerung, sondern ihre Dienstleistungen ins Feld führten.

[Fortsetzung folgt]


Gekürzter Auszug aus dem neu erschienenen Buch Revolution im Leseland. Dort auch die hier z. T. fehlenden Nachweise.



OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (23. Februar 2026). Vom Plan zum Verbund (1/2) – Wie sich die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR nach dem Mauerfall neu organisierten. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 18. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15r2p


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