Frau Kaltmamsell, ein Urgestein der Bloggerszene fragt: Wovon leben Sie? Die Antworten kann man in den Kommentaren nachlesen. Sie stützen meine Vermutung, daß überwiegend Menschen bloggen, die der Mittelschicht angehören.
Heute am 20. Februar ist der Welttag für soziale Gerechtigkeit. Den nehme ich als Anlaß um zu schreiben, wie die Menschen, über die ich hier berichtet habe, finanziell über die Runden kommen. Sie sind nach unseren gesellschaftlichen Maßstäben in materieller Hinsicht arm.
Für diejenigen, die im System sind und Bürgergeld (früher Hartz IV) bekommen, sieht es seit 1. Januar 2023 so aus (der Betrag dahinter ist der Regelsatz von 2022)
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) |
502 € |
449 € |
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Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) |
451 € |
404 € |
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Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) |
402 € |
360 € |
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RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) |
402 € |
360 € |
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Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) |
420 € |
376 € |
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Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) |
348 € |
311 € |
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Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) |
318 € |
285 € |
mehr Infos hier. (Anmerkung: Für 2024 wurde der Regelsatz auf 550 Euro erhöht).
In Berlin hat sich seit Beginn des Kriegs in der Ukraine die Zahl der Menschen, die Lebensmittel über die Berliner Tafel beziehen von 40 000 auf 80 000 verdoppelt. Einige Tafel-Erfahrungen sind auch in diesem Blog und zwar hier.
Menschen, die im Anerkennungsverfahren als Asylberechtigte sind, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zwar etwa 70 Prozent von dem, was ein Bürgergeldempfänger bekommt. Dabei können – je nach Bundesland – Lebensmittel über Gutscheine verrechnet werden.
Ein erwachsener, alleinstehender Mensch erhält im Monat 367,00 Euro, Kinder je nach Alter erhalten zwischen 249 und 326 Euro. (Für 2024 gilt: Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 460 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 312 und 408 Euro. Mehr dazu hier.)
Das bis jetzt Gesagte gilt für Menschen, die im System sind.
Illegalisiert lebende Menschen fallen da raus. Sie bekommen kein Geld und können auch nichts bei der Tafel oder in den meisten Kleiderkammern bekommen, denn dort wird ein „Bedürftigkeitsnachweis“ verlangt – also eine Bescheinigung über den Bezug von Bürgergeld oder anderen Transferleistungen.
Illegalisiert lebende Menschen arbeiten unter prekären Bedingungen – Einiges ist hier im Blog beschrieben – d.h. schwere körperliche Arbeit auf Baustellen, in Putzkolonnen, in der Gastronomie und im Umzugsgewerbe, beim Auf- und Abbau von Weihnachtsmärkten oder Jahrmärkten für einen Stundenlohn von vier oder fünf Euro.
Wenn sie ärztliche Hilfe benötigen sind sie auf Caritas, Malteser und ähnliche Organisationen angewiesen. Außerdem gibt es eine von vorwiegend jungen Menschen getragene Organisation, die für einzelne oder mehrere Nächte Schlafplätze vermittelt. Wer Näheres wissen will, sucht unter „Schlafplatzorga“ oder „Sleepingplaceorga“.
Wenn jemand jemand kennt, der inzwischen einen legalen Status hat, z.B. durch Heirat nach vier Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht – und der seine Dokumente „verleiht“, dann ist eine Verleihgebühr inder Höhe von einem Drittel des Verdienten üblich.
Es gibt auch sehr kreative Formen, wo Illegalisierte andere Illegalisierte übervorteilen. Eine Variante ist „Handel mit der Wartenummer„.
Wer illegalisiert lebt, kann kein Konto eröffnen. Die preisgünstigste Variante um Beträge bis zu fünfhundert Euro ins Herkunftsland zu überweisen liegt bei 22 (zweiundzwanzig) Euro, die auch erst erarbeitet werden müssen – wie beschrieben bei Stundenlöhnen zwischen vier und fünf Euro – mehr ist die große Ausnahme.
Und wer richtig viel für Illegalisierte tut ohne darüber groß zu reden ist das Katholische Forum Leben in der Illegalität,, das gerade eine Tagung zum Themenbereich „Zwangsprostitution und Menschenhandel“ ausgerichtet hat.