Der Freispruch für den Ex-Generalsekretär in Karin Kneissls (FPÖ) Außenministerium, Johannes Peterlik, im Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist rechtskräftig. Peterlik war am 22. April von allen Vorwürfen freigesprochen worden – mehr dazu in ORF.at.
Eine anschließend von der Staatsanwaltschaft Wien angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde hat diese am 16. Juli zurückgezogen, wie das Landesgericht für Strafsachen Wien mitgeteilt hat.
Peterlik bestritt Vorwürfe
Dem Spitzenbeamten war vorgeworfen worden, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 in Großbritannien, der auch die Formel der Nervengiftgruppe Nowitschok zum Inhalt hatte, ohne dienstliche Erfordernis angefordert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dafür keine Berechtigung und kein dienstliches Erfordernis.
2021 war Peterlik vom Dienst suspendiert worden, wie das Außenministerium damals bestätigt hat. 2025 hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den früheren Spitzendiplomaten eingebracht – mehr dazu in ORF.at.
Im Prozess, der im März 2026 begann, wies Peterlik alle Vorwürfe der Anklage zurück und bekannte sich nicht schuldig – mehr dazu in ORF.at.
Die Nowitschok-Formel landete schließlich laut Medienberichten bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein soll. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek war nicht belegbar, das Gericht sah außerdem ein klares dienstliches Interesse Peterliks durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien. Dass Peterlik die streng klassifizierten Unterlagen an den Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Egisto Ott weitergegeben habe, wiesen sowohl Peterlik als auch Ott im Prozess zurück – mehr dazu in ORF.at
Schöffensenat fällte Freispruch
Der Freispruch für Johannes Peterlik erfolgte nach vier Verhandlungstagen. Das Landesgericht für Strafsachen Wien urteilte als Schöffengericht, dass Peterlik seine Pflicht zur Geheimhaltung nicht verletzt und keine OPCW-Dokumente an Egisto Ott weitergegeben habe – mehr dazu in ORF.at.
Der Schöffensenat zeigte sich überzeugt, dass Peterlik nicht die in den beiden Anklagepunkten Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und Verletzung einer Pflicht zu Geheimhaltung nach § 310 Abs 1 StGB vorgeworfenen strafbaren Handlungen begangen habe. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.