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Wo standen die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR kurz vor dem Mauerfall? (1/2)

Unabhängig vom Typ hatten alle Bibliotheken in der DDR die Aufgabe, aktiv zur Verbreitung des Marxismus-Leninismus beizutragen, das dialektisch-materialistische Weltbild und zur kommunistischen Erziehung der Jugend beizutragen. Mithilfe der Literatur sollten Werte und Ideale des Sozialismus vermittelt, geformt und gefestigt werden. Das „sozialistische Bewusstsein“ war aktiv zu fördern. Auch für die wissenschaftlichen Bibliotheken bestand der Hauptauftrag darin, der sozialistischen Gesellschaft zu dienen. Das Sekretariat des Zentralkomitees der SED, die höchste politische Instanz mit Weisungsbefugnis gegenüber Regierung und staatlichen Organen, bekräftigte diesen Auftrag im Jahr 1984 noch einmal ausdrücklich.

Lesesaal UB Jena, vermutlich 1970er Jahre
Lesesaal UB Jena, vermutlich 1970er Jahre. Foto: FSU Jena, Fotozentrum

In der Praxis bedeutete dies, „unwissenschaftliche“, „antihumanistische“ oder „antikommunistische“ Literatur zurückzuhalten und eine „differenzierte Ausleihpolitik“ zu betreiben. Zwar wurde offiziell bestritten, dass es in der sozialistischen Gesellschaft ein „Zensurproblem“ gebe – doch das war eine Frage der Formulierung: Ein „Problem“ gab es vielleicht nicht, Zensur aber sehr wohl. „Unzulässig“ war nämlich laut offiziellem Lexikon des Bibliothekswesens die Verbreitung von Anschauungen, die „den Krieg verherrlichen oder gegen den Humanismus und die demokratische Staatsmacht gerichtet sind“. Unparteilichkeit, Pluralismus oder Wertneutralität – Begriffe, die in der internationalen bibliothekarischen Berufstradition stark verankert waren – blieben tabuisiert. Signifikant ist die Losung einer 1958 abgehaltenen Fachtagung: „Macht die wissenschaftlichen Bibliotheken zu sozialistischen Einrichtungen!“ – ein Ziel, das auch dadurch gesichert werden sollte, dass möglichst viele Beschäftigte, insbesondere Führungskräfte, Mitglieder der SED waren.

Für das Bibliothekswesen der späten DDR war die vom Ministerrat am 31. Mai 1968 erlassene Bibliotheksverordnung maßgeblich. Sie legte die Grundsätze der Bibliotheksarbeit für alle staatlichen Bibliotheken sowie das Zusammenwirken im Bibliothekssystem fest. Entsprechend dem Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ waren die jeweiligen „Planträger“ – etwa Universitätsleitungen und Bibliotheksdirektoren – verpflichtet, daraus konkrete Arbeits- und Einsatzpläne abzuleiten. Die eigentliche Macht lag jedoch bei der Parteileitung: Die staatlichen Leiter hatten „unter Führung der Parteiorganisationen der SED in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und der Freien Deutschen Jugend“ dafür zu sorgen, dass in allen Bibliotheken die Beschlüsse der Partei umgesetzt wurden. Kollegiale Strukturen des Erfahrungsaustausches wie etwa Arbeitsgemeinschaften von Fachreferenten oder von Bibliothekaren verschiedener Dienststufen waren nicht vorgesehen.

Die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR gliederten sich in zwei Hauptgruppen: wissenschaftliche Fach- bzw. Spezialbibliotheken sowie Allgemein- bzw. Universalbibliotheken. (Daneben existierten die allgemeinen öffentlichen Bibliotheken.) Zu den Allgemein- bzw. Universalbibliotheken, auf die hier vor allem Bezug genommen wird, zählten die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die Universitätsbibliotheken in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Rostock und Greifswald, einschließlich der Technischen Universitätsbibliotheken in Dresden, Chemnitz und Magdeburg. Hinzu kamen Regionalbibliotheken wie die Sächsische Landesbibliothek in Dresden sowie bedeutende Forschungs- und Spezialbibliotheken wie die in Gotha und Weimar.

