Der (mutmasslich selbsternannte) Guru Bikram Choudhury, geboren in Kalkutta und wohnhaft im US-Bundesstaat Florida, hat gerade einen etwa zehnjährigen Rechtsstreit um das „geistige Eigentum“ an Yogaübungen verloren. Präziser: An einer bestimmten Abfolge von bekannten Übungen in besonders hoher Umgebungstemperatur (40° C). In den vergangenen Jahren hatte der als Frauenheld bekannte und von mehrfachen Klagen wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung bedrohte Yoga-Unternehmer immer wieder Yogalehrer- und Studios anwaltlich unter Druck gesetzt, wenn sie so etwas ähnliches wie seine Methode praktizierten. „Kein Copyright auf Yoga“ weiterlesen
