Japan: Der Unterschied zwischen Kinderpornografie und Mangas

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Das Oberhaus des japanischen Parlaments hat heute ein Gesetz in Kraft gesetzt, das nicht nur die Herstellung und Verbreitung, sondern auch den Besitz von Kinderpornografie verbietet. Das Strafmass bei Zuwiderhandlung beträgt ein Jahr Gefängnis oder umgerechnet 7200 Euro. Dabei fällt allerdings auf, dass die Parlamentarier in ihrem Beschluss ausdrücklich zwischen Kinderpornografie und Mangas unterscheiden. „Japan: Der Unterschied zwischen Kinderpornografie und Mangas“ weiterlesen

Japan unterscheidet weiter zwischen Mangas und Kindesmisshandlung

Auch die Stadtverwaltung von Tokyo ist, wie zuvor schon das Parlament Japans, mit dem Versuch gescheitert, anzügliche Mangas zu verbieten. Manche der in den Erwachsenencomics dargestellten, an sexuellen Handlungen beteiligten Frauen seien nach „Aussehen, Kleidung und Sprache“ als minderjährig einzuordnen. „Japan unterscheidet weiter zwischen Mangas und Kindesmisshandlung“ weiterlesen