Der „demokratische Zentralismus“ wirkte sich beim Aufbau eines engmaschigen Netzes allgemeiner öffentlicher Bibliotheken in gewisser Hinsicht positiv aus. Die dem Ministerium für Kultur unterstellten großen und kleinen Einrichtungen – allen voran die Bezirksbibliotheken in Berlin, Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl – wurden in der staatlichen Förderung privilegiert. Allein im Jahr 1989 standen ihnen 57 Mio. Mark an Erwerbungsmitteln zur Verfügung. Die Kehrseite dieser Privilegierung war jedoch eine nahezu vollständige Uniformität des Bestandsangebots. Unterschiede zwischen den Bibliotheken bestanden im Wesentlichen darin, wie tief gestaffelt die jeweils aktuelle DDR-Buchproduktion in den Regalen vertreten war. Literatur aus dem westlichen Ausland – einschließlich der Bundesrepublik – fehlte nahezu vollständig. Dasselbe galt für vor 1945 erschienene Werke, die in der Nachkriegszeit umfassend aus den Beständen entfernt worden waren. Ausnahmen bildeten allenfalls Klassikerausgaben älteren Datums, die weiter genutzt werden durften.

Den Staats-, Landes- und Hochschulbibliotheken, die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstellt waren, bekam die zentrale Steuerung hingegen schlecht. Im „Arbeiter- und Bauernstaat“ galten sie, wenn nicht als elitär, so doch als wenig „massenwirksam“, und standen damit im Schatten der öffentlichen Bibliotheken. Anders als diese konnten sie nur indirekt zur sozialistischen Bewusstseinsbildung beitragen. Entsprechend erhielten sie deutlich weniger Erwerbungsmittel: insgesamt 37 Mio. Mark, also fast ein Drittel weniger als die öffentlichen Bibliotheken. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik war das Verhältnis der Mittelzuweisung umgekehrt, etwa drei zu eins zugunsten der wissenschaftlichen Bibliotheken.

Einen höheren Stellenwert als die Staats-, Landes- und Hochschulbibliotheken genossen in der DDR die Akademiebibliotheken und die Spezialbibliotheken der Kombinate. Dies spiegelte sich insbesondere in der bevorzugten Zuweisung von Devisen für den Literaturerwerb wider. Akademien galten als wichtigste Träger der Forschung, die Wirtschaftsbetriebe als Fundament des Wohlstandes.

Trotz des vergleichsweise geringen Stellenwerts ihrer Arbeit setzten die Bibliothekare an den wissenschaftlichen Bibliotheken alle verfügbaren Mittel und ihre Fachkompetenz ein, um Studierende, Lehrkräfte und andere Nutzer mit benötigter Literatur zu versorgen. In einem offiziellen Bericht des Jahres 1989 wird festgehalten, dass Wissenschaftler und Studenten in Gesprächen mit Inspektionsgruppen ihre Zufriedenheit mit der Bibliotheksarbeit übereinstimmend betont hätten. Bestätigt werde dieser Eindruck sogar durch ausländische Nutzer, die anmerkten, dass die technisch bessere Ausstattung kapitalistischer Bibliotheken durch die qualifizierte persönliche Betreuung in der DDR weitgehend aufgewogen würde. Von mangelndem Engagement der Bibliothekare war nirgendwo die Rede.

Aus späteren Augenzeugenberichten weiß man, dass einige Bibliotheken ihr Ansehen bei der Leserschaft auch deshalb nicht verloren, weil Bibliothekare, etwa an der Berliner Stadtbibliothek, die rigiden Bestimmungen der DDR-Buchpolitik mit List und persönlichem Risiko unterlaufen haben.

Fortsetzung folgt


Auszug aus dem am 18. Februar 2026 erscheinenden Buch Revolution im Leseland. Dort auch die hier fehlenden Nachweise.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (9. Februar 2026). Wo standen die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR kurz vor dem Mauerfall? (1/2). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 18. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15nih


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